Der Fall der Fälle

Was tun, wenn der Unternehmer plötzlich stirbt oder verunglückt? Gerade in mittelständischen Unternehmen ist für den Ernstfall oft kaum vorgesorgt.
DR. JOHANNES FIALA
Die Planung der Vorsorge und des Generationenwechsels, auch für den Fall eines plötzlichen Unfalls oder Todesfalls, sind Themen, bei denen vor allem der Mittelstand beträchtliche Defizite hat. Expertenschätzungen zufolge sind bundesweit alljährlich rund 24 000 Betriebe gefährdet, weil entsprechende Regelungen fehlen.
Im Koma
Nach einem Autounfall liegt der Geschäftsführer im Koma. Für einen solchen tragischen Fall vorzusorgen ist nicht jedermanns Sache. Eine Patientenverfügung ist trotzdem grundsätzlich wünschenswert. Auch Vollmachten zur Vorsorge für den Betriebsund Privatbereich sind eigentlich ein Muss. Besonderheiten gelten beim Umgang mit Banken, die nicht jedes beliebige Formularmuster akzeptieren. Soll bei Bedarf die Möglichkeit der Kreditaufnahme bestehen, sind ebenfalls Formvorschriften zu beachten. Ist hingegen nichts geregelt, kann es Monate dauern, bis ein sogenannter Betreuer eingesetzt wird – bis dahin ist meist bereits ein erheblicher Vermögensschaden entstanden.
Testamentarische Fallstricke
Ist der letzte Wille nicht handschriftlich sondern auf der Schreibmaschine verfasst, ist das Testament ungültig. So kann eine Erbengemeinschaft entstehen, die über alles und jedes nur gemeinsam entscheiden kann. Für die meisten Unternehmen tritt damit Stillstand ein, der Beginn des Niedergangs. Auch das beliebte Berliner Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen, ist in fast allen Fällen steuerlich von Nachteil.
Vermögen im Ausland
Besonders delikat wird es, wenn Vermögen im Ausland ins Spiel kommt. Oft geht es dann nicht mehr nur um Steuerfragen, sondern darum, welches Erbrecht anwendbar ist, damit der letzte Wille auch dort wirksam sein kann. Hier können sich Lösungen und Gestaltungen über Stiftungen anbieten. So lässt sich die Abwicklung im Todesfall sehr vereinfachen – aber eben nur, wenn vorher dran gedacht wurde.
Mündelsicherer Nachlass
Es kommt vor, dass die Ehefrau als Erbin nach dem Todesfall alles versilbert – noch bevor sich irgend jemand für die Kinder und deren Pflichtteil interessiert. Legt die Erbin das Vermögen schlecht an, geht das Kind am Ende leer aus, noch bevor ein Pflichtteil aus dem Nachlass mündelsicher angelegt werden konnte. Auch hier kann eine Testamentsvollstreckung mehr Sicherheit bieten.
Zerstrittene Familien
Testamente können zu jahrelangen Rechtsstreiten führen – vor allem wenn die Familie zerstritten ist. Treuhandlösungen im In- und Ausland, aber auch Testamentsvollstreckung sowie Familienstiftungen können hier Abhilfe schaffen. Wichtig ist es dafür den richtigen Berater zu finden, der das nachlassrechtliche Instrumentarium auch entsprechend beherrscht.
Hilfe im Notfall:
Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, gibt es für Angehörige bei Unfall oder Tod des Unternehmers zahlreiche Fallstricke. Bei Gericht oder Behörden die geeigneten Anträge zu stellen, ist eine Möglichkeit, die Dinge in bessere Bahnen zu lenken. Oft wissen die Angehörigen nicht, wo Ermessensspielräume liegen, oder Behörden unterstützen müssen, auch wenn es mit viel Arbeit verbunden sein kann. Ein typisches Beispiel ist die Haftungsbegrenzung für die Erben bei unübersichtlicher Vermögenslage. Ein Inventar errichten kann sehr schwierig sein – jedoch schützt es den Erben davor, wirtschaftlich am Ende nur Schulden zu erben. Gelegentlich möchte eine Witwe auch sicher gehen, dass erst alle Schulden bezahlt sind – selbst dafür gibt es gesetzliche Lösungen. Auch solche Handlungsalternativen gehören im Einzelfall für die Vorsorgeunterlagen entwickelt und für die Angehörigen dokumentiert.
(w.news Sept 2007, 32)
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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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