Die Schweiz hat ein gemäßigtes mitteleuropäisches Klima mit deutlichen Jahreszeiten, wobei die Alpen das Wetter stark beeinflussen. Im Norden herrscht atlantisches Klima mit mehr Niederschlag, im Süden (Tessin) mediterranes Klima. Die Winter können kalt und schneereich sein, besonders in den Bergen, während die Sommer warm bis heiß sind. Die Höhenlagen sorgen für große regionale Unterschiede.
Visumfreie Einreise für EU/EEA-Bürger mit Personalausweis. Viele andere Nationalitäten (USA, Kanada, etc.) bis 90 Tage im Schengen-Raum visumfrei. Unkompliziert, keine Voranmeldung nötig.
EU/EFTA: Personenfreizügigkeit, B-Bewilligung bei Arbeitsvertrag oder Selbstständigkeit relativ unkompliziert. Nicht-EU: Kontingente, Arbeitsmarktprüfung, nur für hochqualifizierte Fachkräfte. Kantonal unterschiedlich, aber insgesamt geordnet.
EU/EFTA: nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts. Nicht-EU: nach 10 Jahren (USA/Kanada: 5 Jahre). Erfordert Integration, ausreichendes Einkommen, keine Vorstrafen. Kantonal unterschiedlich streng.
Nach 10 Jahren Aufenthalt (C-Bewilligung zählt doppelt ab 3. Generation). Kantonal und kommunal unterschiedlich: Sprachtest (meist B1/B2), Integrationsprüfung, Einbürgerungsgebühren (oft mehrere Tausend CHF). Teilweise Gemeinde-Abstimmungen. Sehr hohe Hürden, lange Prozesse.
Keine direkte “Golden Visa”, aber steuerlicher Sonderweg für Vermögende:
Schweiz erlaubt Familiennachzug für Ehepartner/Kinder von Bewilligungsinhabern:
Für Spezialisten und Führungskräfte:
Für Schweizer Nachkommen (bis 3. Generation):
Die Schweiz ist seit 2017 im internationalen CRS/AEOI-Rahmen eingebunden. Das Bankgeheimnis gilt nur noch für Inländer; international werden Daten automatisch ausgetauscht. Banken arbeiten mit strengen KYC-/Tax-Residency-Abfragen.
Die Schweiz hat ein FATCA-IGA Model 2 mit den USA. Bei US-Bezug (US-Person, US-Adresse, US-Indizien) sind zusätzliche Abfragen/Dokumentation zwingend. Viele Banken lehnen US-Personen komplett ab.
Basis ist das übliche KYC-Set (ID + Adressnachweis); Schweizer Banken sind professionell und gut strukturiert.
Non-Resident-Konten sind möglich, aber mit hohen Hürden verbunden. Viele Banken verlangen Mindesteinlagen oder lehnen ab.
Die Schweiz hat einen der fortschrittlichsten und klarsten Rechtsrahmen weltweit. Krypto gilt als Vermögen (nicht als Währung).
Schweizer Banken sind professionell, aber vorsichtig. KYC bei Börse, Transaktionshistorie, Wallet-Ownership, Source of Funds sind erforderlich. Bei größeren Beträgen detaillierte Dokumentation nötig.
KYC (Know Your Customer)
Schweizer Standard: Ausweisdokumente, Wohnsitznachweise, steuerliche Angaben, bei Krypto oft zusätzlich Nachweis der Herkunft.
Herkunft der Gelder („Source of Funds”)
Bei Krypto: Nachweise über Börsen-Accounts, Transaktionshistorien, Wallet-Ownership, Kauf-Belege, steuerliche Unterlagen.