Lebensversicherung widerrufen: So sichern Sie sich eine hohe Rückzahlung

Viele Versicherungsnehmer zahlen über Jahre hohe Beiträge in eine Lebens- oder Rentenversicherung ein, ohne zu ahnen, dass sie ihren Vertrag womöglich widerrufen können. Ein Widerruf führt häufig zu einer deutlich höheren Rückzahlung als die reine Kündigung. Denn nach erfolgreichem Widerruf erhält man seine eingezahlten Beiträge samt Zinsen zurück – ohne Strafgebühren oder Vorfälligkeitsentschädigung. Im Gegensatz dazu bekommen Versicherte beim Rückkauf (Storno) meist nur den niedrigen Rückkaufswert, von dem Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen sind. Vor allem fondsgebundene oder klassische kapitalbildende Policen können durch Rückabwicklung deutlich profitabler beendet werden.

Allerdings ist der Widerruf an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Versicherer müssen ihre Kunden korrekt und vollständig über das Widerrufsrecht belehren. Wurde etwa die Widerrufsbelehrung fehlerhaft formuliert, zu spät übergeben oder sogar ganz vergessen, kann der Vertrag oft noch nach vielen Jahren rückabgewickelt werden. Dabei schützt Sie das Deutlichkeitsgebot (§ 355 Abs. 2 BGB): Belehrungen müssen für Laien unmissverständlich sein. Zusätzlich greift das Benachteiligungsverbot (§ 307 BGB): Wer den Vertrag nicht selbst aufgesetzt hat (also Sie als Kunde), darf durch Fehler im Vertrag nicht benachteiligt werden. Fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrungen stellen daher einen klaren Rückabwicklungsgrund dar.

Praktisch ist der Widerruf vor allem für ältere Verträge interessant. Bis Ende 2007 galt in Deutschland das sogenannte Policenmodell: Der Versicherungsvertrag kam erst zustande, als der Kunde die Police erhalten hatte. Das führte oft dazu, dass Belehrungen erst nach Ablauf der (eigentlich 30-Tage-)Frist erteilt wurden. Viele Verträge aus den 1990er und 2000er Jahren weisen deshalb Formfehler in der Belehrung auf. BGH und EuGH haben diese Praxis inzwischen als unzulässig angesehen – mit dem Ergebnis, dass in solchen Fällen das Widerrufsrecht noch heute bestehen kann, auch Jahre nach Abschluss oder Kündigung des Vertrags. Neuere Verträge (ab Juli 2008) folgen meist dem Antragsmodell mit 14-tägigem Widerrufsrecht, doch auch hier lohnt ein Prüfungs-Check, da Informationspflichten oft komplex sind.

Wann lohnt sich ein Widerruf?

Ein Widerruf lohnt sich insbesondere, wenn…

  • Hohe Kosten oder schlechte Rendite: Ihre Police durch hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, niedrige Überschüsse oder eine geänderte Finanzlage zu einer Belastung geworden ist.
  • Fehlerhafte Belehrung: Die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, unvollständig oder unverständlich war (z.B. fehlende Hinweise auf Fristbeginn oder unklare Formulierungen).
  • Unterlagen verspätet erhielten: Sie die Versicherungsunterlagen erst nach Vertragsabschluss oder erst sehr spät erhalten haben (klassisches Policenmodell).
  • Anlagekomponente stark gestiegen ist: Sie in eine fondsgebundene oder andere gewinnbringende Anlage investiert haben. Durch Widerruf erhalten Sie nämlich sämtliche erwirtschafteten Gewinne zurück – anders als bei Kündigung, wo meist nur die Erträge in Form von Überschussanteilen ausgezahlt werden.

Diese Punkte können einzeln oder kombiniert auftreten. Kommt einer dieser Fälle auf Sie zu, könnte sich eine Prüfung anbieten. Dabei sollten Sie Ihre Police stets von einem fachkundigen Rechtsanwalt analysieren lassen – 4 Augen sehen eben mehr als 2. Unsere Münchner Kanzlei Dr. Fiala bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung: Wir prüfen Ihre Widerrufsbelehrung und informieren Sie, ob sich ein Widerruf lohnt und wie hoch Ihre Chancen sind.

Rechtliche Grundlagen

Das Widerrufsrecht für Lebensversicherungen beruht im Wesentlichen auf § 8 VVG a.F. (Versicherungsvertragsgesetz) in Verbindung mit der EU-­Richtlinie 2002/83/EG. Danach beginnt die Frist nicht bereits mit Vertragsabschluss, sondern erst mit Erhalt der vollständigen Vertragsunterlagen: Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und der gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformation. Erhielt der Kunde diese Unterlagen erst verspätet oder unvollständig, entfällt die 30-Tage-Frist faktisch – das Widerrufsrecht besteht fort. Bei Verträgen nach neuem Recht gilt ab Juli 2008 ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Erhalt dieser Unterlagen.

In der Praxis führten diese Vorgaben oft zu Missverständnissen: Bei vielen Verträgen aus den 1990er/2000er Jahren (Policenmodell) kam die Belehrung zu spät, sodass Versicherte ihr Recht unbemerkt versäumten. BGH und EuGH haben klargestellt, dass in solchen Fällen das Widerrufsrecht „ewig“ bleibt – also so lange gilt, bis der Vertrag korrekt abgewickelt wird. Selbst bereits gekündigte oder ausgezahlte Policen können rückwirkend widerrufen werden, wenn erst nach Abschluss klar wird, dass die Belehrung fehlerhaft war.

Typische Fehler in Widerrufsbelehrungen

Versicherungsunterlagen enthalten oft sprachliche oder formale Fehler, die das Widerrufsrecht retten können. Beispiele sind:

  • Fehlende Hinweise: Das Schreiben enthält keinen oder einen unvollständigen Hinweis auf das Widerrufsrecht (z.B. kein Hinweis auf Fristbeginn ab Erhalt der Police).
  • Unklare Formulierungen: Wichtige Details (Fristlänge, Beginn, Adresse für den Widerruf) sind missverständlich oder versteckt dargestellt.
  • Verspätete Übergabe: Sie erhielten den Versicherungsschein oder die Verbraucherinformationen erst nach Vertragsschluss.
  • Keine Bestätigung der Belehrung: Der Versicherer lässt sich das Verständnis der Belehrung nicht unterschriftlich bestätigen.
  • Unterlagen verloren gegangen: Sogar ein „später Verlust“ der Widerrufsinformation (z.B. durch Überreichen mangelnder Kopien) kann ausreichen, um die Frist nach § 355 Abs. 2 BGB zu stoppen.

Schon kleine Fehler wie fehlende Satzzeichen oder ungünstige Zeilenumbrüche können genügen. Entscheidend ist: Kann ein Durchschnittsverbraucher unmissverständlich verstehen, wann und wie er widerrufen muss? Ist die Belehrung unverständlich, gilt das Deutlichkeitsgebot und öffnet dem Versicherten das Widerrufsrecht.

Aktuelle Rechtsprechung

Die Rechtsprechung stärkt den Versicherten. Ein aktuelles Beispiel ist das BGH-Urteil vom 21. Februar 2024 (Az. IV ZR 297/22): Der IV. Zivilsenat stellte klar, dass eine Formulierung in den Vertragsunterlagen, die nur den Erhalt des Versicherungsscheins als Fristbeginn nennt (aber nicht die weiteren Unterlagen), eine unzureichende Belehrung ist. In dem Fall wurde zunächst beim OLG Frankfurt der Widerruf abgelehnt, weil angeblich alle Infos beilagen. Der BGH hob dies auf: Die Belehrung war nicht vollständig und verletzte das Benachteiligungsverbot. Folge: Der Kunde kann auch Jahre später noch widerrufen.

Schon in früheren Fällen betonten BGH und EuGH, dass Verbraucherrechte hier weit gelten müssen. Die sogenannten Deutlichkeitsvorschriften (§ 355 BGB) verlangen einfache Sprache. Das bedeutet konkret: Versicherer tragen das Risiko, wenn ihre Widerrufsbelehrung mangelhaft ist. Der Gesetzgeber schützt so den Laien. Im Ergebnis dürfen Sie sich nicht mit einem fehlgeleiteten Widerrufsversuch selbst benachteiligen – ganz im Gegenteil: Kleinigkeiten zu Ungunsten der Versicherung führen dazu, dass Ihr Widerruf als berechtigt gilt.

Wirtschaftliche Chancen eines Widerrufs

Finanziell kann ein Widerruf sehr attraktiv sein: Sie erhalten in der Regel Ihre gesamten eingezahlten Prämien zuzüglich Zinsen zurück. Bei fondsgebundenen Policen kommen zudem alle Gewinne hinzu, die der Fonds zwischenzeitlich erzielt hat. Das kann im Vergleich zur Kündigung ein Vielfaches des Rückkaufswerts ausmachen. In der Praxis berichten Rechtsanwälte, dass durch Widerruf oft 50 % bis 100 % mehr ausgezahlt wird als bei einem üblichen Rückkauf.

Beachten Sie jedoch, dass der Versicherer nach Widerruf einen Nutzungsersatz einfordern kann – das ist eine Art Nutzungsentschädigung für den Versicherungsschutz. In vielen Fällen fällt dieser Ersatz jedoch gering aus oder wird vom Versicherer verzichtet. Eine pauschale Vorfälligkeitsentschädigung gibt es bei Widerruf nicht: Sie müssen keine Strafgebühren zahlen, sondern nur eventuell anteilige Aufwendungen für den Risikoschutz erstatten. Auch hier gilt: Fehler in der Belehrung schließen solche Nachteile oft aus.

Ein weiterer finanzieller Pluspunkt zeigt sich bei Fondspolicen: Normale Ablaufleistungen enthalten nur einen Anteil an den erwirtschafteten Fondsgewinnen. Widerruft man jedoch, gilt der Vertrag als „nichtig“, und der Versicherer schuldet dem Kunden sämtliche angesammelten Fondsvermögen. Das bedeutet: Kompletter Gewinn aus der Anlage gehört Ihnen.

Anders ist es bei Kapitallebensversicherungen mit Todesfallschutz: Hier bestehen zwei Bestandteile – einen Sparanteil und einen reinen Risikoschutz für die Hinterbliebenen. Beim Widerruf entfällt der Risikoschutz (§ 61 VVG): Die reine Sterbegeld-Komponente wurde bereits abgedeckt. Ihr Rückzahlungsanspruch betrifft somit im Wesentlichen den Sparanteil. Wenn Ihnen die Hinterbliebenenabsicherung wichtig ist, sollten Sie danach gegebenenfalls eine neue Risikolebensversicherung abschließen. Aber auch hier gilt: Rechtlich steht dem Widerruf nichts im Wege, selbst wenn Sie das Todesfallschutz-Plus verlieren.

Wichtig: Widerrufen Sie in der Regel nur, wenn Sie auch bereit sind, nötigenfalls neu vorzusorgen (etwa für Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenschutz). Liegen Ihre Ergänzungsversicherungen wie Berufsunfähigkeitszusatz oder schwere Krankheiten in der Police, sind auch diese mit dem Hauptvertrag hinfällig. Lassen Sie sich dazu beraten, ob Neuabschlüsse sinnvoll sind.

Risiken bei Insolvenz des Versicherers

Ein zusätzlicher Beweggrund für einen Widerruf kann die Finanzkraft des Versicherers sein. Meldet ein Lebensversicherer Insolvenz an, kommen spezielle Sicherungsfonds zum Tragen (in Deutschland etwa die „Protektor Lebensversicherungs-AG“ bzw. branchenweite Sicherungsmechanismen). Diese sollen eingezahlte Gelder zumindest teilweise schützen. Allerdings zahlt Protektor in der Regel nur bestimmte Mindestgarantien und deckt oft nicht 100 % der eingezahlten Beiträge ab. Außerdem kann das Insolvenzverfahren Jahre dauern, bis Versicherten ihr Geld komplett ausgezahlt wird.

Das heißt: Befürchten Sie, Ihr Versicherer sei wirtschaftlich angeschlagen, kann ein früher Widerruf Ihre Ansprüche sichern. Statt auf eine ungewisse Entschädigung durch den Sicherungsfonds zu warten, bekommen Sie Ihr Geld direkt zurück. Dies gilt umso mehr, wenn Sie bereits Kapital gebunden haben: Im Insolvenzfall kann sich der spätere Wiederaufbau erschweren. In jedem Fall verschafft eine erfolgreiche Rückabwicklung Planungssicherheit – vorausgesetzt, Sie finden zeitnah eine neue Absicherung, falls notwendig.

Vorgehen und Beratung

1. Unterlagen prüfen

Zuerst sollte Ihre Lebensversicherungspolice inklusive aller Vertragsunterlagen und Belehrungen ausführlich geprüft werden. Unsere Kanzlei Dr. Fiala bietet hierfür eine fachkundige kostenlose Erstprüfung an. Spezialisiert auf Versicherungs- und Finanzrecht analysieren wir, ob Belehrungsfehler vorliegen.

2. Widerruf schriftlich erklären

Wenn ein Widerrufsgrund vorliegt, muss der Widerruf formlos und schriftlich erklärt werden – idealerweise per Einschreiben mit Rückschein. Geben Sie im Schreiben deutlich an, dass Sie den Vertrag widerrufen und erstatten Sie ggf. einen Nachweis für den Eingangszeitpunkt.

3. Reaktion abwarten und ggf. durchsetzen

Legt die Versicherung bei berechtigter Widerrufsbelehrung Widerspruch ein, können wir Sie außergerichtlich und notfalls gerichtlich vertreten. Oft zeigen sich Versicherer nach Prüfung einsichtig, insbesondere nach den neuen Urteilen. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, verfügen wir über viel Erfahrung in den entsprechenden Gerichtsverfahren.

4. Rückabwicklung umsetzen

Nach erfolgreichem Widerruf erhalten Sie die Rückzahlung – wir unterstützen Sie dabei, dass alle Gelder (Beiträge plus Zinsen) korrekt ausgezahlt werden. Bei fondsgebundenen Verträgen hilft unsere Beratung, dass Sie alle börsengebundenen Gewinne erhalten. Im Gegenzug verliert der Vertrag seine Gültigkeit. Gegebenenfalls helfen wir Ihnen bei der Suche nach neuen, kostengünstigeren Vorsorge-Alternativen (z.B. reine Risikopolice statt kapitalbildender Police).

Wenn Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, lohnt es sich, die Möglichkeit eines Widerrufs zu prüfen. Oft erhalten Sie so deutlich mehr Geld zurück als bei einer einfachen Kündigung. Aufgrund der komplexen Rechtslage ist es ratsam, sich professionelle Unterstützung zu holen.

Nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies Erstgespräch am Telefon

Unsere Kanzlei ist auf solche Fälle spezialisiert. Dr.
Johannes Fiala verfügt über langjährige Expertise im Versicherungsrecht und
kennt die Kniffe, die für Ihre Rückabwicklung wichtig sind. Viele Mandanten
haben mit uns bis zu doppelt so viel zurückerhalten wie beim bloßen Kündigen.
Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung – ein zweites Urteil
spart oft Zeit und sichert Geld. Wie man sagt: 4 Augen sehen mehr als 2.

 

Zögern Sie nicht, Ihre Police jetzt prüfen zu lassen. Oft
genug verbirgt sich hinter einer Unterschrift von vor Jahren ein enormer
Erstattungsanspruch. Dr. Fialas Team berät Sie sachkundig, pragmatisch und
verbraucherfreundlich über Ihre Widerrufsmöglichkeiten – auch wenn Sie Ihre
Lebensversicherung schon gekündigt oder ausgezahlt haben. Setzen Sie Ihre
Rechte durch und optimieren Sie Ihre finanzielle Absicherung!

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Sollten Sie ein zur Beratung ein Gesicht wünschen, können wir Ihnen auch eine Videoberatung anbieten.

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Lebensversicherung widerrufen: So sichern Sie sich eine hohe Rückzahlung

Viele Versicherungsnehmer zahlen über Jahre hohe Beiträge in eine Lebens- oder Rentenversicherung ein, ohne zu ahnen, dass sie ihren Vertrag womöglich widerrufen können. Ein Widerruf führt häufig zu einer deutlich höheren Rückzahlung als die reine Kündigung. Denn nach erfolgreichem Widerruf erhält man seine eingezahlten Beiträge samt Zinsen zurück – ohne Strafgebühren oder Vorfälligkeitsentschädigung. Im Gegensatz dazu bekommen Versicherte beim Rückkauf (Storno) meist nur den niedrigen Rückkaufswert, von dem Abschluss- und Verwaltungskosten abgezogen sind. Vor allem fondsgebundene oder klassische kapitalbildende Policen können durch Rückabwicklung deutlich profitabler beendet werden.

Allerdings ist der Widerruf an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Versicherer müssen ihre Kunden korrekt und vollständig über das Widerrufsrecht belehren. Wurde etwa die Widerrufsbelehrung fehlerhaft formuliert, zu spät übergeben oder sogar ganz vergessen, kann der Vertrag oft noch nach vielen Jahren rückabgewickelt werden. Dabei schützt Sie das Deutlichkeitsgebot (§ 355 Abs. 2 BGB): Belehrungen müssen für Laien unmissverständlich sein. Zusätzlich greift das Benachteiligungsverbot (§ 307 BGB): Wer den Vertrag nicht selbst aufgesetzt hat (also Sie als Kunde), darf durch Fehler im Vertrag nicht benachteiligt werden. Fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrungen stellen daher einen klaren Rückabwicklungsgrund dar.

Praktisch ist der Widerruf vor allem für ältere Verträge interessant. Bis Ende 2007 galt in Deutschland das sogenannte Policenmodell: Der Versicherungsvertrag kam erst zustande, als der Kunde die Police erhalten hatte. Das führte oft dazu, dass Belehrungen erst nach Ablauf der (eigentlich 30-Tage-)Frist erteilt wurden. Viele Verträge aus den 1990er und 2000er Jahren weisen deshalb Formfehler in der Belehrung auf. BGH und EuGH haben diese Praxis inzwischen als unzulässig angesehen – mit dem Ergebnis, dass in solchen Fällen das Widerrufsrecht noch heute bestehen kann, auch Jahre nach Abschluss oder Kündigung des Vertrags. Neuere Verträge (ab Juli 2008) folgen meist dem Antragsmodell mit 14-tägigem Widerrufsrecht, doch auch hier lohnt ein Prüfungs-Check, da Informationspflichten oft komplex sind.

Wann lohnt sich ein Widerruf?

Ein Widerruf lohnt sich insbesondere, wenn…

  • Hohe Kosten oder schlechte Rendite: Ihre Police durch hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, niedrige Überschüsse oder eine geänderte Finanzlage zu einer Belastung geworden ist.
  • Fehlerhafte Belehrung: Die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, unvollständig oder unverständlich war (z.B. fehlende Hinweise auf Fristbeginn oder unklare Formulierungen).
  • Unterlagen verspätet erhielten: Sie die Versicherungsunterlagen erst nach Vertragsabschluss oder erst sehr spät erhalten haben (klassisches Policenmodell).
  • Anlagekomponente stark gestiegen ist: Sie in eine fondsgebundene oder andere gewinnbringende Anlage investiert haben. Durch Widerruf erhalten Sie nämlich sämtliche erwirtschafteten Gewinne zurück – anders als bei Kündigung, wo meist nur die Erträge in Form von Überschussanteilen ausgezahlt werden.

Diese Punkte können einzeln oder kombiniert auftreten. Kommt einer dieser Fälle auf Sie zu, könnte sich eine Prüfung anbieten. Dabei sollten Sie Ihre Police stets von einem fachkundigen Rechtsanwalt analysieren lassen – 4 Augen sehen eben mehr als 2. Unsere Münchner Kanzlei Dr. Fiala bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung: Wir prüfen Ihre Widerrufsbelehrung und informieren Sie, ob sich ein Widerruf lohnt und wie hoch Ihre Chancen sind.

Rechtliche Grundlagen

Das Widerrufsrecht für Lebensversicherungen beruht im Wesentlichen auf § 8 VVG a.F. (Versicherungsvertragsgesetz) in Verbindung mit der EU-­Richtlinie 2002/83/EG. Danach beginnt die Frist nicht bereits mit Vertragsabschluss, sondern erst mit Erhalt der vollständigen Vertragsunterlagen: Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und der gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformation. Erhielt der Kunde diese Unterlagen erst verspätet oder unvollständig, entfällt die 30-Tage-Frist faktisch – das Widerrufsrecht besteht fort. Bei Verträgen nach neuem Recht gilt ab Juli 2008 ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Erhalt dieser Unterlagen.

In der Praxis führten diese Vorgaben oft zu Missverständnissen: Bei vielen Verträgen aus den 1990er/2000er Jahren (Policenmodell) kam die Belehrung zu spät, sodass Versicherte ihr Recht unbemerkt versäumten. BGH und EuGH haben klargestellt, dass in solchen Fällen das Widerrufsrecht „ewig“ bleibt – also so lange gilt, bis der Vertrag korrekt abgewickelt wird. Selbst bereits gekündigte oder ausgezahlte Policen können rückwirkend widerrufen werden, wenn erst nach Abschluss klar wird, dass die Belehrung fehlerhaft war.

Typische Fehler in Widerrufsbelehrungen

Versicherungsunterlagen enthalten oft sprachliche oder formale Fehler, die das Widerrufsrecht retten können. Beispiele sind:

  • Fehlende Hinweise: Das Schreiben enthält keinen oder einen unvollständigen Hinweis auf das Widerrufsrecht (z.B. kein Hinweis auf Fristbeginn ab Erhalt der Police).
  • Unklare Formulierungen: Wichtige Details (Fristlänge, Beginn, Adresse für den Widerruf) sind missverständlich oder versteckt dargestellt.
  • Verspätete Übergabe: Sie erhielten den Versicherungsschein oder die Verbraucherinformationen erst nach Vertragsschluss.
  • Keine Bestätigung der Belehrung: Der Versicherer lässt sich das Verständnis der Belehrung nicht unterschriftlich bestätigen.
  • Unterlagen verloren gegangen: Sogar ein „später Verlust“ der Widerrufsinformation (z.B. durch Überreichen mangelnder Kopien) kann ausreichen, um die Frist nach § 355 Abs. 2 BGB zu stoppen.

Schon kleine Fehler wie fehlende Satzzeichen oder ungünstige Zeilenumbrüche können genügen. Entscheidend ist: Kann ein Durchschnittsverbraucher unmissverständlich verstehen, wann und wie er widerrufen muss? Ist die Belehrung unverständlich, gilt das Deutlichkeitsgebot und öffnet dem Versicherten das Widerrufsrecht.

Aktuelle Rechtsprechung

Die Rechtsprechung stärkt den Versicherten. Ein aktuelles Beispiel ist das BGH-Urteil vom 21. Februar 2024 (Az. IV ZR 297/22): Der IV. Zivilsenat stellte klar, dass eine Formulierung in den Vertragsunterlagen, die nur den Erhalt des Versicherungsscheins als Fristbeginn nennt (aber nicht die weiteren Unterlagen), eine unzureichende Belehrung ist. In dem Fall wurde zunächst beim OLG Frankfurt der Widerruf abgelehnt, weil angeblich alle Infos beilagen. Der BGH hob dies auf: Die Belehrung war nicht vollständig und verletzte das Benachteiligungsverbot. Folge: Der Kunde kann auch Jahre später noch widerrufen.

Schon in früheren Fällen betonten BGH und EuGH, dass Verbraucherrechte hier weit gelten müssen. Die sogenannten Deutlichkeitsvorschriften (§ 355 BGB) verlangen einfache Sprache. Das bedeutet konkret: Versicherer tragen das Risiko, wenn ihre Widerrufsbelehrung mangelhaft ist. Der Gesetzgeber schützt so den Laien. Im Ergebnis dürfen Sie sich nicht mit einem fehlgeleiteten Widerrufsversuch selbst benachteiligen – ganz im Gegenteil: Kleinigkeiten zu Ungunsten der Versicherung führen dazu, dass Ihr Widerruf als berechtigt gilt.

Wirtschaftliche Chancen eines Widerrufs

Finanziell kann ein Widerruf sehr attraktiv sein: Sie erhalten in der Regel Ihre gesamten eingezahlten Prämien zuzüglich Zinsen zurück. Bei fondsgebundenen Policen kommen zudem alle Gewinne hinzu, die der Fonds zwischenzeitlich erzielt hat. Das kann im Vergleich zur Kündigung ein Vielfaches des Rückkaufswerts ausmachen. In der Praxis berichten Rechtsanwälte, dass durch Widerruf oft 50 % bis 100 % mehr ausgezahlt wird als bei einem üblichen Rückkauf.

Beachten Sie jedoch, dass der Versicherer nach Widerruf einen Nutzungsersatz einfordern kann – das ist eine Art Nutzungsentschädigung für den Versicherungsschutz. In vielen Fällen fällt dieser Ersatz jedoch gering aus oder wird vom Versicherer verzichtet. Eine pauschale Vorfälligkeitsentschädigung gibt es bei Widerruf nicht: Sie müssen keine Strafgebühren zahlen, sondern nur eventuell anteilige Aufwendungen für den Risikoschutz erstatten. Auch hier gilt: Fehler in der Belehrung schließen solche Nachteile oft aus.

Ein weiterer finanzieller Pluspunkt zeigt sich bei Fondspolicen: Normale Ablaufleistungen enthalten nur einen Anteil an den erwirtschafteten Fondsgewinnen. Widerruft man jedoch, gilt der Vertrag als „nichtig“, und der Versicherer schuldet dem Kunden sämtliche angesammelten Fondsvermögen. Das bedeutet: Kompletter Gewinn aus der Anlage gehört Ihnen.

Anders ist es bei Kapitallebensversicherungen mit Todesfallschutz: Hier bestehen zwei Bestandteile – einen Sparanteil und einen reinen Risikoschutz für die Hinterbliebenen. Beim Widerruf entfällt der Risikoschutz (§ 61 VVG): Die reine Sterbegeld-Komponente wurde bereits abgedeckt. Ihr Rückzahlungsanspruch betrifft somit im Wesentlichen den Sparanteil. Wenn Ihnen die Hinterbliebenenabsicherung wichtig ist, sollten Sie danach gegebenenfalls eine neue Risikolebensversicherung abschließen. Aber auch hier gilt: Rechtlich steht dem Widerruf nichts im Wege, selbst wenn Sie das Todesfallschutz-Plus verlieren.

Wichtig: Widerrufen Sie in der Regel nur, wenn Sie auch bereit sind, nötigenfalls neu vorzusorgen (etwa für Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenschutz). Liegen Ihre Ergänzungsversicherungen wie Berufsunfähigkeitszusatz oder schwere Krankheiten in der Police, sind auch diese mit dem Hauptvertrag hinfällig. Lassen Sie sich dazu beraten, ob Neuabschlüsse sinnvoll sind.

Risiken bei Insolvenz des Versicherers

Ein zusätzlicher Beweggrund für einen Widerruf kann die Finanzkraft des Versicherers sein. Meldet ein Lebensversicherer Insolvenz an, kommen spezielle Sicherungsfonds zum Tragen (in Deutschland etwa die „Protektor Lebensversicherungs-AG“ bzw. branchenweite Sicherungsmechanismen). Diese sollen eingezahlte Gelder zumindest teilweise schützen. Allerdings zahlt Protektor in der Regel nur bestimmte Mindestgarantien und deckt oft nicht 100 % der eingezahlten Beiträge ab. Außerdem kann das Insolvenzverfahren Jahre dauern, bis Versicherten ihr Geld komplett ausgezahlt wird.

Das heißt: Befürchten Sie, Ihr Versicherer sei wirtschaftlich angeschlagen, kann ein früher Widerruf Ihre Ansprüche sichern. Statt auf eine ungewisse Entschädigung durch den Sicherungsfonds zu warten, bekommen Sie Ihr Geld direkt zurück. Dies gilt umso mehr, wenn Sie bereits Kapital gebunden haben: Im Insolvenzfall kann sich der spätere Wiederaufbau erschweren. In jedem Fall verschafft eine erfolgreiche Rückabwicklung Planungssicherheit – vorausgesetzt, Sie finden zeitnah eine neue Absicherung, falls notwendig.

Vorgehen und Beratung

1. Unterlagen prüfen

Zuerst sollte Ihre Lebensversicherungspolice inklusive aller Vertragsunterlagen und Belehrungen ausführlich geprüft werden. Unsere Kanzlei Dr. Fiala bietet hierfür eine fachkundige kostenlose Erstprüfung an. Spezialisiert auf Versicherungs- und Finanzrecht analysieren wir, ob Belehrungsfehler vorliegen.

2. Widerruf schriftlich erklären

Wenn ein Widerrufsgrund vorliegt, muss der Widerruf formlos und schriftlich erklärt werden – idealerweise per Einschreiben mit Rückschein. Geben Sie im Schreiben deutlich an, dass Sie den Vertrag widerrufen und erstatten Sie ggf. einen Nachweis für den Eingangszeitpunkt.

3. Reaktion abwarten und ggf. durchsetzen

Legt die Versicherung bei berechtigter Widerrufsbelehrung Widerspruch ein, können wir Sie außergerichtlich und notfalls gerichtlich vertreten. Oft zeigen sich Versicherer nach Prüfung einsichtig, insbesondere nach den neuen Urteilen. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, verfügen wir über viel Erfahrung in den entsprechenden Gerichtsverfahren.

4. Rückabwicklung umsetzen

Nach erfolgreichem Widerruf erhalten Sie die Rückzahlung – wir unterstützen Sie dabei, dass alle Gelder (Beiträge plus Zinsen) korrekt ausgezahlt werden. Bei fondsgebundenen Verträgen hilft unsere Beratung, dass Sie alle börsengebundenen Gewinne erhalten. Im Gegenzug verliert der Vertrag seine Gültigkeit. Gegebenenfalls helfen wir Ihnen bei der Suche nach neuen, kostengünstigeren Vorsorge-Alternativen (z.B. reine Risikopolice statt kapitalbildender Police).

Wenn Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, lohnt es sich, die Möglichkeit eines Widerrufs zu prüfen. Oft erhalten Sie so deutlich mehr Geld zurück als bei einer einfachen Kündigung. Aufgrund der komplexen Rechtslage ist es ratsam, sich professionelle Unterstützung zu holen.

Nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies Erstgespräch am Telefon

Unsere Kanzlei ist auf solche Fälle spezialisiert. Dr.
Johannes Fiala verfügt über langjährige Expertise im Versicherungsrecht und
kennt die Kniffe, die für Ihre Rückabwicklung wichtig sind. Viele Mandanten
haben mit uns bis zu doppelt so viel zurückerhalten wie beim bloßen Kündigen.
Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung – ein zweites Urteil
spart oft Zeit und sichert Geld. Wie man sagt: 4 Augen sehen mehr als 2.

 

Zögern Sie nicht, Ihre Police jetzt prüfen zu lassen. Oft
genug verbirgt sich hinter einer Unterschrift von vor Jahren ein enormer
Erstattungsanspruch. Dr. Fialas Team berät Sie sachkundig, pragmatisch und
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Über den Autor

Portrait Dr. Fiala
Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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