“Absolute Gesetzestreue”: Ein Plädoyer für Whistleblower

Ein aktuelles Urteil könnte potenzielle Hinweisgeber verschrecken. Die Finanzaufsicht Bafin arbeitet aber an einer anonymen Anzeigemöglichkeit. Johannes Fiala und Peter Schramm, die Whistleblower für sehr wichtig halten, dürften das gutheißen.

Hinweisgeber oder neudeutsch Whistleblower spielen eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Gesetzestreue von Firmen – nicht zuletzt im Finanz- und Versicherungsbereich. Diese Meinung vertreten der Münchner Rechtsanwalt Johannes Fiala und der Aktuar Peter A. Schramm, die daher auch eine von der Finanzaufsicht Bafin eingerichtete Anlaufstelle für Hinweisgeber begrüßen.

Ihr Plädoyer für den Whistleblower und das Angebot der Bafin hat vor dem Hintergrund eines aktuellen Urteil des Landgerichts Bochums Brisanz bekommen: Das Gericht hat nach Meinung von Experten die Lage für Mitarbeiter, die ihr Gewissen erleichtern und auf massive Missstände bei Ihrem Arbeitgeber hinweisen wollen, erschwert. Ihre Namen könnten bekannt werden, was potentielle Hinweisgeber abschrecken könnte.

 

Bafin möchte Hinweise anonymisieren

Nach Darstellung des Handelsblattes hat das Gericht staatsanwaltliche Durchsuchungen und Beschlagnahmen von Unterlagen bei Ombudsleuten für Compliance als rechtmäßig zugelassen. Als Begründung führten die Richter an, dass zwischen Hinweisgebern und Ombudsleuten “kein schutzwürdiges mandantenähnliches Vertrauensverhältnis” bestehe. Dies gelte auch dann nicht, wenn die Ombudsleute externe Rechtsanwälte seien. Anwälte haben ansonsten bekanntlich zum Schutz ihrer Mandanten ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Grundsätzlich können die Ermittlungsbehörden auch von der Bafin im Rahmen von Nachforschungen die Herausgabe von Namen der Hinweisgeber, die sich schriftlich, telefonisch, persönlich oder per Email an Behörde wenden können, verlangen. Allerdings arbeitet die Aufsicht an der Möglichkeit einer anonymen Meldung, wie ein Sprecher FONDS professionell ONLINE gegenüber sagte. Damit wären die Staatsanwälte auch bei Durchsuchungen der Behörde außen vor – der Hinweisgeber bleibt geschützt.

 

Gesetzestreue hat Vorrang

Für Fiala und Schramm ist das sicher eine gute Nachricht. “Absolute Gesetzestreue hat nicht nur den Vorteil eines gesunden Schlafes. Es ist ein hohes Ziel: So schwer es ist und so sehr man sich verleugnen muss, und so leid einem Freunde, Kollegen und Vorgesetzte auch tun: Wenn es das Gesetz erfordert, dann müssen solche Motive und die Treue zum gesetzesuntreuen Arbeitgeber hintanstehen”, fordern sie unmissverständlich in einem Kommentar. Ein Mitarbeiter müsse sich dann überwinden, über sich selbst hinauswachsen, und sich als Whistleblower bei der Bafin melden.

 

Die beiden Experten haben noch weitere Pro-Argumente in petto. So könne ein Whisteblower mit den Informationen seinen Arbeitgeber zwingen, den erforderlichen Mitarbeiterstab zur Erfüllung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben aufrechtzuerhalten. Zwar sei wohl kaum eine Bank oder Versicherungsgesellschaft in der Lage, speziell alle aufsichtsrechtlichen Vorschriften permanent einzuhalten. Daher werde also zwangsläufig gegen einen Teil dieser Regeln verstoßen. Mitarbeiter mussten dies bisher mittragen. Je weniger Mitarbeiter in der entsprechenden Abteilung, desto öfter geschehen aber solche Verstöße. Weiß der Arbeitgeber um die Wachsamkeit und Redlichkeit seiner Belegschaft, werde er kaum das Risko eingehen, Stäbe absichtlich unterzubesetzen.

Und nicht zuletzt könne der Hinweisgeber auch seine eigene Karriere fördern oder besser: diese nicht aufs Spiel zu setzen, meinen beide. “Meldet er Verstöße nicht, muss er damit rechnen, dass ein anderer ihn als Mittäter meldet”, so Fiala und Schramm.

 

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

 

mit freundlicher Genehmigung von

www.fondsprofessionell.de (veröffentlicht am 12.10.2016)

 

 

Link: http://www.fondsprofessionell.de/news/recht/headline/absolute-gesetzestreue-ein-plaedoyer-fuer-whistleblower-127824/

 

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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