von RA Johannes Fiala
Seit Jahren predigen die Altersforscher, dass es zu wenige Erwerbstätige gibt, um die Renten der älteren Generation zu bezahlen. Früher waren es zwei und mehr Erwerbstätige, mit deren Beiträgen die Rentner finanziert wurden. Künftig soll ein Erwerbstätiger einen Rentner und mehr finanzieren. Der Zuzug wurde begrenzt, so dass auch von daher keine ausreichenden Rentenbeiträge durch ausländische Arbeitnehmer in Deutschland zu erwarten sind. Bereits heute ist jeder vierte Bundesbürger über 60 Jahre alt, Tendenz steigend. Was tun ? Viele Rentner ärgern sich, dass sie nach der statistischen Lebenserwartung nicht mal das Geld als Rente ausbezahlt bekommen, was sie ein Arbeitsleben lang einbezahlt haben. Die Rendite der Rentenbeiträge ist deutlich negativ, vor allem wenn man die Arbeitgeberbeiträge und die Inflation einrechnet. Die Angst einmal selbst Sozialhilfe zu benötigen wächst. Schüler und Studenten bekamen in der Vergangenheit bis zu 13 Jahre einer Ausbildung rentensteigernd angerechnet. Die Anzahl der Jahre wurde nach und nach gekürzt ? künftig sollen es nur noch 3 Jahre sein. Dies erscheint bei Studenten nicht ungerecht, denn ein Akademiker verdient ein Leben lang etwa das Doppelte im Vergleich zu einem Nichtakademiker. Gemeinhin spricht man beim Thema Altersversorgung vom Dreieinhalb-Säulen-Modell: Der Säule staatlicher Rente, der (halben Säule) Riesterrente, der privaten Vorsorge (z.B. Lebensversicherung) und der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die Riesterrente hat sich kaum durchgesetzt ? wer den Lebensabend im Ausland verbringt, bekommt diese nicht ausbezahlt. Diese EU-rechtswidrige ?Malorca-Klausel? der Riesterrente wird wohl fallen: Wie kommen Politiker eigentlich dazu, es dem Riesterrentner verbieten zu wollen, die Früchte eigener Arbeit und Ersparnisse im europäischen Ausland zu genießen? Das neue EU-Recht wird zu einer nachgelagerten Besteuerung auch betrieblicher Renten zwingen: Die bevorstehende Reform der Rentenbesteuerung ist bereits in der Diskussion. Wer heute in eine betriebliche Altersversorgung einzahlt und sich diese Rente in Spanien auszahlen läßt bezahlt in der Regel keine Steuern. Aber auch in anderer Hinsicht lohnt ein Blick in das Ausland. So werden beispielsweise in der Schweiz über 50% des Renteneinkommens nicht vom Staat sondern aus der betrieblichen Altersversorgung bezahlt. In Deutschland beträgt dieser Anteil lediglich 5%. Zunächst zeigt die Praxis, dass auch bei kleineren und mittleren Einkommen eine private Risiko- und Finanzplanung sinnvoll ist.
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