Altes Urteil – neue Relevanz

Unzufriedene Privatpatienten freuen sich auf das erste Halbjahr 2009. Dann dürfen sie ihrem Versicherer die Rote Karte zeigen, zu einem anderen Unternehmen wechseln und zumindest einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen. Vermittler, die Kunden zur sogenannten Umdeckung unzureichend beraten, gehen ein hohes Haftungsrisiko ein, wenn sie nicht auf mögliche Probleme bei der Mit�nahme der Rückstellungen hinweisen.
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Capital.de, 28.07.2008

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