ASG wegen Beratungsfehler zu Schadensersatz verurteilt
Das Landgericht Memmingen hat mit Urteil vom 06.05.2008 (AZ.: 3 0 2243/07) die Vertriebsgesellschaft ASG AssecuranzService Gesellschaft mbH & Co. KG aus Hoffieim verurteilt, an einen von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Anleger am „Falk-Zinsfonds“ Schadensersatz in Hohe von € 6.178,69 zu bezahlen. Die Falk Capital AG hatte sich nach eigener Aussage mit der Auflage des sogenannten „Falk-Zinsfonds“ eine „innovative Finanzierungsform erschlossen“. Bei dem „Falk Zinsfonds“ handelt es sich um eine Verrnogensverwaltende Gesellschaft burgerlichen Rechts, die Finanzierungsmittel an Objektgesellschaften, d. h. Mutter- und/oder Schwesteruntemehmen der Falk-Gruppe, vergab. Der „Falk-Zinsfonds“ diente innerhalb der Falk-Gruppe zur kurz- oder mittelfristigen Zwischenfinanzierung kunftiger geschlossener Immobilienfonds (Startfinanzierung). Der „Falk-Zinsfonds“ hattet eine Laufzeit von einem Jahr (auf Wunsch verlangerbar) und eine Verzinsung von 8 % p. a. Die Mindestzeichnungssumme betrug 10.000 Euro. An dem Falk Zinsfonds haben sich rund 3.000 Anleger mit einem Gesamtvolumen von etwa 58 Mio. € beteiligt. Der Zinsfonds wurde im Marz 2003 aufgelegt und bis November 2004 platziert. Nach dem Zusammenbruch der Falk Gruppe ist auch der Zinsfonds in Auflosung, da dessen Geschaftszweck die Vergabe von Darlehen an Immobilienfonds der Falk Gruppe war. Der „Falk-Zinsfonds“ hat damit begonnen, Teilbetrage der Einlagen zuruckzubezahlen. Bislang wurden allerdings erst 35% ausgekehrt. Dem von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Anleger wurde der „Falk Zinsfonds“ von einem Berater der in Hoffieim am Taunus ansassigen Vertriebsgesellschaft ASG AssecuranzService Gesellschaft mbH & Co. KG zur Zeichnung empfohlen. Die Anlage wurde mit Sicherheit 8% bringen. Dem konservativen Anleger wurde der Fonds ohne Bezeichnung von Risiken vermittelt. Auch ein Prospekt wurde nicht ubergeben. Das Landgericht Memmingen flihrte am 06. Mai 2008 die Beweisaufnahme durch. Der Berater der ASG wurde als Zeuge vernommen. Nach durchgeflihrter Beweisaufnahme am 06. Mai 2008 hat das Landgericht Memmingen sofort im Anschluss hieran der Klage stattgegeben und die ASG zur Zahlung von € 6.178,69 verurteilt. Bemerkenswert hierbei ist, dass Auffassung des Landgerichts Memmingen eine Plausibilitatsprufung unterblieben sei. Bei einer Schulung des Vermittlers der ASG in Ulm seit nur mitgeteilt worden, dass es sich beim „Falk-Zinsfonds“ „um eine Anlage mit 8% bei einer Laufzeit von einem Jahr mit Verlangerungsoption von einem weiteren Jahr handele2, so das Landgericht Memmingen in seinen Entscheidungsgrunden. Zudem stehe nach der Beweisaufnahme fest, dass der Anleger uber keinerlei Risiken aufgeklart wurde. Die ASG hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, so dass dieses noch nicht rechtskraftig ist. Ob und wann Anleger des „Falk—Zinsfonds“ weitere Zahlungen erhalten, muss noch muss abgewartet werden. Anspruche wegen Falschberatung drohen zum 31.12.2008 zu verjahren. Anleger sollten daher prufen lassen, ob ggf. Schadensersatzanspruche gegen dcii Berater oder die Vertriebsgesellschaft wegen Falschberatung bestehen, damit der voll eingetretene Schaden auch tatsachlich kompensiert wird. Stuttgart, den 01. Juli2008 gez. Rechtsanwalt Oliver Renner
Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden fur das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“ Vorstandsmitglied Rechtsforum Finanzdienstleistung e.V. Hamburg Stelivertretender Vorsitzender des Prufungsausschusses ‘Fachanwalt fur Bank- und Kapitalmarktrecht“ der Rechtsanwaltskammer Stuttgart Rechtsanwalte Wüterich Breucker Charlottenstr. 22 -24 70182 Stuttgart Telefon: 0711/23992-0 Telefax: 0711/23992-29 Email: 0. Renner~wueterich-breucker.de Homepage: http://www.wueterich-breucker.de
(PM 03.2008 Rae Wüterich.Breucker (Stuttgart))
Mit freundlicher Genehmigung vonhttp://www.wueterich-breucker.de />www.wueterich-breucker.de.
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Über den Autor

PhD, MBA, MM
Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht. Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall juristisch tätig zu werden.
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