E-Interview mit Dr. Johannes Fiala (Experten-Report 3/2005)

(experten report): Herr Fiala, Sie haben sich im epn-Forum die Beiträge zu den Kosten der Jahresprüfung angesehen. Wie interpretieren Sie die enormen Preisunterschiede?

 

RA Johannes Fiala): Die Preise stehen mit Sicherheit regelmäßig im Zusammenhang mit dem Aufwand des Prüfers. Wenn Pools solche Prüfungen für einen Apfel und ein Ei anbieten, kann ich als Grund dafür nur eine Subvention vermuten. In der Regel liegen die Preise im dreistelligen Bereich.

 

(experten report): Wer darf solche Prüfungen durchführen. Welche Konsequenz hat ein Verstoß?

 

(RA Johannes Fiala): Wenn der Vermittler nur ( ! ) Grundstücke, Wohnraum oder Darlehen vermittelt, dann kann die Prüfung auch ein „eingeschränkt geeigneter Prüfer“, beispielsweise ein RA oder StB erledigen. Im übrigen sind nur Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zur Abnahme der Prüfung befugt. Wird gegen die Vorschriften verstoßen, kann die Entziehung der Gewerbeerlaubnis drohen.

 

(experten report): Wie läuft eine derartige Prüfung in der Praxis ab? Was ist alles vorzulegen?

 

(RA Johannes Fiala): Im Grundsatz sind die Geschäftsbriefe, alle Unterlagen zu den angebotenen Produkten (siehe die experten.de-CD-ROM), sowie die Kontoauszüge der Banken vorzulegen. Dies kann soweit gehen, dass auch der Versicherungsschutz des Gewerbetreibenden zu überprüfen ist; und zwar einschließlich der Eignung

.

(experten report): Was geschieht, wenn der Prüfungsbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig oder eine dort genannte Erklärung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird?

 

(RA Johannes Fiala): Dies wird als Ordnungswidrigkeit nach der Gewerbeordnung (GewO) behandelt; üblicherweise mit bis zu 2.500 Euro Bußgeld. Erweist sich das Verhalten – nach einer Gesamtschau aller Umstände, auch unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit – als Ausdruck einer Unzuverlässigkeit gemäß § 35 GewO, so kann auch eine Gewerbeuntersagung erfolgen.

 

(experten report): Wir danken Ihnen für diese Informationen

 

 

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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