Mitverschulden des Mandanten in der Anwaltshaftung

Ihr Anwalt hat einen Fehler gemacht – aber haben vielleicht auch Sie dazu beigetragen? In der Anwaltshaftung (Haftung des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten) kann in seltenen Fällen Mitverschulden des Mandanten eine Rolle spielen. Das heißt, Anwaltshaftung trotz Mandantenfehler ist zwar grundsätzlich möglich, doch ein eigener Fehler des Mandanten kann den Schadensersatzanspruch mindern oder sogar ausschließen. In diesem Fachartikel erklären wir laienverständlich, was § 254 BGB (Mitverschulden) bedeutet, unter welchen Umständen Mitverschulden bei der Rechtsberatung relevant wird, welche Folgen das hat und geben Beispiele aus der Praxis. Außerdem fassen wir die BGH-Rechtsprechung zum Mitverschulden des Mandanten zusammen und geben Ihnen Tipps, wie Sie Mitverschulden bei der Anwaltshaftung vermeiden können.

Einführung: Was bedeutet Mitverschulden nach § 254 BGB?

Bevor wir in die Besonderheiten der Anwaltshaftung einsteigen, lohnt ein Blick auf die gesetzliche Grundlage. Mitverschulden ist in § 254 Abs. 1 BGB geregelt. Vereinfacht besagt diese Vorschrift: Wirkt der Geschädigte an der Entstehung des Schadens mit, wird die Ersatzpflicht und der Umfang des Schadensersatzes entsprechend dem Anteil des eigenen Verschuldens gekürzt. Oder anders ausgedrückt: Wenn Sie selbst teilweise Schuld am Schaden tragen, bekommen Sie unter Umständen weniger oder sogar gar keinen Schadensersatz. Dieses Prinzip gilt allgemein im Schadensrecht – und damit auch, wenn Ihr Rechtsanwalt einen Fehler macht, aber Sie selbst zu diesem Fehler beigetragen haben.

Wichtig ist: Mitverschulden bedeutet nicht unbedingt, dass Sie schuldhaft im moralischen Sinne gehandelt haben. Es geht um eine objektive Betrachtung, ob Sie als Mandant gewisse Sorgfaltspflichten in eigener Sache verletzt haben. Im juristischen Sinne spricht man hier auch von Schadensminderungspflichten oder Obliegenheiten. Beispielsweise erwartet das Gesetz, dass ein Geschädigter versucht, Schäden abzuwenden oder zu mindern, sobald er die Gefahr erkennt (siehe § 254 Abs. 2 BGB). Tun Sie das nicht, kann man Ihnen ein Mitverschulden anlasten – selbst wenn der ursprüngliche Fehler vom Anwalt begangen wurde.

Wann kann dem Mandanten ein Mitverschulden vorgeworfen werden?

In der Anwaltshaftung sind die Hürden für ein Mitverschulden des Mandanten hoch. Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Anwalts, Schaden von seinem Mandanten abzuwenden. Der Bundesgerichtshof (BGH) betont, dass sich ein Rechtsanwalt regelmäßig nicht auf ein Mitverschulden des Mandanten berufen kann, soweit der Fehler in seinem eigenen Pflichtbereich liegt. Mit anderen Worten: Für juristische Fehler, Fristversäumnisse oder falsche Rechtsberatung haftet der Anwalt in der Regel voll – der Mandant durfte darauf vertrauen, dass der Profi seinen Job richtig macht.

Dennoch gibt es Ausnahmen. Ein Mitverschulden des Mandanten kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Mandant seine Mitwirkungspflichten verletzt oder eigene Interessen nicht ausreichend wahrt. Typische Situationen, in denen ein Mandantenfehler die Anwaltshaftung beeinflussen kann, sind zum Beispiel:

  • Unvollständige oder verspätete Unterlagen: Ihr Anwalt bittet Sie rechtzeitig um wichtige Dokumente – etwa Verträge, Bescheide oder Beweismittel – aber Sie reichen diese viel zu spät oder unvollständig ein. Dadurch kann der Anwalt z. B. eine Frist versäumen oder nur unzureichend vortragen. In so einem Fall haben Sie selbst zur Schadensentstehung beigetragen, indem Sie erforderliche Mitwirkung unterlassen haben.
  • Keine Reaktion auf Rückfragen: Ihr Anwalt stellt Ihnen Rückfragen oder bittet um zusätzliche Informationen, um die Klage oder Verteidigung vorzubereiten. Wenn Sie auf diese Rückfragen nicht reagieren und dem Anwalt deshalb entscheidende Details fehlen, kann das später als Mitverschulden Ihrerseits gewertet werden. Der Anwalt konnte seinen Job nicht machen, weil Sie nötige Infos zurückgehalten haben.
  • Weisungen entgegen dem Rat des Anwalts: Sie bestehen auf einer bestimmten Vorgehensweise, obwohl Ihr Anwalt Ihnen deutlich davon abrät. Klassisches Beispiel: Sie verlangen ausdrücklich, kein Rechtsmittel einzulegen, obwohl der Anwalt zur Berufung rät. Oder umgekehrt: Sie wollen unbedingt einen aussichtslosen Prozess führen, trotz Warnung. Geht der Fall deshalb verloren, kann man argumentieren, dass Ihre eigene Entscheidung den Schaden mitverursacht hat. Allerdings muss der Anwalt Sie zuvor klar über die Konsequenzen aufgeklärt haben. (Hinweis: Die Gerichte prüfen hier sehr genau, ob der Anwalt seiner Beratungs Pflicht nachgekommen ist – einfach nur auf den Mandantenwunsch hören reicht nicht immer aus.)
  • Wichtige Informationen verschwiegen: Als Mandant kennen Sie den Sachverhalt am besten. Wenn Sie Ihrem Anwalt entscheidende Tatsachen vorenthalten oder falsche Informationen geben, kann dieser eventuell falsche Schritte einleiten. Beispiel: Sie verschweigen einen bereits erhaltenen Mahnbescheid oder eine Mitteilung der Gegenseite. Kommt es dadurch zu Fehlern (etwa weil der Anwalt von falschen Voraussetzungen ausging), trägt der Mandant einen Teil der Verantwortung. Der BGH hat z. B. entschieden, dass ein Mandant, der seinem Anwalt nicht die erforderlichen Sachinformationen zur Verfügung stellt, sich ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.

Welche Folgen hat das Mitverschulden für den Schadensersatzanspruch?

Stellt ein Gericht fest, dass Mitverschulden des Mandanten vorliegt, hat das direkte Auswirkungen auf Ihren Schadensersatzanspruch. Konkret gilt: Der Anspruch wird entsprechend dem Anteil Ihres Mitverschuldens gekürzt.

In der Praxis bedeutet das oft eine Quotenregelung. Das Gericht schätzt, wie hoch der Verursachungsbeitrag des Mandanten im Verhältnis zum Anwaltsfehler ist – zum Beispiel 20 % Mandant, 80 % Anwalt. Entsprechend würde der Anwalt nur 80 % des Schadens ersetzen müssen. Bei überwiegendem Mitverschulden des Mandanten (mehr als 50 %) kann der Anspruch sogar ganz entfallen, Sie gehen also trotz Anwaltshaftung leer aus. Diese Fälle sind jedoch die absolute Ausnahme.

Wichtig zu wissen: Eine leichte Nachlässigkeit des Mandanten führt nicht automatisch zu einer Kürzung. Die Gerichte berücksichtigen alle Umstände. Insbesondere wird abgewogen, in wessen Verantwortungsbereich der Hauptfehler fiel. Oft überwiegt das Verschulden des Anwalts so deutlich, dass kein Abzug erfolgt, selbst wenn der Mandant nicht ganz perfekt gehandelt hat. Nur wenn Ihr eigener Beitrag wirklich mitursächlich für den Schaden war, wird gekürzt.

Beispielhafte Folgenberechnung

Angenommen, Ihr Anwalt hat einen wichtigen Termin versäumt und Sie verlieren deshalb einen Prozess. Ihr finanzieller Schaden beträgt 10.000 €. Vor Gericht stellt sich jedoch heraus, dass Sie dem Anwalt wichtige Unterlagen erst in letzter Minute gegeben haben, obwohl er frühzeitig danach fragte. Das Gericht bewertet Ihr Mitverschulden mit 20 %. In diesem Fall müssten 80 % des Schadens vom Anwalt ersetzt werden (also 8.000 €), 20 % bleiben bei Ihnen. Hätten Sie hingegen gleich alle Unterlagen geliefert, wäre vermutlich der volle Betrag zugesprochen worden. – Ohne Mitverschulden des Mandanten erhalten Geschädigte 100 % ihres Schadens ersetzt, soweit der Anwalt haftet.

BGH-Rechtsprechung: Was sagen die Gerichte zum Mitverschulden?

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat klargestellt, dass Anwälte sich nicht leicht aus der Verantwortung stehlen können, indem sie dem Mandanten die Schuld zuschieben. Der BGH betont in ständiger Rechtsprechung, dass die Verhütung von Schaden nach dem Inhalt des Anwaltsvertrags allein Sache des Anwalts ist. Der Mandant hat den Anwalt gerade deswegen beauftragt, um Fehler zu vermeiden – selbst wenn der Mandant vom Fach ist, darf er auf den Anwalt vertrauen.

Ein aufschlussreiches Beispiel liefert ein BGH-Urteil von 2016 (Az. IX ZR 214/15). In dem Fall hatte die Mandantin nach einem verlorenen Prozess keine Berufung einlegen wollen und den Anwalt stattdessen gebeten, eine Ratenzahlungsvereinbarung auszuhandeln. Das Oberlandesgericht meinte daraufhin, überwiegendes Mitverschulden der Mandantin liege vor – sie habe ja selbst entschieden, keine Berufung zu wollen, also sei der Anwalt aus der Haftung. Der BGH sah das anders: Der Anwalt hätte auf die Einlegung der Berufung drängen und die Mandantin über die Erfolgsaussichten aufklären müssen, anstatt einfach nichts zu tun. Weil er das unterließ, kommt ein Mitverschulden der Mandantin nicht zum Tragen, so der BGH. Das Versäumnis lag klar im Verantwortungsbereich des Anwalts, da es um eine juristische Einschätzung ging, die die Mandantin als Laie nicht selbst vornehmen konnte.

Fazit der Rechtsprechung: Ein Anwalt kann sich regelmäßig nicht auf Mitverschulden berufen, wenn der Fehler in seinen Kernpflichten (Beratung, Prozessführung, Fristenkontrolle) liegt.

Nur ausnahmsweise – etwa wenn der Mandant notwendige Informationen zurückhält oder klare Anweisungen gegen jede Empfehlung gibt – kann ein Mitverschulden die Regressforderung kürzen. Die Gerichte schauen in solchen Fällen genau hin. Oftmals wird zugunsten des Mandanten entschieden, falls der Anwalt seine Hinweis- und Beratungspflichten vernachlässigt hat. Zum Beispiel darf ein Anwalt wichtige Warnungen nicht unterlassen: Erkennt er eine Gefahr, die der Mandant möglicherweise nicht bemerkt, muss er ausdrücklich darauf hinweisen. Tut er das nicht, bleibt die Haftung beim Anwalt.

Praktische Tipps: Wie Sie als Mandant Mitverschulden vermeiden

Als Mandant können Sie selbst einiges tun, um Risiken eines Mitverschuldens zu reduzieren. Hier einige Empfehlungen, damit Ihre Rechte im Haftungsfall voll erhalten bleiben:

  • Unterlagen vollständig und rechtzeitig einreichen: Kommen Sie den Bitten Ihres Anwalts nach, alle erforderlichen Dokumente vorzulegen – und zwar so früh wie möglich. Je eher Ihr Anwalt alle Fakten hat, desto geringer das Risiko, dass etwas übersehen wird. Verspätete oder unvollständige Unterlagen sind einer der häufigsten Mandantenfehler.
  • Rückmeldungen nicht verzögern: Antworten Sie zügig auf Nachfragen Ihres Anwalts. Wenn er weitere Informationen oder Entscheidungen von Ihnen braucht, zögern Sie nicht. Eine gute Kommunikation schützt Sie davor, später als “schweigender” Mandant dazustehen, der den Anwalt ausgebremst hat.
  • Auf anwaltlichen Rat hören: Sie haben Ihren Anwalt für seine Expertise engagiert. Wenn er Ihnen deutlich von oder zu einem bestimmten Schritt rät (z. B. ein Rechtsmittel einzulegen), sollten Sie das ernst nehmen. Wägen Sie gemeinsam die Optionen ab. Entscheiden Sie sich bewusst gegen den Rat, kann es sinnvoll sein, sich dies schriftlich bestätigen zu lassen – einfach um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Wichtige Details offenbaren: Seien Sie ehrlich und teilen Sie alle relevanten Informationen mit. Auch peinliche oder scheinbar unwichtige Details könnten für die Rechtslage entscheidend sein. Ihr Anwalt unterliegt der Verschwiegenheit – es gibt keinen Grund, etwas zurückzuhalten. Wenn später herauskommt, dass Sie dem Anwalt Infos verschwiegen haben, gefährdet das nicht nur den Erfolg, sondern auch Ihren Ersatzanspruch.
  • Alles dokumentieren: Führen Sie Buch über Ihre Kommunikation. Dokumentieren Sie alle Fristen, E-Mails und Gespräche mit Ihrem Anwalt – notieren Sie sich, was besprochen wurde. Eine lückenlose Dokumentation kann im Streitfall belegen, dass Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind. Gleichzeitig entlastet es Sie, falls der Anwalt später falsche Behauptungen aufstellt.
  • Schaden begrenzen, Zweitmeinung einholen: Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Anwalt einen Fehler gemacht hat, warten Sie nicht ab. Zögern Sie nicht, sofort einen anderen Anwalt um Rat zu fragen, bevor der Schaden größer wird. Je früher ein zweiter Anwalt die Unterlagen prüft, desto größer sind die Chancen, Ihre Rechte zu sichern – oder zumindest den Schadensumfang zu begrenzen. Diese proaktive Schadensbegrenzung wird von Ihnen als Mandant erwartet (§ 254 Abs. 2 BGB).

Durch diese Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Ihr Anwalt seine Arbeit bestmöglich machen kann – und Sie nehmen potenziellen Einwänden im Haftungsfall den Wind aus den Segeln. Wenn es dennoch zum Streit über die Haftung kommt, stehen Sie mit eigenem korrektem Verhalten wesentlich besser da.

Fazit: Anwaltshaftung und Mitverschulden – was Sie beachten sollten

Fehler können passieren – Anwälten ebenso wie Mandanten. Grundsätzlich haftet Ihr Anwalt für Beratungsfehler, Fristversäumnisse und andere Pflichtverletzungen voll, auch wenn Sie als Laie die Fehler nicht bemerken konnten. Ein Mitverschulden des Mandanten ist nur in besonderen Konstellationen relevant und dient nicht dazu, Sie schutzlos zu stellen. Die Gerichte wägen im Einzelfall fair ab, wer welchen Anteil am Schaden trägt. Oft wird zu Ihren Gunsten entschieden, wenn der Anwalt in seinem Verantwortungsbereich versagt hat.

 

Für Sie als Mandant heißt das: Arbeiten Sie aktiv mit Ihrem Anwalt zusammen und befolgen Sie die obigen Tipps. So minimieren Sie das Risiko, im Ernstfall Abstriche beim Schadensersatz hinnehmen zu müssen. Bewahren Sie Unterlagen ordentlich auf, halten Sie abgesprochene Termine ein und lassen Sie wichtige Kommunikation schriftlich fe sthalten.

 

Und falls Ihr Anwalt doch einen Fehler gemacht hat, gilt es schnell zu handeln. Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten, um Ihre Ansprüche zu sichern. Zögern Sie nicht, sich für eine unverbindliche Ersteinschätzung an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Anwaltshaftung zu wenden. In einem Beratungsgespräch lässt sich klären, ob in Ihrem Fall ein Haftungsanspruch besteht, wie groß Ihr möglicher Schadensersatz ist – und ob Ihnen ein Mitverschulden vorgeworfen werden könnte. So sind Sie auf der sicheren Seite und können weitere Schritte einleiten, um Ihren Schaden bestmöglich zu kompensieren.

Handeln Sie also proaktiv und informieren Sie sich – Ihr gutes Recht soll nicht an Formalien oder Versäumnissen scheitern. Im Zweifel hilft ein frühzeitiger Rat vom Experten, damit Ihr Fall nicht aufgrund vermeidbarer Mitverschulden-Fragen ins Wanken gerät.

 

Sie haben den Verdacht, dass Ihrem Anwalt ein Fehler unterlaufen ist? Dann holen Sie sich am besten jetzt gleich Rat – eine anwaltliche Ersteinschätzung gibt Ihnen Klarheit über Ihre Optionen und die nächsten Schritte. So schützen Sie Ihre Rechte effektiv und erhöhen die Chancen, vollen Schadensersatz für den Anwaltsfehler zu erhalten. Bleiben Sie informiert und zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – Ihr Recht steht an erster Stelle.

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Mitverschulden des Mandanten in der Anwaltshaftung

Ihr Anwalt hat einen Fehler gemacht – aber haben vielleicht auch Sie dazu beigetragen? In der Anwaltshaftung (Haftung des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten) kann in seltenen Fällen Mitverschulden des Mandanten eine Rolle spielen. Das heißt, Anwaltshaftung trotz Mandantenfehler ist zwar grundsätzlich möglich, doch ein eigener Fehler des Mandanten kann den Schadensersatzanspruch mindern oder sogar ausschließen. In diesem Fachartikel erklären wir laienverständlich, was § 254 BGB (Mitverschulden) bedeutet, unter welchen Umständen Mitverschulden bei der Rechtsberatung relevant wird, welche Folgen das hat und geben Beispiele aus der Praxis. Außerdem fassen wir die BGH-Rechtsprechung zum Mitverschulden des Mandanten zusammen und geben Ihnen Tipps, wie Sie Mitverschulden bei der Anwaltshaftung vermeiden können.

Einführung: Was bedeutet Mitverschulden nach § 254 BGB?

Bevor wir in die Besonderheiten der Anwaltshaftung einsteigen, lohnt ein Blick auf die gesetzliche Grundlage. Mitverschulden ist in § 254 Abs. 1 BGB geregelt. Vereinfacht besagt diese Vorschrift: Wirkt der Geschädigte an der Entstehung des Schadens mit, wird die Ersatzpflicht und der Umfang des Schadensersatzes entsprechend dem Anteil des eigenen Verschuldens gekürzt. Oder anders ausgedrückt: Wenn Sie selbst teilweise Schuld am Schaden tragen, bekommen Sie unter Umständen weniger oder sogar gar keinen Schadensersatz. Dieses Prinzip gilt allgemein im Schadensrecht – und damit auch, wenn Ihr Rechtsanwalt einen Fehler macht, aber Sie selbst zu diesem Fehler beigetragen haben.

Wichtig ist: Mitverschulden bedeutet nicht unbedingt, dass Sie schuldhaft im moralischen Sinne gehandelt haben. Es geht um eine objektive Betrachtung, ob Sie als Mandant gewisse Sorgfaltspflichten in eigener Sache verletzt haben. Im juristischen Sinne spricht man hier auch von Schadensminderungspflichten oder Obliegenheiten. Beispielsweise erwartet das Gesetz, dass ein Geschädigter versucht, Schäden abzuwenden oder zu mindern, sobald er die Gefahr erkennt (siehe § 254 Abs. 2 BGB). Tun Sie das nicht, kann man Ihnen ein Mitverschulden anlasten – selbst wenn der ursprüngliche Fehler vom Anwalt begangen wurde.

Wann kann dem Mandanten ein Mitverschulden vorgeworfen werden?

In der Anwaltshaftung sind die Hürden für ein Mitverschulden des Mandanten hoch. Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Anwalts, Schaden von seinem Mandanten abzuwenden. Der Bundesgerichtshof (BGH) betont, dass sich ein Rechtsanwalt regelmäßig nicht auf ein Mitverschulden des Mandanten berufen kann, soweit der Fehler in seinem eigenen Pflichtbereich liegt. Mit anderen Worten: Für juristische Fehler, Fristversäumnisse oder falsche Rechtsberatung haftet der Anwalt in der Regel voll – der Mandant durfte darauf vertrauen, dass der Profi seinen Job richtig macht.

Dennoch gibt es Ausnahmen. Ein Mitverschulden des Mandanten kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Mandant seine Mitwirkungspflichten verletzt oder eigene Interessen nicht ausreichend wahrt. Typische Situationen, in denen ein Mandantenfehler die Anwaltshaftung beeinflussen kann, sind zum Beispiel:

  • Unvollständige oder verspätete Unterlagen: Ihr Anwalt bittet Sie rechtzeitig um wichtige Dokumente – etwa Verträge, Bescheide oder Beweismittel – aber Sie reichen diese viel zu spät oder unvollständig ein. Dadurch kann der Anwalt z. B. eine Frist versäumen oder nur unzureichend vortragen. In so einem Fall haben Sie selbst zur Schadensentstehung beigetragen, indem Sie erforderliche Mitwirkung unterlassen haben.
  • Keine Reaktion auf Rückfragen: Ihr Anwalt stellt Ihnen Rückfragen oder bittet um zusätzliche Informationen, um die Klage oder Verteidigung vorzubereiten. Wenn Sie auf diese Rückfragen nicht reagieren und dem Anwalt deshalb entscheidende Details fehlen, kann das später als Mitverschulden Ihrerseits gewertet werden. Der Anwalt konnte seinen Job nicht machen, weil Sie nötige Infos zurückgehalten haben.
  • Weisungen entgegen dem Rat des Anwalts: Sie bestehen auf einer bestimmten Vorgehensweise, obwohl Ihr Anwalt Ihnen deutlich davon abrät. Klassisches Beispiel: Sie verlangen ausdrücklich, kein Rechtsmittel einzulegen, obwohl der Anwalt zur Berufung rät. Oder umgekehrt: Sie wollen unbedingt einen aussichtslosen Prozess führen, trotz Warnung. Geht der Fall deshalb verloren, kann man argumentieren, dass Ihre eigene Entscheidung den Schaden mitverursacht hat. Allerdings muss der Anwalt Sie zuvor klar über die Konsequenzen aufgeklärt haben. (Hinweis: Die Gerichte prüfen hier sehr genau, ob der Anwalt seiner Beratungs Pflicht nachgekommen ist – einfach nur auf den Mandantenwunsch hören reicht nicht immer aus.)
  • Wichtige Informationen verschwiegen: Als Mandant kennen Sie den Sachverhalt am besten. Wenn Sie Ihrem Anwalt entscheidende Tatsachen vorenthalten oder falsche Informationen geben, kann dieser eventuell falsche Schritte einleiten. Beispiel: Sie verschweigen einen bereits erhaltenen Mahnbescheid oder eine Mitteilung der Gegenseite. Kommt es dadurch zu Fehlern (etwa weil der Anwalt von falschen Voraussetzungen ausging), trägt der Mandant einen Teil der Verantwortung. Der BGH hat z. B. entschieden, dass ein Mandant, der seinem Anwalt nicht die erforderlichen Sachinformationen zur Verfügung stellt, sich ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.

Welche Folgen hat das Mitverschulden für den Schadensersatzanspruch?

Stellt ein Gericht fest, dass Mitverschulden des Mandanten vorliegt, hat das direkte Auswirkungen auf Ihren Schadensersatzanspruch. Konkret gilt: Der Anspruch wird entsprechend dem Anteil Ihres Mitverschuldens gekürzt.

In der Praxis bedeutet das oft eine Quotenregelung. Das Gericht schätzt, wie hoch der Verursachungsbeitrag des Mandanten im Verhältnis zum Anwaltsfehler ist – zum Beispiel 20 % Mandant, 80 % Anwalt. Entsprechend würde der Anwalt nur 80 % des Schadens ersetzen müssen. Bei überwiegendem Mitverschulden des Mandanten (mehr als 50 %) kann der Anspruch sogar ganz entfallen, Sie gehen also trotz Anwaltshaftung leer aus. Diese Fälle sind jedoch die absolute Ausnahme.

Wichtig zu wissen: Eine leichte Nachlässigkeit des Mandanten führt nicht automatisch zu einer Kürzung. Die Gerichte berücksichtigen alle Umstände. Insbesondere wird abgewogen, in wessen Verantwortungsbereich der Hauptfehler fiel. Oft überwiegt das Verschulden des Anwalts so deutlich, dass kein Abzug erfolgt, selbst wenn der Mandant nicht ganz perfekt gehandelt hat. Nur wenn Ihr eigener Beitrag wirklich mitursächlich für den Schaden war, wird gekürzt.

Beispielhafte Folgenberechnung

Angenommen, Ihr Anwalt hat einen wichtigen Termin versäumt und Sie verlieren deshalb einen Prozess. Ihr finanzieller Schaden beträgt 10.000 €. Vor Gericht stellt sich jedoch heraus, dass Sie dem Anwalt wichtige Unterlagen erst in letzter Minute gegeben haben, obwohl er frühzeitig danach fragte. Das Gericht bewertet Ihr Mitverschulden mit 20 %. In diesem Fall müssten 80 % des Schadens vom Anwalt ersetzt werden (also 8.000 €), 20 % bleiben bei Ihnen. Hätten Sie hingegen gleich alle Unterlagen geliefert, wäre vermutlich der volle Betrag zugesprochen worden. – Ohne Mitverschulden des Mandanten erhalten Geschädigte 100 % ihres Schadens ersetzt, soweit der Anwalt haftet.

BGH-Rechtsprechung: Was sagen die Gerichte zum Mitverschulden?

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat klargestellt, dass Anwälte sich nicht leicht aus der Verantwortung stehlen können, indem sie dem Mandanten die Schuld zuschieben. Der BGH betont in ständiger Rechtsprechung, dass die Verhütung von Schaden nach dem Inhalt des Anwaltsvertrags allein Sache des Anwalts ist. Der Mandant hat den Anwalt gerade deswegen beauftragt, um Fehler zu vermeiden – selbst wenn der Mandant vom Fach ist, darf er auf den Anwalt vertrauen.

Ein aufschlussreiches Beispiel liefert ein BGH-Urteil von 2016 (Az. IX ZR 214/15). In dem Fall hatte die Mandantin nach einem verlorenen Prozess keine Berufung einlegen wollen und den Anwalt stattdessen gebeten, eine Ratenzahlungsvereinbarung auszuhandeln. Das Oberlandesgericht meinte daraufhin, überwiegendes Mitverschulden der Mandantin liege vor – sie habe ja selbst entschieden, keine Berufung zu wollen, also sei der Anwalt aus der Haftung. Der BGH sah das anders: Der Anwalt hätte auf die Einlegung der Berufung drängen und die Mandantin über die Erfolgsaussichten aufklären müssen, anstatt einfach nichts zu tun. Weil er das unterließ, kommt ein Mitverschulden der Mandantin nicht zum Tragen, so der BGH. Das Versäumnis lag klar im Verantwortungsbereich des Anwalts, da es um eine juristische Einschätzung ging, die die Mandantin als Laie nicht selbst vornehmen konnte.

Fazit der Rechtsprechung: Ein Anwalt kann sich regelmäßig nicht auf Mitverschulden berufen, wenn der Fehler in seinen Kernpflichten (Beratung, Prozessführung, Fristenkontrolle) liegt.

Nur ausnahmsweise – etwa wenn der Mandant notwendige Informationen zurückhält oder klare Anweisungen gegen jede Empfehlung gibt – kann ein Mitverschulden die Regressforderung kürzen. Die Gerichte schauen in solchen Fällen genau hin. Oftmals wird zugunsten des Mandanten entschieden, falls der Anwalt seine Hinweis- und Beratungspflichten vernachlässigt hat. Zum Beispiel darf ein Anwalt wichtige Warnungen nicht unterlassen: Erkennt er eine Gefahr, die der Mandant möglicherweise nicht bemerkt, muss er ausdrücklich darauf hinweisen. Tut er das nicht, bleibt die Haftung beim Anwalt.

Praktische Tipps: Wie Sie als Mandant Mitverschulden vermeiden

Als Mandant können Sie selbst einiges tun, um Risiken eines Mitverschuldens zu reduzieren. Hier einige Empfehlungen, damit Ihre Rechte im Haftungsfall voll erhalten bleiben:

  • Unterlagen vollständig und rechtzeitig einreichen: Kommen Sie den Bitten Ihres Anwalts nach, alle erforderlichen Dokumente vorzulegen – und zwar so früh wie möglich. Je eher Ihr Anwalt alle Fakten hat, desto geringer das Risiko, dass etwas übersehen wird. Verspätete oder unvollständige Unterlagen sind einer der häufigsten Mandantenfehler.
  • Rückmeldungen nicht verzögern: Antworten Sie zügig auf Nachfragen Ihres Anwalts. Wenn er weitere Informationen oder Entscheidungen von Ihnen braucht, zögern Sie nicht. Eine gute Kommunikation schützt Sie davor, später als “schweigender” Mandant dazustehen, der den Anwalt ausgebremst hat.
  • Auf anwaltlichen Rat hören: Sie haben Ihren Anwalt für seine Expertise engagiert. Wenn er Ihnen deutlich von oder zu einem bestimmten Schritt rät (z. B. ein Rechtsmittel einzulegen), sollten Sie das ernst nehmen. Wägen Sie gemeinsam die Optionen ab. Entscheiden Sie sich bewusst gegen den Rat, kann es sinnvoll sein, sich dies schriftlich bestätigen zu lassen – einfach um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Wichtige Details offenbaren: Seien Sie ehrlich und teilen Sie alle relevanten Informationen mit. Auch peinliche oder scheinbar unwichtige Details könnten für die Rechtslage entscheidend sein. Ihr Anwalt unterliegt der Verschwiegenheit – es gibt keinen Grund, etwas zurückzuhalten. Wenn später herauskommt, dass Sie dem Anwalt Infos verschwiegen haben, gefährdet das nicht nur den Erfolg, sondern auch Ihren Ersatzanspruch.
  • Alles dokumentieren: Führen Sie Buch über Ihre Kommunikation. Dokumentieren Sie alle Fristen, E-Mails und Gespräche mit Ihrem Anwalt – notieren Sie sich, was besprochen wurde. Eine lückenlose Dokumentation kann im Streitfall belegen, dass Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen sind. Gleichzeitig entlastet es Sie, falls der Anwalt später falsche Behauptungen aufstellt.
  • Schaden begrenzen, Zweitmeinung einholen: Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Anwalt einen Fehler gemacht hat, warten Sie nicht ab. Zögern Sie nicht, sofort einen anderen Anwalt um Rat zu fragen, bevor der Schaden größer wird. Je früher ein zweiter Anwalt die Unterlagen prüft, desto größer sind die Chancen, Ihre Rechte zu sichern – oder zumindest den Schadensumfang zu begrenzen. Diese proaktive Schadensbegrenzung wird von Ihnen als Mandant erwartet (§ 254 Abs. 2 BGB).

Durch diese Maßnahmen stellen Sie sicher, dass Ihr Anwalt seine Arbeit bestmöglich machen kann – und Sie nehmen potenziellen Einwänden im Haftungsfall den Wind aus den Segeln. Wenn es dennoch zum Streit über die Haftung kommt, stehen Sie mit eigenem korrektem Verhalten wesentlich besser da.

Fazit: Anwaltshaftung und Mitverschulden – was Sie beachten sollten

Fehler können passieren – Anwälten ebenso wie Mandanten. Grundsätzlich haftet Ihr Anwalt für Beratungsfehler, Fristversäumnisse und andere Pflichtverletzungen voll, auch wenn Sie als Laie die Fehler nicht bemerken konnten. Ein Mitverschulden des Mandanten ist nur in besonderen Konstellationen relevant und dient nicht dazu, Sie schutzlos zu stellen. Die Gerichte wägen im Einzelfall fair ab, wer welchen Anteil am Schaden trägt. Oft wird zu Ihren Gunsten entschieden, wenn der Anwalt in seinem Verantwortungsbereich versagt hat.

 

Für Sie als Mandant heißt das: Arbeiten Sie aktiv mit Ihrem Anwalt zusammen und befolgen Sie die obigen Tipps. So minimieren Sie das Risiko, im Ernstfall Abstriche beim Schadensersatz hinnehmen zu müssen. Bewahren Sie Unterlagen ordentlich auf, halten Sie abgesprochene Termine ein und lassen Sie wichtige Kommunikation schriftlich fe sthalten.

 

Und falls Ihr Anwalt doch einen Fehler gemacht hat, gilt es schnell zu handeln. Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten, um Ihre Ansprüche zu sichern. Zögern Sie nicht, sich für eine unverbindliche Ersteinschätzung an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Anwaltshaftung zu wenden. In einem Beratungsgespräch lässt sich klären, ob in Ihrem Fall ein Haftungsanspruch besteht, wie groß Ihr möglicher Schadensersatz ist – und ob Ihnen ein Mitverschulden vorgeworfen werden könnte. So sind Sie auf der sicheren Seite und können weitere Schritte einleiten, um Ihren Schaden bestmöglich zu kompensieren.

Handeln Sie also proaktiv und informieren Sie sich – Ihr gutes Recht soll nicht an Formalien oder Versäumnissen scheitern. Im Zweifel hilft ein frühzeitiger Rat vom Experten, damit Ihr Fall nicht aufgrund vermeidbarer Mitverschulden-Fragen ins Wanken gerät.

 

Sie haben den Verdacht, dass Ihrem Anwalt ein Fehler unterlaufen ist? Dann holen Sie sich am besten jetzt gleich Rat – eine anwaltliche Ersteinschätzung gibt Ihnen Klarheit über Ihre Optionen und die nächsten Schritte. So schützen Sie Ihre Rechte effektiv und erhöhen die Chancen, vollen Schadensersatz für den Anwaltsfehler zu erhalten. Bleiben Sie informiert und zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – Ihr Recht steht an erster Stelle.

Über den Autor

Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

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