Geld für Anleger komplett zurück!

    Landgericht Berlin zu vorbörslichen Aktien:

    Geld für den Anleger komplett zurück !

     

    Das LG Berlin hat durch sein Urteil vom 15.10.2003 (Az. 28 O 588/02) entschieden, dass Anleger in vorbörslichen Aktien ihr komplettes investiertes Geld vom Vermittler zurückbekommen, wenn keine schriftliche Aufklärung erfolgt ist.

    Das LG Berlin hebt darauf ab, dass eine deutliche und verständliche schriftliche Belehrung durch den Vermittler erfolgen muss: Der Anleger muss verstanden haben, dass er wegen der fehlenden Börsennotierung mit Schwierigkeiten rechnen muss, falls er die vorbörslichen Aktien verkaufen möchte. Der Fachmann nennt dies vornehm „eingeschränkte Handelbarkeit“. Praktisch kommt dies für den Anleger oft einem Totalverlust gleich.

    Der Verkauf vorbörslicher Aktien betrifft eine Vielzahl von Vertriebsunternehmen, die genauso schnell den Markt verlassen, wie sie aufgetaucht sind. Oftmals wurden solche Aktien telefonisch an Laien verkauft – hunderttausende Käufer blieben auf den Aktien sitzen. Ein Verkauf war praktisch nicht möglich, weil die AG (Aktiengesellschaft) nie eine Börsenzulassung bekam. Gerade Telefonverkäufe sind jedoch nicht ausreichend, „Denn eine bloß mündlich vorgenommene Aufklärung über die mit dem Erwerb von vorbörslichen Aktien verbundenen Risiken wäre ohnehin nicht ausreichend“, wie das LG Berlin klarstellte.

    Zahlreiche Aktiengesellschaften sammelten jahrelang nur das Geld unwissender Anleger ein: Solche hochriskanten Anlagen werden auch heute noch von zahlreichen AG´s angeboten. Die Aussichten für eine Börseneinführung, wie zuletzt der Postbank-Aktie, gehen erfahrungsgemäß gegen null.

    Typisches Beispiel dafür sind Vorstandsaussagen über den geschäftlichen Misserfolg, wie z.B. „seit der Hauptversammlung im Juni 2000 haben wir den steinigen Weg der Sanierung unserer Gesellschaft konsequent beschritten.“ Für den Anleger bedeutet dies faktisch eine freundliche Umschreibung des Totalverlust seines Investments.

    Vorstand und Aufsichtsrat werden in solchen Fällen oftmals mit Strafanzeigen und Zivilklagen wegen Managerhaftung überzogen. Prominentestes Beispiel für Anlegerverluste in diesem Marktsegement sind die vorbörslichen Aktien der Münchner WABAG AG und der Beihilfe-Zusammenhang mit Max Strauss.

    Der Vermittler hat nach dem Urteil des LG Berlin für die Verluste entsprechend einzustehen.

    von Dr. Johannes Fiala

    mit freundlicher Genehmigung von

    www.experten.de (veröffentlicht am 21.07.2004)

    Videoberatung

    Sollten Sie ein zur Beratung ein Gesicht wünschen, können wir Ihnen auch eine Videoberatung anbieten.

    Persönlicher Termin

    Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

    Juristische Zweit­meinung einholen

    Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

    Weiterempfehlung

    Sie haben gefunden, wonach Sie gesucht haben? Sie kennen jemanden der unserer Unterstützung benötigt?

    Empfehlen Sie uns gerne weiter.

    • Icon auf facebook teilen
    • Icon auf x teilen
    • Icon auf xing teilen
    • Icon auf linkedin teilen
    • Icon per e-mail teilen

    Navigation

    veröffentlicht am

    • Icon auf facebook teilen
    • Icon auf x teilen
    • Icon auf xing teilen
    • Icon auf linkedin teilen
    • Icon per e-mail teilen
    • Icon skype

    Geld für Anleger komplett zurück!

    Über den Autor

    Portrait Dr. Fiala
    Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

    Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
    » Mehr zu Dr. Johannes Fiala

    Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

    Videoberatung

    Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

    Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

    Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung.
    Sie erfahren was wir für Sie tun können und was wir von Ihnen an Informationen und
    Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.

    Weiterempfehlung

    Sie haben gefunden, wonach Sie gesucht haben? Sie kennen jemanden der unserer Unterstützung benötigt?

    Empfehlen Sie uns gerne weiter.

    • Icon auf facebook teilen
    • Icon auf x teilen
    • Icon auf xing teilen
    • Icon auf linkedin teilen
    • Icon per e-mail teilen
    Cookie Consent mit Real Cookie Banner n/a