Expertenrat: …zu Ratenzuschlägen

Herr Fiala, wer seine Versicherungsbeiträge in Raten zahlt, kann Geld zurückfordern. Warum?

Weist der Versicherer keinen Effektivzins aus, darf er maximal vier Prozent kassieren. Einige nehmen mehr, damit geben sie faktisch aber einen Verbraucherkredit. Zahlt ein Kunde fünf Prozent Ratenzuschlag, entspricht das einem Effektivzins von 11,35 Prozent im Jahr. Hat der Versicherer nicht über das Widerrufsrecht bei Verbraucherkrediten belehrt, widerrufen Versicherte Verträge ab 1991 unbefristet – das gilt auch für gekündigte Verträge.

Wie viel bringt ein Widerruf?

Wenn ein Kunde seit 1991 monatlich 500 Euro inklusive fünf Prozent Ratenzuschlag für eine Kapitallebensversicherung gezahlt hat, könnte er fast 4000 Euro plus Zinsen zurückfordern. Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet dazu online einen Musterbrief.

Und wo ist der Haken?

Es ist vom Bundesgerichtshof nur ein Anerkenntnis-Urteil (I ZR 22/07) ergangen; die Urteilsgründe der ersten Instanz gelten. Für Versicherer geht es um Milliarden. Viele weigern sich, freiwillig zu zahlen. Wer Ratenzuschläge zurück will oder durch Widerruf eine Rückabwicklung anstrebt, muss wohl klagen – das ist teuer und kann dauern.

Dr. Johannes Fiala

mit freundlicher Genehmigung von

www.wiwo.de (veröffentlich in Wirtschaftswoche 08/2010, Seite 107)

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