Experten-Formal-Check Transparenz durch Fakten

*von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), Mediator (Univ.), MBA Financial Services (Univ.Wales), MM (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), EG-Experte (C.I.F.E.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches und Versicherungsrecht (Univ. of Cooperative Education), Bankkaufmann (www.fiala.de)
„Die Welt ist mehr als das, was wir sehen.“ (Professorin Lisa Randall, Univ. Harvard)
In der Finanzbranche ist allgemein bekannt, dass bei manchen Initiatoren bisweilen sehr viel Hoffnung auf nachhaltige Plazierung im Spiel ist – sich später jedoch leider kein entsprechender Erfolg einstellt. Oftmals fördert beispielsweise die Prüfung von Konzepten aus dem Bereich von „Mezzanine Kapital“ erhebliche Gestaltungsfehler als Ursage zu Tage. Der Vertrieb erfährt dies allerdings in schöner Regelmäßigkeit viel zu spät.
Die Vermittler kennen oft weder den wirklichen Platzierungs-stand, noch das tatsächlich in die Projekte investierte Kapital. Der Experte Dr.Schulte bringt es im experten-Forum auf den Punkt:
„…häufig werden Anleger und auch der Vertrieb über den tatsächlichen Erfolg eines Kapitalanlageprodukts bewusst im Unklaren gelassen, weil nur auf die Zeichnungssumme abgestellt wird. Die Konzentration auf die Zeichnungssumme als Absichtserklärung der Marktteilnehmer und als manipulationsanfällig ist kein gutes Bewertungskriterium. Besser ist zu fragen, wie hoch die tatsächlich eingezahlte Summe tatsächlich ist. …“
Pflicht zur Information, analog § 31 WpHG. Der Anlageberater und –vermittler ist verpflichtet, die von ihm angebotenen Konzepte auf Plausibilität zu überprüfen. Eine Firma „Cash Medien AG“ hatte vor Jahren ein Genusscheinkapital im Mio.-Bereich angeboten (vgl. Emissionsprospekt) – eingezahlt wurden im Jahre 2005 dann 54.500 Euro (vgl. mail vom 19.01.2007). Ob dies wohl die Kosten der Emission gedeckt hat? Ein „GuB-Rating“ wurde offenbar bisher nicht bekannt?
Zusätzliche Kennzahlen: Tatsächliches Anlegerkapital und investiertes Kapital über einen Plazierungsstand kann der Initiator den Vertrieb leicht täuschen. Ein Verdacht entsteht, sobald „ein böses Gerücht die Runde macht“, also mit fingierten Zeichnungsscheinen gearbeitet wird. Der Jurist spricht dann vom Betrugsverdacht.
Daher ist es entscheidender für Vermittler und Vertrieb, die Nachhaltigkeit des Anlageangebotes abzufragen, also – die Frage zu stellen „wie hoch das tatsächlich beim Initiator eingegangene Zeichnungskapital ist“, und – die weitere Frage zu stellen „wie hoch das tatsächlich vom Initiator investierte Kapital ist“.
Plausibilitätsprüfungen erfordern Transparenz, oft mehr Transparenz als derzeit üblicherweise vorhanden. Insofern ist die Abfrage harter Kennzahlen wichtig, das für den Vertrieb aufklärungs-pflichtige Totalausfallrisiko besser abschätzen zu können.
(www.experten.de am 12.02.2007)
Mit freundlicher Genehmigung von www.experten.de

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