Die Riester-Falle

Der achte Teil der Serie beschäftigt sich mit Riester-Förderrechnern, die allzu häufig falsche oder unzulängliche Ergebnisse zur staatlichen Riester-Förderung liefern.

Die Riester-Förderung besteht aus einer Zulagenförderung und einer (ergänzenden) Einkommenssteuerförderung, die das Finanzamt im Rahmen der so genannten „Riester- Günstigerprüfung“ ermittelt. Die Berechnungen für die beiden Förderungen differieren und erfordern unterschiedliche Basisdaten.

Dies macht sich besonders bei Ehepaaren bemerkbar. Für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags und damit der Zulagenförderung ist vorrangig das GRV-pflichtige (oder gleichgestellte) Einkommen allein des unmittelbar Förderpflichtigen ausschlaggebend – neben weiteren Eingaben wie zum Beispiel Kindergeldberechtigungen oder Alter. Für die Berechnung der Steuerförderung sind alle einkommenssteuerpflichtigen Einkünfte wichtig – auch die des Ehepartners.

Selbst bei konstanten Einkommensdaten kann es im Laufe der Zeit Veränderungen der Zulagenhöhen geben. So können Zulagen für Kinder oder für Berufseinsteiger wegfallen. In der Regel werden wegfallende Zulagen durch erhöhte Steuerförderungen kompensiert. Können bei einem Riester-Förderrechner die notwendigen Basisdaten nicht eingegeben werden, so drohen fehlerhafte Ergebnisse. Dies soll an einem Internet- Rechner eines bedeutenden Lebensversicherers demonstriert werden (siehe Abbildung). Erfreulich am Beispiel ist, dass sogar mittelbar Förderfähige ihre Förderungen ausrechnen können. Leider ist jedoch keines der Ergebnisse korrekt.

Mittelbar Förderfähige müssen null Euro Eigenbeitrag leisten – statt 60 Euro. In welcher Höhe die Zulagen gewährt werden, hängt vom Eigenbeitrag des unmittelbar Förderfähigen ab. Doch dieser kann (mangels abgefragter Basisdaten) gar nicht berechnet werden. Die Gewährung der Kinderzulage bis in alle Ewigkeit („ab 2010“) ist sicherlich falsch und die Abfrage zum Berufseinsteigerbonus ist fehlerhaft. Es fehlen unter anderem notwendige Eingabemöglichkeiten von Vorsorgen, die die Riesterförderung kürzen könnten, und für die Einkünfte des Ehepartners. Die angegebene Zulagen- und Steuerförderung muss daher nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben.

Hohes Fehlerpotenzial

Die gleichen Höhen der illustrierenden Balken bei unterschiedlicher Sparleistung werfen zusätzliche Fragen auf. Für unmittelbar förderfähige erhöht sich noch das Fehlerpotenzial. So werden unmögliche Eingabekombinationen kommentarlos akzeptiert (Lohnsteuerklasse II und zugleich 0 Kinder). Allein die unnötige Frage nach der Lohnsteuerklasse ist entlarvend. Die Berechnung geschieht auch in diesem Fall ohne Eingabemöglichkeit für Partnerdaten oder Kinderzuordnungen. Die Berechnung der Riester-Förderungen führt höchstens zufällig zu annähernd korrekten Ergebnissen. Der im Beispiel angegebene nahezu unbrauchbare Riester-Förderrechner wird von dem Lebensversicherer zur Selbstberatung im Internet angeboten. Wie soll sich ein Einfirmenvertreter desselben Versicherers verhalten, wenn ein Kunde mit diesen „Ergebnissen“ zur Beratung kommt? Soll er auf dieser Basis seine Empfehlung aussprechen – und begründen? Soll er auf die Unfähigkeit der Zentrale hinweisen, die die Fehler der angekauften Software nicht erkannt hat?

Was ist, wenn die Software- Fehler dort sogar bekannt sein sollten? Makler können sich einfacher distanzieren – vom „Ergebnis“ wie vom Versicherer. Fazit: Ein Beitrag zur Überwindung der Vertrauenskrise der Kunden in die Finanzdienstleister sind derartige Riester-Förderrechner sicherlich nicht. Das Schadenpotenzial ist damit höher, als es auf den ersten Blick erscheint.

 

von Dr. Wolfgang Drols und Dr. Johannes Fiala

mit freundlicher Genehmigung von

www.versicherungsmagazin.de (veröffentlicht im Versicherungsmagazin 04.2009, Seite 54)

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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