Die gemeinnützige Stiftung – Vorteile und Chanchen für den Bürger

DONNERSTAG, DEN 25.10.2007, 11 UHR. PRESSECLUB MüNCHEN: DIE GEMEINNüTZIGE STIFTUNG – VORTEILE UND CHANCEN FüR DEN BüRGER
Das neue Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements wurde im Juli diesen Jahres im Bundestag verabschiedet und passierte am 21. September 2007 den Bundesrat. Danach haben Stifter künftig erhebliche steuerliche Vergünstigungen und können weitere Vorteile im Rahmen einer eigenen Stiftung nutzen.
Welche Lösungen zu akuten Problemen bietet die gemeinnützige Stiftung dem Gemeinwesen? Wie kann der Bürger über die Stiftung selbst hohen Nutzen erfahren und gleichzeitig zum Gemeinwohl beitragen? Welche Aspekte sind bei der Vermögensanlage innerhalb der Stiftung zu berücksichtigen? Wie sind die aktuellen steuerlichen Möglichkeiten durch das neue Gesetz zu bewerten? Wodurch erfährt der Bürger mehr Handlungsspielraum und kann stärkeren Einfluss auf gesellschaftliche Entwicklungen nehmen?
Diese und weitere interessante Fragen werden von den Referenten unter anderem anhand von Fallbeispielen behandelt und beantwortet. Die Veranstaltung ist als praxisnaher Wissenstransfer für die journalistische Arbeit zu sehen.
Referenten: Frank M. Strobelt, Vorstand der Gesellschaft für Stiftungsförderung e.V., Clubmitglied, Berlin,(www.stifter.org, stiftungsfoerderung.de) RA Dr. Johannes Fiala, MBA (Univ.), MM (Univ.), Lehrbeauftragter (Univ.), Bank-Kfm., München, () Uwe Dörnbrack, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, München, Detailliertes Programm siehe: www.presseclub-muenchen.de oder im Club – Sehr geehrter Herr Kosiewski,
der Deutsche Bundesrat hat heute das “Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements” verabschiedet. Einige der wichtigsten Neuerungen für Stiftungen im überblick: 1.) Der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen erhöht sich auf eine Million Euro (bei Ehepaaren 2 Millionen Euro) und gilt nun auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr. 2.) Die Höchstgrenze für den Spendenabzug erhöht sich auf einheitlich 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte 3.) Die Besteuerungsgrenze für die wirtschaftlichen Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften wird von 30.678 Euro auf 35.000 Euro Einnahmen im Jahr angehoben. Für Ihre Fragen stehen Ihnen Dr. Fiala jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen aus München
RA Kanzlei Dr. Johannes Fiala Ingeborg Weiler öffentlichkeitsarbeit De-La-Paz-Str. 37 D – 80639 München Durchwahl: + 49 (0)89 – 17 90 90 35 Zentrale: + 49 (0)89 – 17 90 90-0 VoiceMail: + 49 (0)89 – 17 90 90-52 Fax: + 49 (0)89 – 17 90 90-70 eMail: weiler@fiala.de
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