Die Betriebliche Altersvorsorge

von RA Johannes Fiala
Es war einmal, so fangen die meisten Märchen an. Vor langer Zeit, also 1984 verkündete der damalige CDU Bundesarbeits- und Sozialminister Dr. Norbert Blüm ?Unsere Renten sind sicher?. Die Rentenkassen sind leer. Das Renteneintrittsalter ist zurzeit am 67.ten Lebensjahr festgemacht worden. Das bedeutet, dass sich sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer gemeinsam um Versorgungslösungen kümmern und Kapital fürs Alter aufbauen müssen. Je früher damit angefangen wird, um so geringere Sparbeiträge sind dazu notwendig. Das muss ins Unterbewusstsein aufgenommen werden. Entweder merkt man sich die Formeln oder man beherrscht den Finanzrechner von HP (HP10BII). Nur so können die Renditen mit Zins und Zinseszins genau errechnet werden.
Da seit dem 01.01.2002 alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer nunmehr das Recht auf Entgeltumwandlung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) haben, muss sich praktisch jeder Arbeitgeber mit diesem Thema auseinander setzen. Doch wie immer im Leben kommt es auf den Blickwinkel an. Alle wollen profitieren, doch der Kleinstsparer, der es am nötigsten hat, bleibt meist auf der Strecke. Wenn eine WIN-WIN Situation aufgebaut wird, profitieren alle davon.
Bereits im Jahre 1850 entwickelten weise Denker soziale Versorgungsmodelle. Sozialbewusste Unternehmer wie die Gute Hoffnungshütte, Siemens, BASF und auch andere Firmen initiierten als erste in ihren Betrieben Unterstützungseinrichtungen, die auch bis heute als Altersvorsorgemaßnahmen bezeichnet werden.
Der Arbeitgeber ist immer der Verantwortliche, auch wenn die betriebliche Altersvorsorge von anderen abgewickelt wird. Folge ist, dass der Arbeitgeber für alles haften muss, auch für die Fehler von Versicherungswirtschaft und Vertretern. Denn so heißt es im Gesetz: ?Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt?.(§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG = Betriebsrentengesetz) An dieser Stelle greift die Eigenverantwortung der Arbeitgeber.
Nun zu den Durchführungswegen: Per Gesetz gibt es 5 Durchführungswege. Die altbewährte Direktversicherung die meist in den Unternehmen noch vorhanden sind. Seit dem 01.01.2005 ist sie gleichwertig mit der Pensionskasse. Logisch gesehen gäb es ja dann nur 4 Durchführungswege. Der Pensionsfonds, der wie der Name schon sagt in Fonds investiert. Die Pensionszusage und die Unterstützungskasse. Jeder Durchführungsweg ist im Einkommensteuergesetz einzeln aufgeführt. Viele bieten auch das Zeitwertkontenmodell als 6. Durchführungsweg an.
Bestimmte Besonderheiten müssen wie nachstehend aufgeführt in Kanzleien beachtet werden. Zu den Sonderthemen gehört der Kapitalaufbau im Unternehmen mit richtiger Gestaltung. Eine gute Eigenkapitalquote ist wichtig. Weil bei den Banken ein besseres Rating erreicht wird. Vielleicht können Sie auch mit der Zeit eine Bankenunabhängigkeit erreichen. Man muss es nur konsequent umsetzen. Eine Steuerkanzlei, eine Wirtschaftsprüfungskanzlei sowie alle Unternehmen, sollten auch unternehmerisch handeln. Denken Sie nicht in Problemen ? sonder in Lösungen.
Die eigentliche Aufgabe besteht doch darin, sich mit dem Thema Geld in der eigenen Firma auseinander zusetzen.
Nehmen Sie zum Beispiel die Pensionszusage (andere Anlagealternative als Versicherungen möglich), die pauschaldotierte Unterstützungskasse (ebenfalls ohne Einbindung einer Versicherung), die Zeitwertkonten (auch hier sollten Versicherungen gemieden werden) und die Sonderzuwendungen. Eine Kapitalgesellschaft kann alle genannten Möglichkeiten nutzen. Eine Kanzlei die Ihre Gewinnabzielung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellt, hat immerhin noch die Möglichkeit die pauschaldotierte Unterstützungskasse sowie die Sonderzuwendungen im Unternehmen umzusetzen. Mit diesen genannten Beispielen können die Steuerkanzleien, die Wirtschaftsprüfungskanzleien sowie alle Unternehmen zusätzlich Kapital im Unternehmen aufbauen. Wichtig ist für alle ? was erzielt das Unternehmen bzw. der Mitarbeiter unter dem Strich. Die zuletzt aufgeführten Bereiche sind alle Spezialthemen, die nicht mit einem Satz zu beantworten sind. Auf schriftliche Anfrage werden die entsprechenden Rechtsanwälte, Steuerberater und Spezialisten genannt. Auch Kanzleichefs sollten genau wie die anderen Unternehmer auf das wichtigste achten und zwar die Haftung. Das Thema Haftung zieht sich von A = Aufpassen bis Z = Zurückhaltung durch. Die Haftung entsteht auf der einen Seite mit den eigenen Mitarbeitern und auf der anderen Seite bei der externen Beratung. Die Liste der Haftungsprobleme ist mittlerweile so lang geworden, auch sie würde die Ausführungen sprengen. Die Rechtsanwaltskanzlei Fiala aus München hat sich auf die Haftung von Maklern und Steuerberatern spezialisiert. Auch diese kann auf schriftliche Anfrage angefordert werden.
Die Frage, die sich aus dem ganzen Thema ableiten lässt. Gibt es einen Königsweg? Wenn ja welcher? Habe ich als kleine Kanzlei Nachteile gegenüber einer großen Kanzlei?
Auch an dieser Stelle sage ich nur: Vergleiche der Anbieter ist angesagt (was kommt am Ende raus) und rechnen. Selbst wenn ich die unterschiedlichen Durchführungswege nehme, von nur einer Versicherungsgesellschaft, dann habe ich hier alleine bereits eine Differenz von fast 10.000 ? bei der garantierten Ablaufleistung. Können Sie Ihr Geld so schnell verdienen. Das sieht aber keiner, weil es auch keiner nachrechnet. Doch das sollten Sie in Zukunft tun. Bedenken Sie, wie viele Gesellschaften auf dem Markt vertreten sind. Jetzt stellen Sie sich weiter vor, Sie müssten alle Gesellschaften ? mit allen Durchführungswegen durchrechnen. Dann können Sie ab sofort eine Auszeit nehmen, denn der Zeitaufwand ist einfach enorm. Doch es macht sich bezahlt. Doch eines haben wir ja normalerweise in der Schule gelernt. Es gibt nur eine Formel um das Endkapital mit einer bestimmten Laufzeit, einem bestimmten Sparbeitrag und einer bestimmten Verzinsung hochzurechnen. Wenn ich noch ein Wahlrecht zwischen Rente und Kapital wünsche ? dann haben Sie eh nur die unmittelbaren Versorgungswege, die zum Tragen kommen. Möchte ich dann noch unbegrenzte Steuerfreiheit (keine überversorgung) genießen, fällt die Entscheidung wieder auf diese beiden Durchführungswege. Nehme ich den dritten Punkt dazu ?Kapitalaufbau im Unternehmen? dann kommen automatisch nur die Pensionszusage (mit freier Kapitalanlage) und die pauschaldotierte Unterstützungskasse (freie Kapitalanlage) zum Tragen. Ein zusätzliches Defizit in der Beratung, ist die Inflationsrate. Leider wird diese auch meist vergessen. Auch diese könnte ein Haftungsproblem darstellen.
Dieser Satz prägt:Wir sind nicht nur verantwortlich für das was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.

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Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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