Network Karriere 10.2026 – Immobilien verflüssigen: Warum der Seniorenkredit für Senioren meist nicht funktioniert

Dr. Johannes Fiala erklärt, warum der grundschuldbesicherte Seniorenkredit für die meisten Rentner scheitert: Nach § 505b BGB und der ImmoKWPLV zählt bei der Kreditwürdigkeitsprüfung das laufende Einkommen, nicht der Immobilienwert. Als gesetzliche Alternative sieht § 505a Abs. 3 BGB den Immobilienverzehrkredit vor – der in Deutschland jedoch kaum angeboten wird.

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Zufriedene Kunden

Des Kunden Liebling

Ich habe die Kanzlei Dr. Fiala um eine Erstberatung bezüglich Vorfälligkeitsentschädigung kontaktiert und fühlte mich jederzeit bestens dort aufgehoben. Das ganze Team der Kanzlei nahm sich sehr viel Zeit für meine Anliegen und ich hatte zu keiner Zeit das Gefühl, möglichst schnell abgespeist zu werden. Meine uneingeschränkte Weiterempfehlung!

M. Goetz

Sehr gute Fachkompetenz

Ich hatte Kontakt mit Herrn Dr. Fiala in einem sehr kompliziertem langjährigen Erbfall, wo er als Testamentsvollstrecker fungierte. Er war immer ehrlich und vertrauensvoll .Bei Fragen konnte ich mich jederzeit an die Kanzlei wenden und habe auch immer ausführliche Auskunft und auch mal eine private Empfehlung bekommen.Er hat sich immer Mühe gegeben, Wege zu finden, um mir zu helfen. In Zukunft würde ich Herrn.Dr Fiala in allen weiteren Anliegen auch als Anwalt nehmen wollen.

Uta L.

Vorteilhafte außergerichtliche Einigung

Ich hatte mich wegen eines komplizierten Streitfalls um das Bezugsrecht einer Lebensversicherung an Herrn Fiala gewandt, weil ich zunächst auf der Website der Kanzlei hilfreiche Informationen zu dem Thema fand und Herr Fiala mir bei meinem ersten Anruf recht ausführlich Auskunft gab. Erst war ich etwas enttäuscht, weil Herr Fiala meinen Fall an einen anderen Anwalt in seiner Kanzlei, Herrn Gottschlich, weitergab. Aber Herr Gottschlich hat mich kompetent betreut und insbesondere den Fall durch Erzielung einer für mich vorteilhaften außergerichtlichen Einigung mit der Gegenseite schneller und mit besserem Ergebnis gelöst, als ich für möglich gehalten habe. Also bin ich sehr zufrieden und kann die Kanzlei weiterempfehlen.

Gunnar S.