Auch Steuerberater sind nicht unfehlbar
Das Steuerrecht in Deutschland ist bekanntermaßen eines der komplexesten und umfangreichsten auf diesem Planeten. Um nicht irgendwann ungeliebte Post vom Finanzamt zu bekommen, vertrauen nicht nur Unternehmer und Unternehmen, sondern auch zunehmend Privatpersonen auf die Unterstützung eines fachkundigen Steuerberatersoder gar einer Steuerkanzlei. Dabei ist das Ziel der Mandanten stets das Gleiche. Der Steuerberater soll im Rahmen seiner Tätigkeit dafür Sorge tragen, alle gesetzlichen Fristen und Pflichten der Mandanten einzuhalten und gleichzeitig umfassend über Einsparpotentiale und steuerliche Vorteile zu informieren und zu beraten. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater bedarf ein hohes Maß an Vertrauen in die Fachkunde und Qualität des Beratenden, insbesondere vor dem Hintergrund der Komplexität der Thematik sowie der tiefen Einblicke in diefinanzielle Situation von Unternehmen und Privatpersonen. Doch auch die beste Steuerkanzlei ist nicht davor gewahrt in der täglichen Praxis Fehler zu machen. Versäumnisse, Falschberatung oder gar unethische Geschäftspraktiken führen immer wieder zu erheblichen Nachteilen und Konsequenzen für die Mandanten. Jedoch sind auch Steuerberater für ihr Handeln oder “Nicht-Handeln” haftbar zu machen und müssen im Rahmen der Steuerberaterhaftung für entstandene Schäden aufkommen.
Unsere Kanzlei Dr. Fiala aus München betreut und berät Steuerberater und Mandanten gleichermaßen und unterstützt bei der Klärung von Haftungsfällen. Nachstehend finden Sie nähere Informationen zu den Pflichten Ihres Steuerberaters. Gerne beraten wir Sie auch persönlich bei Verdacht auf einen Haftungsfall und analysieren Ihren Fall fachkundig und kompetent.
Die Pflichten eines Steuerberaters im Kontext der Steuerberaterhaftung:
- Ihr Steuerberater ist zur fachkundigen und sorgfältigen Beratung auch ohne Aufforderung verpflichtet
- Ihr Steuerberater ist verpflichtet, über alle steuerlichen Vor- und Nachteile umfassend aufzuklären
- Ihr Steuerberater verpflichtet sich, alle steuerlichen Vorteile in Ihrem Namen gegenüber dem Finanzamt durchzusetzen
- Ihr Steuerberater ist verpflichtet, seine Mandanten vor rechtlichen Konsequenzen und finanziellem Schaden zu bewahren
- Ihr Steuerberater ist verpflichtet, bei Falschberatung dies zu benennen und seine Mandanten zu informieren
- Ihr Steuerberater ist verpflichtet, alle gesetzlichen Fristen in Ihrem Namen zu wahren und umfänglich zu informieren
Wann haftet der Steuerberater:
- Offensichtliche Falschberatung
- Unterlassung der Hinweispflicht auf Einsparmöglichkeiten
- Fristversäumnise
- Falsche oder unzureichende Aufklärung Ihres Sachverhalts
- Mangelnde Hinweispflicht
- Insolvenzverschleppung
Steuerberaterhaftung: Wie wir Sie im Haftungsfall unterstützen
- Eigenständige steuerberaterliche Prüfung Ihres Falles
- Unabhängige steuerrechtliche Prüfung Ihres Falles
- Verhandlungen mit Ihrer betreuenden Steuerkanzlei und/oder der Berufshaftpflichtversicherung
- Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Nichteinigung
- Wir unterstützen Sie bereits im Vorfeld bei der Gestaltung Ihrer Beraterverträge
- Unabhängige steuerrechtliche Prüfung Ihres Falles
- Verhandlungen mit Ihrer betreuenden Steuerkanzlei und/oder der Berufshaftpflichtversicherung
- Vertretung Ihres Falles vor Gericht
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