Rentenbesteuerung

Gedanken zum Thema Rentenbesteuerung

Ein Leben für den Fiskus

Endlich ist sie da, die wohlverdiente Rente, der heiß ersehnte Ruhestand, das Ende aller Pflichten, endlich nie wieder Steuern zahlen. Naja, nicht so ganz. Nach der Besteuerung des Arbeitseinkommens folgt natürlich die Rentenbesteuerung oder wie Vater Staat es nennt, die Besteuerung der Alterseinkünfte. Für viele Deutsche, für die es nichts Schöneres gibt, als endlich in Rente zu gehen und das Arbeitsleben hinter sich zu lassen, oftmals eine ernüchternde Erkenntnis. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass es eine steuerfrei ausbezahlte Rente geben würde, sobald man in Deutschland das 65. Lebensjahr (bald 67), also das sogenannte gesetzliche Rentenalter, erreicht hat. Dem ist nicht so! Für alle Rentner und Rentnerinnen gilt, dass auch auf ihre gesetzlichen Rentenbezüge sowie Bezüge aus privaten Renten oder Betriebsrenten eine Steuer entfällt. Bezüge aus den gesetzlichen Rentenkassen sowie Pensionen werden hierbei progressiv im Stile der Einkommenssteuer besteuert und Einnahmen aus privaten Vorsorgemaßnahmen wie bisher auch mit dem sogenannten Ertragsanteil.  

Rentenbesteuerung: Was Sie wissen müssen

Wichtig zu wissen für alle Rentnerinnen und Rentner ist es, dass jegliches Einkommen auch nach dem Berufsleben steuerpflichtig ist. Rentenbezüge werden entsprechend als Einkünfte gewertet und genießen, anders als gemeinhin angenommen, keinen Sonderstatus. Lediglich Leistungen aus der Pflegeversicherung, Grundsicherung im Alter, Renten aus einer Unfallversicherung, Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten und die Wiedergutmachungsrenten sind hiervon ausgenommen. Diese bleiben weiterhin steuerfrei.

Die eigentliche Verwirrung beim Thema Rentenbesteuerung hat die Änderung des Besteuerungszeitpunktes in den Nullerjahren verursacht. Wurden Renten bis zu diesem Zeitpunkt vorgelagert besteuert, so werden seit 2005 die Renten erst bei Rentenbeginn in der sogenannten nachgelagerten Besteuerung besteuert. 

An dieser Stelle möchten wir nun einmal festhalten, dass das Thema Steuern auch für Rentner von großer Bedeutung ist. Informieren Sie sich also bereits frühzeitig darüber, was auf Sie zukommt und ggfs. welche Maßnahmen Sie bereits heute treffen können, um langfristig Steuern zu sparen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

Hilfe bei der Rentenbesteuerung

  • Steuerrechtliche Beratung und steuerliche Vertretung in Deutschland
  • Beratung zum Thema Vermögenswerte in Deutschland und der EU
  • Beratung zum Thema Steueroptimierung 
  • Buchhaltung und Verwaltung von Assets
  • Beratung zum Thema Steuererklärung durch unser der Netzwerk

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Endlich ist sie da, die wohlverdiente Rente, der heiß ersehnte Ruhestand, das Ende aller Pflichten, endlich nie wieder Steuern zahlen. Naja, nicht so ganz. Nach der Besteuerung des Arbeitseinkommens folgt natürlich die Rentenbesteuerung oder wie Vater Staat es nennt, die Besteuerung der Alterseinkünfte. Für viele Deutsche, für die es nichts Schöneres gibt, als endlich in Rente zu gehen und das Arbeitsleben hinter sich zu lassen, oftmals eine ernüchternde Erkenntnis. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass es eine steuerfrei ausbezahlte Rente geben würde, sobald man in Deutschland das 65. Lebensjahr (bald 67), also das sogenannte gesetzliche Rentenalter, erreicht hat. Dem ist nicht so! Für alle Rentner und Rentnerinnen gilt, dass auch auf ihre gesetzlichen Rentenbezüge sowie Bezüge aus privaten Renten oder Betriebsrenten eine Steuer entfällt. Bezüge aus den gesetzlichen Rentenkassen sowie Pensionen werden hierbei progressiv im Stile der Einkommenssteuer besteuert und Einnahmen aus privaten Vorsorgemaßnahmen wie bisher auch mit dem sogenannten Ertragsanteil.  

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Wichtig zu wissen für alle Rentnerinnen und Rentner ist es, dass jegliches Einkommen auch nach dem Berufsleben steuerpflichtig ist. Rentenbezüge werden entsprechend als Einkünfte gewertet und genießen, anders als gemeinhin angenommen, keinen Sonderstatus. Lediglich Leistungen aus der Pflegeversicherung, Grundsicherung im Alter, Renten aus einer Unfallversicherung, Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten und die Wiedergutmachungsrenten sind hiervon ausgenommen. Diese bleiben weiterhin steuerfrei.

Die eigentliche Verwirrung beim Thema Rentenbesteuerung hat die Änderung des Besteuerungszeitpunktes in den Nullerjahren verursacht. Wurden Renten bis zu diesem Zeitpunkt vorgelagert besteuert, so werden seit 2005 die Renten erst bei Rentenbeginn in der sogenannten nachgelagerten Besteuerung besteuert. 

An dieser Stelle möchten wir nun einmal festhalten, dass das Thema Steuern auch für Rentner von großer Bedeutung ist. Informieren Sie sich also bereits frühzeitig darüber, was auf Sie zukommt und ggfs. welche Maßnahmen Sie bereits heute treffen können, um langfristig Steuern zu sparen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

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Über den Autor

Portrait Dr. Fiala
Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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