Erbrecht: Beratung und Unterstützung zum Thema Erbe
Das Thema erben und vererben ist so alt wie die Menschheit selbst und das Thema Erbrecht ein äußerst sensibler und komplexer Bereich. Nur wenige befassen sich zu Lebzeiten ausführlich mit dem Thema des Nachlasses und hinterlassen ihren Erben oftmals mehr Ärger als Vermögen. Jeder kennt die Geschichten aus dem näheren Umfeld oder gar der eigenen Familie, in denen der Kampf um den Nachlass Freundschaften und ganze Familien zerstört hat. Es ist allgemein bekannt, dass beim Erben und dem lieben Geld “Freundschaft” aufhört.
Damit dies unseren Mandanten nicht passiert, unterstützen und beraten wir sie dabei, für klare und geordnete Verhältnisse bei der Planung des Nachlasses zu sorgen. Geeignete Vorkehrungen sind gleichsam im privaten wie im geschäftlichen Umfeld vorzeitig und rechtssicher zu treffen. Wir helfen ihnen bei der Wahl des richtigen Vorsorgesystems und gestalten mit ihnen gemeinsam Testamente und Erbverträge. Auch Unternehmern, die das Thema Unternehmensnachfolge planen, stehen wir von Anfang an beratend zur Seite und planen mit ihnen gemeinsam alle Eventualitäten für eine geregelte Unternehmensnachfolge oder Vererbung von Unternehmensanlagen.
Oft melden sich Mandanten erst in unserer Kanzlei, wenn es Erbschaftsstreitigkeiten gibt beim Thema Nachlassverwaltung. So sind sich die Erben beispielsweise bei Erbengemeinschaften häufig nicht einig, beziehungsweise liegen keine genauen Zuwendungshinweise seitens des Vererbenden vor, frei nach dem Motto “nach mir die Sinflut”. Des Weiteren gestaltet sich eine Aufteilung des Vermögens, die über den Pflichtanteil hinaus geht, als äußerst schwierig, insbesondere wenn es um das Thema Bezugsberechtigung von Lebensversicherungen geht. So versuchen häufig verschiedene Parteien innerhalb einer Erbengemeinschaft eventuelle Begünstigungen zu Widerrufen, um den eigenen Anteil zu erhöhen. Auch der persönlichen Bezug zu eventuellem Sachvermögen, wie Immobilien, bietet immer wieder großes Streitpotenzial unter den Erben, vor allem wenn Verschuldung oder eine Auszahlung der anderen Erben eine Rolle spielt.
Zu guter Letzt sollten gleichsam Erben und Vererbende das Thema Steuern und Schenkung nicht außer Acht lassen. Wir beraten Sie vorab umfassend zum Thema Erbschaftssteuern im In- und Ausland und betreuen Sie auch im Fall der Fälle umfänglich zu diesem Thema.
Als Anwalt für Erbecht unterstütze ich Sie zum Thema Erbrecht und Vorsorge:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Beratung und Vertretung von Erben
- Erbschaftssteuer, einschließlich Auslandsvermögen
- Umgang mit Schwarzgeld und Briefkastenfirmen
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patiententestament
- Vorweggenommene Erbfolge, einschließlich Treuhand
- Beratung zur Geschäftsnachfolge
- Vorsorge Beratung
Hilfreiche weiterführende Artikel zum Thema Erbrecht für Privatpersonen:
Hilfreiche weiterführende Artikel zum Thema Erbrecht für Unternehmer:
Videoberatung
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Pressebeiträge und Veröffentlichungen
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- Inventarerrichtung
- Nachfolgeplanung
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Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.