Ein Pseudomakler gibt sich nur als Versicherungsmakler aus. In Wirklichkeit arbeitet er jedoch wie ein Agent, und hat beispielsweise nur fünf Tarife von Kfz- Versicherern oder etwa einen einzigen Tarif eines Transport-Versicherers im Angebot. Eine “ausgewogene” Marktanalyse, um den eigenen Kunden “bestmöglich” zu beraten, besitzt er nicht. Dies hat erst einmal zur Konsequenz, dass der Versicherungsmakler sich schadensersatzpflichtig machen kann. Daneben können nach Versicherungsvermittler-Gesetz die Zulassung, und nach den Bedingungen in der Vermögensschadenhaftpflicht die Versicherungsdeckung auf dem Spiel stehen. Zahlreiche Vermittler müssen sich nun auch rechtlich neu organisieren, um den veränderten gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
(BA Heidenheim Newsletter Versicherungsvertrieb und Finanzberatung Feb 2007, S. 2)
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