Dürfen Versicherungsberater auch vermitteln?

     Aus der Reihe der Newsletter der DHBW (Duale Hochschule Baden-Württemberg) Heidenheim zum Thema “Vermittlerrecht praktisch”:

    An dieser Stelle beantwortet Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala, https://fiala4instalive.instawp.xyz, Lehrbeauftragter für Versicherungsrecht an der DHBW Heidenheim, Ihre Fragen. Fragen können Sie stellen über eine E-Mail an ott@dhbw-heidenheim.de

    Nein, denn Versicherungsberater (VB) dürfen z.B. nur bestehende Verträge untersuchen. Auch ist es dem VB gestattet, dem Kunden bei der Entscheidung zwischen mehreren Angeboten zu helfen, indem etwa wesentliche Unterschiede in den Deckungen bzw. Bedingungen herausgearbeitet werden. Schließlich darf der VB auch Deckungskonzepte und Bedingungsverbesserungen aushandeln, sowie außergerichtlich Schadensfälle bearbeiten (ähnlich einem Anwalt). Mithin darf der VB alle Arten von Beratung und außergerichtlicher Interessenvertretung im Bereich der privaten Versicherungen erledigen. Verboten ist eine Beratung in dem Sinne, dass der VB den Kunden zu einer bestimmten Produktentscheidung “hinführt”, also als Verkäufer/Vermittler agiert. Weiterhin ist die Rechtsberatung verboten, soweit es sich nicht um ein bloßes Nebengeschäft zur Versicherungs(rechts)beratung handelt. Zu denken ist beispielsweise an komplexe Fragen im Insolvenz- oder Arbeitsrecht.

     

    Dr. Johannes Fiala

    (DHBW Newsletter 08/2009)

    Mit freundlicher Genehmigung von www.dhbw-heidenheim.de.

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    Über den Autor

    Portrait Dr. Fiala
    Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

    Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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