Vorsicht Riesterrente: Rückforderung der Zulage bei Familienangehörigen?
Familienbestrafung – fehlende Sozialversicherungsprüfung?
Erst wenn der Leistungsfall eintritt, wie übrigens auch bei der Arbeitslosenversicherung, prüfen die Behörden. Nicht versicherungspflichtige Familienangehörige bekommen dann kein Arbeitslosengeld. Beim Riestervertrag wird ebenfalls faktisch nicht geprüft – die Beschäftigung im Familienbetrieb kann später zur Feststellung führen, dass die Riesterzulagen „zu unrecht – gewährt wurden – sie werden vom Staat zurück gefordert.
Familiendiskriminierung – mangelhafter staatlicher Schutz ?
"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" heißt es in Artikel 6 Grundgesetz. Dann müsste der Bürger auch erwarten können, dass sein so genannter Sozialversicherungsstatus von Amts wegen geprüft wird. Denn die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit bzw. Altersarmut betrifft existentielle Risiken.
Familienberatung – Haftungsfalle für Steuerberater und Versicherungsvermittler ?
Kaum einem Steuerberater ist bewusst, dass der sozialversicherungsrechtliche Status regelmäßig geprüft werden muss. Wenige Versicherungsvermittler wissen, dass sich der Status von Jahr zu Jahr ändern kann. Der Versicherungsmakler Hermann Siebenhaar, Neutraubling, kennt die Problematik "Bei der Vermittlung von Riesterverträgen muss der sicherste Weg beschritten werden. Daher ist ein Statusfeststellungsverfahren immer notwendig." Die Anträge zur Riesterförderung / Dauerzulagenantrag weisen sogar auf die Strafbarkeit falscher Angaben hin. Aber Betriebsprüfungen im Unternehmen schaffen hierbei keine Rechtssicherheit. Die fehlende Prüfung von Amts wegen kann betroffene Familien auch unnötig kriminalisieren? Wer soll bei über ca. über 5 Mio. Riesterverträgen die jährlich notwendige überprüfung vornehmen? Der Dauerzulagenantrag ist sicherlich nicht besonders hilfreich. Wurde der Riestervertrag unter der falschen Voraussetzung einer angeblichen Zulagenförderung vermittelt, so kann der Bürger regelmäßig vom Vermittler sowie der Versicherungsgesellschaft einen Schadensersatz fordern. Nach der gesetzlichen Regelung trägt das betroffene Familienmitglied erst mal das Kostenrisiko der Rückabwicklung.
Familienfalle – Verjährung zementiert legales Unrecht?
Zahlreiche Familienmitglieder haben es bereits erlebt, dass ein Arbeitsamt die Leistungen von Insolvenz- und Arbeitslosengeld ablehnte: Auf (weiteren) Antrag gab es dann nur noch die Beiträge der letzten vier Jahre erstattet – den Rest konnte man sich vielleicht beim Steuerberater als Haftungsfall einklagen, weil üblicherweise der Rest verjährt war. Auch bei der Riester-Vermittlung haften die Versicherungsvermittler, allerdings für längstenfalls 10 Jahre, dann tritt Verjährung ein: Wenn die Statusprüfung später stattfindet, bleibt der mitarbeitende Familienangehörige voraussichtlich auf einem Schaden sitzen, dem unverjährten Rückforderungsanspruch der staatlichen Zulagenförderung. Bleibt die Frage, ob diese gesetzliche Regelung „System hat, der Rentenschaden gleichsam vorprogrammiert ist, und was dies mit dem Schutz von „Ehe und Familie zu tun hat?
(Steuern + Recht 1/2007, 5)
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Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht. Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall juristisch tätig zu werden.
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