Bei Abschluss einer Riester-Rente beachten

    Eine Riester- Zulagenförderung Bekommt nur, wer Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Darauf weist RA J. Fiala ausdrücklich hin. Dies ist bei über 1 Mio. mitarbeitenden Ehegatten jedoch nicht der Fall. Experten schätzen, dass 5 % aller Beschäftigungsverhältnisse „überprüfungswürdig“ sind. Zahlreiche Bundesbürger entrichten Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, sind jedoch tatsächlich keine Pflichtmitglieder! Erst wenn der Leistungsfall eintritt, prüfen die Behörden. Wenn dann zur Beschäftigung im Familienbetrieb festgestellt wird, dass die Riesterzulagen „zu unrecht“ gewährt wurden, fordert der Staat diese zurück. Kaum einem Steuerberater ist bewusst, dass der sozialversicherungsrechtliche Status regelmäßig geprüft werden muss. Das betrifft ebenso die Versicherungsvermittler. Wurde der Riestervertrag unter der falschen Voraussetzung einer angeblichen Zulagenförderung vermittelt, so kann der Bürger regelmäßig vom Vermittler sowie dem Versicherer Schadensersatz fordern. Nach der gesetzlichen Regelung trägt das betroffene Familienmitglied erst einmal das Kostenrisiko der Rückabwicklung. Die Versicherungsvermittler haften längstens für 10 Jahre, dann tritt Verjährung ein: Wenn die Statusprüfung später stattfindet, bleibt der mitarbeitende Familienangehörige voraussichtlich auf dem Schaden sitzen – dem unverjährten Rückforderungsanspruch der staatlichen Zulagenförderung. Weitere Informationen für ep-Leser auch über die monatliche Versicherungs- Hotline.
    (Elektropraktiker 3/2007, 157)
    Mit freundlicher Genehmigung von https://www.elektropraktiker.de/>www.elektropraktiker.de.

    Videoberatung

    Sollten Sie ein zur Beratung ein Gesicht wünschen, können wir Ihnen auch eine Videoberatung anbieten.

    Persönlicher Termin

    Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

    Juristische Zweit­meinung einholen

    Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

    Weiterempfehlung

    Sie haben gefunden, wonach Sie gesucht haben? Sie kennen jemanden der unserer Unterstützung benötigt?

    Empfehlen Sie uns gerne weiter.

    • Icon auf facebook teilen
    • Icon auf x teilen
    • Icon auf xing teilen
    • Icon auf linkedin teilen
    • Icon per e-mail teilen

    Navigation

    Weitere Artikel zum Thema

    veröffentlicht am

    • Icon auf facebook teilen
    • Icon auf x teilen
    • Icon auf xing teilen
    • Icon auf linkedin teilen
    • Icon per e-mail teilen
    • Icon skype

    Bei Abschluss einer Riester-Rente beachten

    Über den Autor

    Portrait Dr. Fiala
    Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

    Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
    » Mehr zu Dr. Johannes Fiala

    Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

    Videoberatung

    Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

    Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

    Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung.
    Sie erfahren was wir für Sie tun können und was wir von Ihnen an Informationen und
    Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.

    Weiterempfehlung

    Sie haben gefunden, wonach Sie gesucht haben? Sie kennen jemanden der unserer Unterstützung benötigt?

    Empfehlen Sie uns gerne weiter.

    • Icon auf facebook teilen
    • Icon auf x teilen
    • Icon auf xing teilen
    • Icon auf linkedin teilen
    • Icon per e-mail teilen
    Cookie Consent mit Real Cookie Banner n/a