Mittelstand „kaputt reformiert“

    Neue geregelte Erbschafts- und Schenkungssteuer ab 2007 lässt Abgaben explodieren – Gemeinnützige Treuhandstiftung als wirksame Lösung für mittelständische Unternehmer
    Fast völlig unbemerkt von der öffentlichkeit steht eine grundlegende Reform der Erbschaftsund Schenkungssteuer im Jahr 2007 bevor.
    Dies gleicht einer Zeitbombe für den gesamten Mittelstand, denn die Details werden erst jetzt Schritt für Schritt bekannt. Fachleute und Steuer-Experten – etwa vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) – konstatieren: „So wird der Mittelstand kaputt reformiert“. So soll der Steuerwert für mittelständische Unternehmen bei der Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge kräftig ansteigen. Das Betriebsvermögen könnte danach steuerlich sogar in Zukunft auseinanderdividiert werden in gutes und böses Vermögen. Das so genannte böse Vermögen = unproduktives Vermögen (Barvermögen, Kassenbestand, Bankguthaben, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in der Bilanz) würde dann sofort besteuert. Und dafür ist dann auch umgehend Schenkungsund Erbschaftsteuer fällig. Nach der vorgesehenen Steuerreform wird die Steuerlast beim übertragen von Firmenvermögen im Rahmen des Generationenwechsels fast um das Achtfache steigen. Für das unproduktive Vermögen ist die Steuerlast immerhin fast dreimal so hoch wie die alte Steuer, jedoch für den gesamten Betrieb.
    Abgeltungssteuer kommt 2009 dazu
    Die noch zu verabschiedenden neuen Steuerregelungen treffen fast den gesamten Mittelstand. Sie gelten vor allem für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, aber auch für Unternehmer, die zu mindestens 25 Prozent an der eigenen GmbH oder AG beteiligt sind. Die neue Abgeltungssteuer auf Zinserträge tut dann noch ein übriges. Sie war ursprünglich ebenfalls für 2007 geplant, wurde aber aufgrund der Unternehmenssteuerreform verschoben. Nun wird sie – nach letzten Meldungen – 2009 in Kraft treten. Die Abgeltungssteuer wird wahrscheinlich zu Beginn bei 25 Prozent liegen. Aus diesem Gründen sind intelligente Lösungen gefragt, die vor allem dem mittelständischen Unternehmer für das eigene Unternehmen – aber auch für den Privatbereich – entscheidende gesetzlich fundierte Gestaltungsspielräume erlaubt. Dies führt automatisch zu einem in der öffentlichkeit wenig bekannten Mittel – der gemeinnützigen Stiftung, die zudem besonders von der Bundsregierung mit erheblichen Steuervergünstigungen gefördert wird. Diese legale Möglichkeit, sinnvolles Handeln für den gemeinnützigen Zweck zu verbinden mit vorteilhaften gesetzlichen Steuerprivilegien, nutzten bisher vor allem Großkonzerne. Mittlerweile sind es aber auch sehr gut verdienende Sportler und Prominente in Deutschland, die von Top-Berater im Steuer- und Stiftungsrecht betreut werden. Der eigene Steuerberater ist oftmals auf diesen Spezialgebiet nicht ausgebildet und verweist deshalb – auch aus Haftungsgründen – erstmal aufs Nichtstun. Ein eklatanter Fehler, da vor allem Mittelständler vom Einrichten einer gemeinnützigen Stiftung enorm profitieren könnten. Gerade für geschäftsführende Gesellschafter mittelständischer Unternehmen (GmbHs) aber auch für Inhaber von Personengesellschaften, ärzte, oder Apotheker ist die gemeinnützige Treuhandstiftung unter anderem als optimale Problemlösung zu sehen. Gesellschafter können ihre Unternehmensanteile in die eigene gemeinnützige Treuhand-Stiftung überführen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Beteiligungen steuerlich gesehen dem Privatvermögen des Firmeninhabers zugeordnet sind: Denn bei so genannten Betriebsaufspaltungen oder Konzernstrukturen werden die Unternehmensanteile steuerlich betrachtet dem Betriebsvermögen zugerechnet. ■
    Informationen unter fiala4instalive.instawp.xyz sowie bei Frank M. Strobelt, Gesellschaft für Stiftungsförderung (GfS), Telefon 030/ 28598782, www.stifter.org
    (Macher Dezember/Januar 2006 / 2007, S. 8)
    Mit freundlicher Genehmigung von https://www.macher.volksfreund.de/>www. macher.volksfreund.de.

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    Über den Autor

    Portrait Dr. Fiala
    Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

    Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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