Warum überhaupt ins Ausland?
Immer mehr Bürger aus Hochsteuerländern suchen nach legalen Wegen, ihre Steuerlast zu senken und ihr Vermögen in Sicherheit zu bringen. Die Sorge vor Sonderabgaben wie einem Lastenausgleich – also einer staatlich verordneten Vermögensabgabe – und einem möglichen Euro-Crash treibt viele um. Tatsächlich ist das Szenario einer Zwangsabgabe nicht aus der Luft gegriffen: „Der Staat braucht Geld und weiß nicht mehr, woher es kommen soll… er enteignet diese Vermögenswerte rechtlich und setzt eine Art Zwangshypothek durch“. Diese Befürchtung, zusammen mit steigender Inflation und Schuldenkrisen, lässt Alternativen attraktiv erscheinen. Steueroptimierung im Ausland bedeutet dabei nicht Steuerhinterziehung, sondern die legale Verlagerung von Wohnsitz oder Anlagen in Länder mit moderater oder keiner Besteuerung. Viele dieser Länder bieten außerdem keine Vermögens- oder Erbschaftsteuern – ein wichtiger Aspekt für den langfristigen Vermögensschutz. Nachfolgend stellen wir einige interessante Länder vor (außer den Klassikern Schweiz und Irland), die sich als sichere Häfen für steuerbewusste Auswanderer oder Anleger anbieten.
Hinweis: Steuern sind nicht alles. Die laufenden Kosten werden stark von Krankenversicherung & Versorgung bestimmt.
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Serbien: Freies Leben mit moderaten Steuern außerhalb der EU
Belgrad, die Hauptstadt Serbiens, bietet einen Mix aus günstigen Lebenshaltungskosten und zunehmend moderner Infrastruktur. Serbien gilt als freiheitsfreundlich und erschwinglich – ein Land, das seine Einwohner vergleichsweise gut behandelt. Das Land ist kein EU-Mitglied und hat den serbischen Dinar als Währung, wodurch es von EU-Regularien unabhängig ist.
Steuerlich
Serbien besteuert Steuerinländer grundsätzlich mit dem Welteinkommen. Nichtansässige zahlen nur auf serbische Einkünfte. Ausländische Steuern werden über DBA/Anrechnung angerechnet (maximal bis zur in Serbien entfallenden Steuer), sodass Auslandseinkünfte in der Praxis oft niedrig oder null belastet sein können – aber nicht automatisch steuerfrei.
Einkommensteuern
Für Einwohner gelten pauschal niedrige Sätze. Arbeitseinkommen werden nominell mit 10 % besteuert (zuzüglich Sozialabgaben, effektiv eher ~45 %). Selbständige können von einer Pauschalbesteuerung profitieren – bis ~50.000 € Jahresgewinn fällt nur eine fixe Gebühr von ca. 300–500 € pro Monat an. Kapitalerträge liegen bei 15 %, andere Einkünfte um 20 %. Die Körperschaftsteuer für Unternehmen beträgt einheitlich 15 % auf Gewinne. Serbien hat außerdem zahlreiche Doppelbesteuerungsabkommen (u.a. mit Deutschland, Österreich und der Schweiz), wodurch im Ausland versteuerte Einkünfte nicht doppelt belastet werden. Nicht nur steuerlich, auch praktisch kommt Serbien Auswanderern entgegen: Es gibt z.B. ein spezielles „Digital Nomad“ Visum für Remote-Arbeiter (Einkommensnachweis ≥3.500 € mtl.). Hinweis zur Praxis: Die Eröffnung eines Bankkontos in Serbien gestaltet sich in der Realität mitunter schwieriger als erwartet. Ohne den Nachweis eines gültigen Miet- oder Kaufvertrags sowie eines Beschäftigungs- oder Gründungsverhältnisses (z. B. Arbeitsvertrag, lokale Firma) lehnen viele Banken die Kontoeröffnung ab. Dies kann die Umsetzung mancher Strategien erschweren oder zumindest verzögern. Eine gründliche Vorbereitung ist daher ratsam.
„Viele Auswanderer unterschätzen die steuerlichen Folgen, wenn sie sich nicht offiziell in Serbien registrieren lassen. Wer hier einen Wohnsitz begründet, sollte das auch mit einer durchdachten Struktur tun – etwa über Immobilienbesitz oder eine Firmengründung. Das erleichtert auch die Kontoeröffnung.“
Marin I., Belgrad, Spezialist für Aufenthalts- und Steuerfragen in Serbien
Für einen Aufenthaltstitel genügt oft schon der Nachweis von Immobilienbesitz oder einer lokalen Firma – wer z.B. eine Immobilie in Serbien erwirbt, kann eine zeitweilige Aufenthaltserlaubnis erhalten. Nach 3 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt ist sogar ein Daueraufenthalt möglich.
Vermögensschutz
Serbien erhebt keine Vermögenssteuer, und Erbschaftsteuern existieren nur in minimaler Form. Enge Verwandte (Ehegatte, Kinder) sind von serbischer Erbschaftsteuer in der Regel befreit; entferntere Erben zahlen lediglich ca. 1,5–2,5 % vom Nachlass. Damit bleibt Familienvermögen beim Generationswechsel praktisch unangetastet. Durch die Nicht-EU-Mitgliedschaft sind Ersparnisse in serbischen Banken oder Immobilien tendenziell vor EU-Zugriffen geschützt – ein deutscher Lastenausgleich ließe sich auf Vermögenswerte in Serbien kaum erstrecken. Auch ein Euro-Zerfall würde einen Serbien-Auswanderer weniger treffen: Der Dinar könnte unabhängig stabilisiert werden (oder man hält sein Geld in Fremdwährungen). Serbien bietet also insgesamt hohe persönliche Freiheit, niedrige Steuern und einen “Exit” aus EU-Abgabenrisiken – allerdings um den Preis, sich auf ein andersartiges Behörden- und Wirtschaftssystem einzulassen. Für viele digital Arbeitende und Unternehmer ist das ein lohnender Trade-off.
Serbien – KV und Sozialabgaben
Die öffentlichen Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung sind in der Regel deutlich niedriger als in Deutschland, das Leistungsniveau kann jedoch je nach Region stark variieren. Für viele Expats ist es daher sinnvoll, eine private Zusatz- oder internationale Krankenversicherung abzuschließen, um einen gleichbleibend hohen Versorgungsstandard sicherzustellen. Die tatsächlichen Kosten hängen dabei wesentlich von den gewünschten Leistungen und dem individuellen Alter ab.
Montenegro: Niedrige Steuern, Euro-Währung und EU-Perspektive
Die Bucht von Kotor in Montenegro – das Land lockt mit mediterranem Flair und steuerlichen Vorteilen. Das kleine Adriatic-Land Montenegro hat sich in den letzten Jahren zum Geheimtipp für Auswanderer entwickelt. Es ist (noch) nicht EU-Mitglied, verwendet aber offiziell den Euro als Währung. Dadurch genießen Bewohner Währungsstabilität, ohne unmittelbar an EU-Fiskalregeln gebunden zu sein. Steuerlich war Montenegro lange ein Niedrigsteuerland mit nur 9 % Einheitssteuer. Seit einer Steuerreform 2022 gelten zwar etwas höhere Tarife, doch bleiben sie moderat: Die Einkommensteuer stieg von 9 % auf 15 % (nur Geringverdiener unter gewissen Grenzen zahlen weiterhin 9 %). Damit ist Montenegro immer noch kein Hochsteuerland – im Gegenteil, die Steuersätze sind vergleichsweise niedrig und ermöglichen ein komfortables Leben in Europa mit wenig Abgaben. Unternehmen zahlen gestaffelt 9 %, 12 %, 15 % Körperschaftsteuer – abhängig vom Gewinn (bis 100k€, bis 1,5 Mio. €, darüber). Der Umsatzsteuersatz beträgt 21 % (ermäßigt 7 %), wobei Kleinstunternehmen unter 18.000 € Umsatz davon befreit sind. Besonders attraktiv: Montenegro kennt keine Erbschaftsteuer für nahe Familienangehörige; für nicht verwandte Erben gilt nur ein pauschaler Satz von 3 %. Schenkungen werden analog behandelt. Auch laufende Vermögenssteuern (etwa Grundsteuer) sind sehr niedrig im Vergleich zu Westeuropa.
Montenegro – KV und Sozialabgaben
In Montenegro liegen die Beiträge zur Kranken- und Sozialversicherung deutlich unter dem deutschen Niveau. Während die Versorgung in den größeren Städten solide ist, kann sie in ländlichen Regionen eingeschränkt sein. Viele Auswanderer setzen deshalb auf eine private Krankenversicherung, die oft umfassenderen Schutz bietet. Für spezielle medizinische Behandlungen oder komplexere Eingriffe greifen manche zudem auf gut ausgestattete Kliniken im benachbarten Ausland zurück, um eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Aufenthalt und Perspektiven
Praktische Einschränkungen: Auch in Montenegro ist die Eröffnung eines lokalen Bankkontos nicht in jedem Fall sofort möglich. Banken verlangen häufig einen Wohnsitznachweis in Form eines gültigen Mietvertrags oder einer erworbenen Immobilie. Zudem wird gelegentlich ein lokales Beschäftigungsverhältnis vorausgesetzt. Wer auf ein Konto vor Ort angewiesen ist, sollte sich frühzeitig um diese Voraussetzungen kümmern oder zunächst auf internationale Lösungen ausweichen.
Montenegro macht es Ausländern recht leicht, einen Wohnsitz zu begründen. Zwei gängige Optionen sind: Immobilienkauf – jeder Immobilieneigentümer erhält ein auf 1 Jahr befristetes Aufenthaltsrecht, das jährlich erneuert werden kann. Es gibt keine Mindestinvestitionssumme für die Immobilie. Alternativ die Firmengründung – wer eine montenegrinische Firma gründet und sich selbst als Direktor anstellt, bekommt ebenfalls den temporären Aufenthaltstitel. Die Firma kann sogar inaktiv sein und muss keinen Mindestumsatz nachweisen. Nach 5 Jahren temporären Aufenthalts besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine permanente Niederlassungserlaubnis zu beantragen; hierfür verlangt Montenegro aber einen physischen Aufenthalt von mind. 9 Monaten pro Jahr im Land. Flexible Perpetual Traveler streben daher oft gar nicht den Permastatus an, sondern verlängern einfach jährlich ihren temporären Aufenthalt. Interessant: Montenegro hat eine offizielle EU-Beitrittsperspektive (der Prozess läuft, ein fixes Datum gibt es nicht). Sollte das Land der EU beitreten, könnten Bewohner später volle EU-Freizügigkeit erhalten – das ist jedoch spekulativ und zeitlich offen.
Schutz vor Krise
Trotz Euro-Währung wäre montenegrinisches Eigentum im Falle eines deutschen Lastenausgleichs wohl außer Reichweite deutscher Behörden. Als Auslandvermögen in einem souveränen (Nicht-EU-)Staat unterliegt es nicht der deutschen Gesetzgebung. Die Eigentumsquote in Deutschland beträgt ~50 % und der Immobilienwert 14,7 Bio. € (2020) – viermal so hoch wie das BIP; die Augen der Regierung werden durch diese Zahlen nur noch größer. In Montenegro hingegen ist enteignungsgleicher Zugriff unwahrscheinlich. Wer also z.B. sein Geld in eine Ferienwohnung an der montenegrinischen Küste steckt, hat nicht nur ein „Betongold“ in schöner Lage, sondern diversifiziert auch weg von EU-Risiken. Sollte der Euro massiv abwerten oder zerbrechen, wäre Montenegro zwar ebenfalls betroffen (da es Euro nutzt, aber keine eigene Zentralbank hat). Jedoch könnte man als Einwohner immer noch ausweichen – etwa in andere Währungen investieren oder perspektivisch darauf setzen, dass Montenegro sich wirtschaftlich z.B. an den Dollarraum anlehnt. Insgesamt bietet Montenegro eine günstige Besteuerung (meist <15 %), kaum Erbschaftabgaben, mildes Klima und politische Stabilität – eine Mischung, die sowohl für Auswanderer als auch für Anleger verlockend ist.
Dubai (VAE): Steuerfrei leben im Wüstenemirat
Die Skyline von Dubai mit dem Burj Khalifa – im Emirat locken 0 % Steuern auf Einkommen. Kaum ein Ort steht so sehr für steuerfreien Wohlstand wie Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Jahrzehntelang galt Dubai als Steuerparadies, das weder Einkommensteuer noch Vermögensabgaben kannte. Tatsächlich gibt es bis heute keine Einkommensteuer auf persönliche Einkünfte. Verdienste aus Gehalt, Rente, Kapitalanlagen oder Unternehmensgewinne – all das bleibt für in Dubai Ansässige steuerfrei. Ebenso existieren keine Kapitalertragsteuern, keine Erbschaft- oder Schenkungssteuern und keine Vermögenssteuer. Diese umfassende Steuerfreiheit lockte viele internationale Fachkräfte und Unternehmer an, da „hohe Nettolöhne vor allem junge Manager köderten“. Sozialabgaben sind ebenfalls minimal; es besteht zwar eine geringe staatliche Rentenversicherung für einheimische Arbeitnehmer, doch für Expats entfallen die meisten Abgaben. Erst 2023 führten die VAE eine Körperschaftsteuer ein: 0 % auf die ersten 375.000 AED Gewinn, 9 % nur auf den darüberliegenden Teil (für Geschäftsjahre, die am/ab 1. 6. 2023 beginnen). Natürliche Personen (Freelancer, Einzelunternehmer) zahlen nur dann Körperschaftsteuer, wenn ihr Business-Umsatz > 1 Mio. AED/Jahr liegt; darunter fällt für sie keine CT an (eine persönliche Einkommensteuer gibt es nicht). In Free-Zones gilt 0 % nur auf „qualifying income“ einer Qualifying Free Zone Person (Substanz/Bedingungen erfüllt); auf Non-qualifying income fallen 9 % an. In Summe bleibt Dubai also ein nahezu steuerfreier Standort für Privatpersonen und viele Unternehmen.
Wealth Hub und Sicherheit
Dubai hat sich zu einem globalen Finanz- und Handelszentrum entwickelt. Es bietet politische Stabilität, strenge innere Sicherheit und eine ultramoderne Infrastruktur. Für Vermögensschutz ist relevant, dass die VAE derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland haben (das Doppelbesteuerungsabkommen mit DE lief 2021 aus). Hinweis: Das ausgelaufene DBA betrifft nicht den CRS. VAE-Banken melden Konten von in Deutschland steuerlich Ansässigen im Rahmen des CRS; Auslandserträge sind in DE weiterhin zu erklären. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine steuerliche Deklaration in Deutschland entfallen darf. Wer dort unbeschränkt steuerpflichtig bleibt, muss ausländische Einkünfte und Konten freiwillig angeben – etwa über die Anlage KAP und Auslandsvermögen in der Einkommensteuererklärung. Unabhängig vom CRS drohen bei Nichterklärung erhebliche Sanktionen. Zudem ist das Bankensystem in den Emiraten kapitalstark – Dubai ist z.B. für seinen steuerfreien Handel mit Gold und Diamanten bekannt, was zeigt, dass auch Sachwerte hier gut aufgehoben sind. Im Falle eines Euro-Crashs wäre Vermögen in Dubai in Dirham (AED) denominiert, der Währung der VAE. Der AED ist seit Jahrzehnten fest an den US-Dollar gebunden (1 USD ≈ 3,67 AED) und genießt hohe Stabilität. Eine Euro-Abwertung ließe also die Kaufkraft im AED unberührt. Auch hätte eine europäische Finanzkrise kaum Einfluss auf Dubais lokale Regulierung – das Land ist ein eigener Kosmos. Wichtig zu wissen: Als muslimisch geprägtes Emirat hat Dubai kein liberal-demokratisches System wie europäische Länder, sondern klare Verhaltensregeln und Gesetze (z.B. hinsichtlich Alkoholkonsum, Öffentlichkeitsverhalten usw.). Für Auswanderer bedeutet das, sich an kulturelle Normen anzupassen – doch viele westliche Expats kommen damit zurecht, zumal Dubai sehr international und offen ist (ca. 90 % der Einwohner sind Ausländer).
Residency und Immobilien
Einen Wohnsitz in Dubai kann man relativ unkompliziert über Unternehmensgründung oder Investition erlangen. Viele wählen das „Investor Visa“ durch Immobilienkauf (Mindestwert derzeit ~750.000 AED) oder gründen eine Freezone-Firma und erhalten damit ein Aufenthaltsvisum. Immobilienkäufe in Dubai sind zwar nicht mehr so günstig wie früher – Preise sind in den letzten Jahren gestiegen – doch immer noch erhalten Investoren dafür nicht nur ein hochwertiges Objekt, sondern eben auch den begehrten Status als Einwohner eines steuerfreien Landes. Erbschaftsplanung sollte in Dubai allerdings gut bedacht werden: Zwar gibt es keine Erbschaftsteuer, jedoch unterliegt die Vermögensübertragung dem islamischen Scharia-Recht, falls kein explizites Testament nach örtlichem Recht vorliegt. Daher richten viele Expats z.B. ein Testament beim DIFC (Dubai International Financial Centre) ein, um ihr Vermögen gemäß eigenen Wünschen an die Erben zu übertragen.
Unterm Strich positioniert sich Dubai als Top-Adresse für völlige Steuerfreiheit und Währungssicherheit. Selbst mit Einführung der geringen Unternehmenssteuer bleibt die Belastung äußerst gering – zumal „kleine Unternehmen und Freelancer weiterhin 0 % Steuern zahlen“. Wer sein Einkommen legal in Dubai bezieht oder dorthin verlagert, kann praktisch steuerfrei leben. Und Vermögende schätzen die Diversifikation: Immobilien oder Bankguthaben in den VAE sind ein solider “Plan B” außerhalb des europäischen Einflussbereichs.
Dubai – KV und Sozialabgaben
Eine staatliche Grundversorgung existiert, doch Expats sind in der Regel verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Die Kosten variieren je nach Leistungsumfang und Anbieter, das medizinische Niveau ist jedoch hoch. Viele Arbeitgeber übernehmen einen Teil der Versicherungsbeiträge. Wichtig ist, die Police so zu wählen, dass sie auch Rücktransporte oder Behandlungen im Heimatland abdeckt.
Gesundheitssystem & Lebensqualität: Mehr als nur Steuervorteile
Wer einen Wohnsitz in Montenegro oder Serbien erwägt, sollte nicht nur auf steuerliche Rahmenbedingungen achten. Gerade in Bezug auf die Krankenversicherung, das Gesundheitssystem, die Lebensqualität und die Versorgungssicherheit gibt es relevante Unterschiede zu Deutschland – mit Vor- und Nachteilen.
Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist auf dem Balkan in der Regel deutlich günstiger als in Deutschland. Allerdings sind die Leistungen nicht immer vergleichbar. Viele Auswanderer setzen auf private Zusatzversicherungen, um einen vergleichbaren medizinischen Standard zu gewährleisten. Eine genaue Prüfung der individuellen Absicherung ist empfehlenswert – besonders bei chronischen Erkrankungen oder regelmäßigem Behandlungsbedarf.
Gesundheitsversorgung
Die medizinische Infrastruktur in Montenegro und Serbien ist heterogen. Während es moderne Kliniken mit westlichem Standard in den größeren Städten gibt, ist die Versorgung im ländlichen Raum oft eingeschränkt. Der Zugang zu alternativen oder naturheilkundlichen Verfahren ist teilweise größer – es gibt jedoch keine gesetzlich geregelten Heilpraktiker. Viele Behandlungen erfolgen auf Selbstzahlerbasis.
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Lebensqualität & Umwelt
Neben steuerlichen Überlegungen lohnt sich ein Blick auf die Umwelt- und Lebensbedingungen:
- Lebenshaltungskosten sind vergleichsweise niedrig
- Klima: Mediterranes Klima mit heißen Sommern – oft sinnvoll, in heißen Monaten in kühlere Gebiete auszuweichen
- Wasserqualität und Luftreinheit variieren stark je nach Region
- Importbeschränkungen, Sanktionen und lokale Versorgungssicherheit können für Expats eine Rolle spielen
- Die Verfügbarkeit von Bioprodukten nimmt ab – importiertes Obst und Gemüse (z. B. aus den Niederlanden) ist häufig weniger nährstoffreich
- Expat-Communities: In beiden Ländern existieren gewachsene deutschsprachige Communities (Business- und Alltagskontakte), was Ankommen und Organisation erleichtert.
Auch Mobilfunkstrahlung (EMF), z. B. durch 5G-Netze, wird zunehmend als Entscheidungskriterium herangezogen – insbesondere von sensiblen oder gesundheitsbewussten Personen.
Sprachbarriere
Dank Apps und lokaler Dienstleister ist die Kommunikation heute einfacher als früher. In Tourismusregionen und Großstädten kommen viele Menschen mit Englisch oder sogar Deutsch zurecht.
Weitere interessante Länder mit Steuervorteilen
Achtung: Sanktionen prüfen!
Bei der Wahl eines Zielstaates sollte unbedingt geprüft werden, ob Sanktionen seitens der EU, USA oder anderer internationaler Institutionen gegen das Land bestehen. Sanktionen können direkte Auswirkungen auf Finanztransaktionen, Kontenzugriffe oder sogar Aufenthaltsrechte haben. Beispielsweise können Banken durch US-Sanktionen daran gehindert werden, Überweisungen in bestimmte Länder abzuwickeln – auch wenn das Zielland keine eigenen Sanktionen gegen Deutschland erlässt. Wer ernsthaft über eine Verlagerung von Vermögenswerten nachdenkt, sollte aktuelle Sanktionslisten der EU, USA und ggf. weiterer Stellen einbeziehen.
Neben den oben genannten Beispielen gibt es zahlreiche weitere Jurisdiktionen, die für Steueroptimierer und Auswanderer attraktiv sind. Oft genannt werden z.B.:
- Georgien: Das Land im Kaukasus bietet Territorialbesteuerung – „Auslandseinkommen werden überhaupt nicht besteuert“. Wer seinen Wohnsitz in Georgien nimmt und Einkünfte außerhalb Georgiens erzielt (z.B. Online-Business), bleibt auf diese Einkünfte komplett steuerfrei. Lokale Einkommen sind pauschal mit 20 % flat tax belegt, doch für Kleinunternehmer gibt es ein Kleinstgewerbe-Regime (1 % Steuer bis ~150.000 € Umsatz). Georgien hat zudem einen einfachen Aufenthaltsstatus (Visa-freie Einreise für EU-Bürger bis 365 Tage) und sehr geringe Lebenshaltungskosten. Als Nicht-EU-Land mit eigener Währung (Lari) und Nullsteuer auf Auslandseinkünfte ist Georgien ein regelrechtes Unternehmer-Paradies. Allerdings besteht eine 183-Tage-Regel – wer die Aufenthaltsdauer erreicht, wird steuerresident. Doch selbst „gelegentliche Aufenthalte unter 183 Tagen können schon zur Tax Residency ausreichen“, was wiederum in diesem Fall ja gewünscht ist (um in den Genuss der Territorialbesteuerung zu kommen). Für vermögende Personen gibt es sogar eine HWNI-Regel (High Net Worth Individual), die unter bestimmten Bedingungen einen unbegrenzten Aufenthalt ohne Mindestanwesenheit erlaubt. Georgien ist somit innerhalb Europas (geografisch) einzigartig, da es fast komplette Steuerfreiheit auf nicht-georgische Einkünfte gewährt.
- Panama, Paraguay, Costa Rica: Diese und etliche andere Länder verfolgen ebenfalls Territorialbesteuerung, allerdings außerhalb Europas. „Länder wie Panama, Costa Rica, Paraguay oder die Philippinen besteuern Auslandseinkommen überhaupt nicht“, sind dafür aber von Zentraleuropa aus weit entfernt. Wer eine größere Auswanderung nicht scheut, findet dort oft sehr geringe Steuersätze und einfache Aufenthaltsgesetze (Paraguay z.B. bietet eine unkomplizierte Daueraufenthaltserlaubnis durch Hinterlegung eines kleinen Geldbetrags). Für Rentner können exotischere Ziele auch interessant sein – manche Länder erlassen ausländische Renten komplett von der lokalen Steuer (sofern überhaupt eine bestünde) aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen. Allerdings sind solche Destinationen logistisch und kulturell eine größere Umstellung als die genannten europäischen Optionen.
- EU-Optionen (Malta, Zypern, Irland): Innerhalb Europas gibt es Spezialregime für Ausländer. Irland und Malta z.B. kennen ein Non-Dom-System: Hier wird inländisches Einkommen normal besteuert, ausländisches Einkommen hingegen nur, wenn es ins Land transferiert wird (Remittance-Basis). Reiche Expats können so mit geschickter Gestaltung nahezu steuerfrei leben, solange ihre Einkünfte außerhalb generiert und belassen werden. Zypern gewährt neuen Residenten 17 Jahre lang eine Befreiung von Steuern auf Dividenden und Zinsen (sog. Non-Dom-Status), bei nur 12,5 % Körperschaftsteuer und pauschal ~5 % auf Auslandsrenteneinkünfte. Bulgarien und Ungarn wiederum besteuern alles, haben aber extrem niedrige Sätze (10 % Flat Tax auf Einkommen in BG, 15 % pauschal auf Einkommen in HU). Diese Länder sind vor allem für Unternehmer interessant, die in der EU bleiben wollen, aber mit geringer Steuerlast. Selbst Italien bietet für Zuzügler ein spezielles Programm, bei dem 7 % Pauschalsteuer für ausländische Renten/Erträge möglich sind (in bestimmten Regionen). Kurzum: Auch innerhalb Europas gibt es Nischenlösungen, wobei die volle Steuerfreiheit eher außerhalb der EU zu finden ist.
Jedes Land hat also seine Pros und Contras. Man sollte Faktoren wie politische Stabilität, Sprachbarrieren, Lebenshaltungskosten und rechtliche Rahmenbedingungen (Firmengründung, Aufenthaltsrecht) mit abwägen. Was nützt die niedrigste Steuer, wenn man sich vor Ort unwohl oder unsicher fühlt? Daher ist es wichtig, für die individuelle Situation das passende Land auszuwählen – oft hilft eine Rangliste der Kriterien: Steuerfreiheit, Entfernung, Klima, Infrastruktur, etc. In der Praxis entscheiden sich viele für eine Kombination (Flags Theory): z.B. Wohnsitz in einem Land wie Paraguay, Firmenstruktur in Estland und Bankkonto in der Schweiz, um verschiedene Vorteile zu vereinen.
Strategien: So schützen Sie Ihr Vermögen im Ausland
Nicht nur die Wahl des Landes, sondern auch die Strukturierung der Anlagen spielt eine große Rolle beim Vermögensschutz. Einige erprobte Strategien sind:
- Auslandsbankkonto und Währungsdiversifikation: Ein einfach umzusetzender Schritt ist das Eröffnen eines Bankkontos im Ausland, idealerweise in einer stabilen Währung. Beliebt sind etwa Konten in Schweizer Franken (CHF) oder US-Dollar bei Banken in der Schweiz, Liechtenstein, Singapur oder eben den VAE. Dadurch lagert man einen Teil seines Guthabens außerhalb des Euro-Raums. Sollte der Euro massiv an Wert verlieren oder Kapitalverkehrskontrollen eingeführt werden, hätte man so weiterhin Zugriff auf hartes Geld im Ausland. Viele nutzen auch Online-Broker mit internationaler Ausrichtung, um in Fremdwährungs-Anleihen, Gold oder globale Aktien zu investieren. Ein Beispiel: Über Broker wie Interactive Brokers kann man sein Depot in USD führen und hält die Wertpapiere bei einer US-Verwahrstelle – fernab der Euro-Zone. Solche Diversifikation erschwert einen staatlichen Zugriff und federt Währungsrisiken ab.
- Holding-Strukturen und ausländische Gesellschaften: Ein fortgeschrittener Schutzansatz ist, Vermögenswerte über Auslandsgesellschaften zu halten. Speziell Immobilien sind ein Ziel von Vermögensabgaben (Lastenausgleich), da sie nicht flüchtig sind. Hier gibt es Lösungen: Etwa die Einbringung einer deutschen Immobilie in eine ausländische Gesellschaft (z.B. LLC oder Stiftung). Besonders hervorgetan hat sich die US-LLC. Diese amerikanische Gesellschaftsform genießt auf Basis des Deutsch-Amerikanischen Freundschaftsvertrags von 1953 völkerrechtlichen Schutz in Deutschland. Eine in den USA gegründete LLC, der Ihre deutsche Immobilie gehört, kann daher als „Schutzschild“ dienen: „Eine der herausragenden Eigenschaften der LLC ist ihr Schutz vor dem potenziellen Lastenausgleich“ – sie ist vor behördlichen Eingriffen weitgehend geschützt. Darüber hinaus fallen keine deutschen Schenkungs- oder Grunderwerbsteuern an, wenn die Immobilie in die LLC übertragen wird. Man vermeidet so auch zukünftige Erbschaftsteuer, da im Erbfall nur Geschäftsanteile der LLC wechseln würden. Ähnliche Effekte lassen sich mit Stiftungen erzielen: Eine Auslandsstiftung (etwa in Liechtenstein oder Panama) kann Vermögen halten, das dann außerhalb des Zugriffs inländischer Fiskus bleibt. Wichtig bei solchen Modellen ist jedoch die korrekte rechtliche Gestaltung – es muss mit den deutschen Melde- und Steuervorschriften konform sein (z.B. Hinzurechnungsbesteuerung bei beherrschten Auslandsgesellschaften beachten). Mit fachkundiger Beratung lassen sich aber dauerhafte Strukturen schaffen, die Vermögen sichern, ohne illegal zu sein.
- Sachwerte und Diversifikation: Ein oft empfohlener Grundsatz lautet: „Nicht alle Eier in einen Korb legen“. Sachwerte wie Edelmetalle (Gold, Silber) oder Immobilien in verschiedenen Ländern bieten natürlichen Vermögensschutz. Gold etwa ist kein Schuldtitel und kann in Tresoren im Ausland gelagert werden – viele wählen z.B. Zollfreilager in der Schweiz oder Singapur. Immobilien in unterschiedlichen Jurisdiktionen verteilen das Risiko ebenfalls. So könnte jemand z.B. ein Apartment in Montenegro, ein Stück Land in Georgia und etwas Acker in Südamerika besitzen – unwahrscheinlich, dass alle diese Staaten gleichzeitig drastische Vermögensabgaben beschließen. Auch Kryptowährungen sind für manche ein Fluchtpunkt, da man mittels Seed Phrase sein Krypto-Vermögen theoretisch im Kopf transportieren kann. Allerdings unterliegen Kryptos hohen Schwankungen und seit neuestem auch stärkerer Regulierung, weshalb sie allenfalls eine Beimischung sein sollten.
All diese Strategien laufen darauf hinaus, Vermögen international zu streuen und legal vor dem direkten Zugriff eines einzelnen Staates zu schützen. Wichtig ist die Transparenz und Rechtstreue bei der Umsetzung: Man sollte z.B. immer die Wegzugsbesteuerung beachten, wenn man dauerhaft Deutschland verlässt (bei >1% Anteilen an Kapitalgesellschaften zahlt man auf stille Reserven). Oder auch sicherstellen, ausländische Einkünfte korrekt zu deklarieren, falls im Heimatland noch eine beschränkte Steuerpflicht besteht. Mit guter Planung kann man jedoch erreichen, dass der Löwenanteil des eigenen Vermögens außerhalb jeder akuten Gefahrenzone liegt – sei es durch Rechtsraumwechsel (andere Länder) oder geschickte Rechtsformwahl (Offshore-Gesellschaften, Stiftungen).
Fazit: Individuelle Planung und lokale Expertise
Kein Patentrezept passt für alle – doch die Beispiele Serbien, Montenegro, Dubai & Co. zeigen, dass legale Steuerfreiheit und Vermögenssicherheit erreichbar sind. Wichtig ist, frühzeitig eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln. Dazu gehört die Wahl eines geeigneten Landes für Wohnsitz oder Firmensitz, die Überprüfung relevanter Abkommen (DBA, EU-Richtlinien) sowie die praktische Umsetzung vor Ort. Hierbei zahlt es sich aus, auf Experten und Partner vor Ort zurückzugreifen.
Typische Fehler bei Ferienimmobilien vermeiden
Viele vermögende Privatpersonen erwerben im Ausland Immobilien zur Eigennutzung oder als Feriendomizil – ohne diese korrekt steuerlich oder versicherungstechnisch einzuordnen. Gerade bei Teilvermietung, längeren Auslandsaufenthalten oder Eigentum in mehreren Ländern entsteht leicht ein Graubereich. Ohne saubere Gestaltung drohen Lücken in der Krankenversicherung, Probleme bei der Steuererklärung oder gar Abgabepflichten in mehreren Ländern. In der Praxis zeigt sich: Oft fehlen Meldungen beim Finanzamt, und es werden Briefkastenlösungen in Deutschland aufrechterhalten, etwa durch Scheinwohnsitze bei Freunden oder Verwandten – was rechtlich heikel sein kann. Eine rechtzeitige Strukturierung schafft hier Klarheit und Sicherheit.
In jedem Zielland gibt es Spezialisten (Anwälte, Steuerberater, Relocation-Services), die bei Behördengängen, Immobilienkauf oder Firmengründung unterstützen. Ideal ist eine Kombination: Ein erfahrener Berater im Heimatland (etwa für die Regelung der Abmeldung, Wegzugsbesteuerung und eventuelle Übergangslösungen) koordiniert mit lokalen Profis im Zielland, die sich um die dortigen juristischen und praktischen Fragen kümmern. So hat man alle Aspekte – vom Verkauf der deutschen Immobilie bis zur Anmeldung des neuen Wohnsitzes – lückenlos abgedeckt.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Internationalisierung von Wohnsitz und Vermögen ist ein gangbarer Weg, um sich frei zu machen von übermäßiger Steuerlast und potentiellen Zugriffen wie einem Lastenausgleich. Serbien bietet hierfür Freiheit und niedrige Steuern im europäischen Umfeld, Montenegro kombiniert eine schöne Lebensumgebung mit wenig Abgaben, und Dubai ermöglicht völlige Steuerfreiheit bei maximaler Moderne – um nur einige zu nennen. Weitere Länder wie Georgien zeigen, dass es oft sogar einfacher ist, als gedacht. Natürlich sollte man stets die persönliche Lebenssituation, Familienaspekte und unternehmerische Belange berücksichtigen. Doch wer klug plant und fachkundige Hilfe nutzt, dem stehen heute weltweit alle Türen offen, um „sein Leben in völliger Freiheit und legal steueroptimiert zu gestalten“. Denn letztlich gehört Ihr Leben Ihnen – und nicht dem Finanzamt!
Quellen: Die im Text referenzierten Informationen stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen und Expertenbeiträgen, u.a. von (Christoph Heuermann), sowie weiteren Fachportalen und Rechtsquellen. Sie wurden nach bestem Wissen zusammengetragen (Stand 2025) und belegen die genannten Fakten. Dennoch ersetzt dieser Überblick keine individuelle Beratung im Einzelfall.