Wenn Ihr Rechtsanwalt Sie falsch berät oder einen Fehler macht, müssen Sie die Folgen nicht alleine tragen. Die Haftung des Anwalts bei fehlerhafter Rechtsberatung greift immer dann, wenn ein Anwalt seine vertraglichen Pflichten verletzt und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht. In diesem Fachartikel erfahren Sie, wann ein Anwalt bei falscher Beratung haftet, welche anwaltlichen Pflichten (Aufklärung, Sorgfalt, Information) bestehen und welche Rechte Sie als Mandant haben. Wir erklären verständlich, worauf es in der Praxis ankommt, nennen Beispiele aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und zeigen, wann die Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts für den Schaden einspringt – inklusive möglicher Deckungslücken. (Zielgruppe: potenzielle Mandanten – Sie werden direkt angesprochen.)
Wann haftet ein Anwalt für falsche Beratung? – Rechtliche Grundlagen
Ein Rechtsanwalt schuldet Ihnen korrekte und sorgfältige Beratung. Grundlage der Anwaltshaftung ist der Mandatsvertrag zwischen Anwalt und Mandant, der rechtlich als Dienstvertrag eingeordnet wird. Verletzt der Anwalt schuldhaft eine Pflicht aus diesem Vertrag, ist er zum Schadensersatz verpflichtet (§ 280 Abs. 1 BGB). Typische Pflichtverletzungen sind etwa das Versäumen von Fristen, falsche Rechtsauskünfte oder unzureichende Aufklärung über Risiken. Entscheidend ist stets, dass dem Mandanten hierdurch ein konkreter Schaden entstanden ist – zum Beispiel der Verlust eines Prozesses oder finanzieller Nachteile.
Ein wichtiger Punkt: Ein Anwalt schuldet keinen garantierten Erfolg, aber er muss mit der gebotenen Sorgfalt arbeiten. Nicht jedes ungünstige Ergebnis ist automatisch eine Haftung – doch sobald ein eindeutiger Beratungsfehler feststeht, haftet der Anwalt für den daraus entstandenen Schaden. Die gesetzlichen Grundlagen für die Anwaltshaftung finden sich vor allem in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Jeder Anwalt ist zudem verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen – dazu später mehr.
Häufige Fehler bei der Rechtsberatung und ihre Folgen (mit Beispielen)
Anwaltliche Fehler können viele Gesichter haben. Im Folgenden einige der häufigsten Beratungsfehler und Pflichtverstöße von Rechtsanwälten – und welche finanziellen Folgen diese für Mandanten haben können:
- Versäumte Fristen: Wenn ein Anwalt wichtige Fristen verstreichen lässt (z. B. für die Klage oder Berufung), gehen Mandantenrechte verloren. Dies kann etwa dazu führen, dass eine an sich aussichtsreiche Klage aufgrund Fristablaufs unzulässig wird. Finanzielle Folge: Der Mandant verliert womöglich den gesamten Anspruch (oft erhebliche Summen). Beispiel: Ein Anwalt notierte eine Berufungsfrist um einen Tag zu spät und legte das Rechtsmittel einen Tag nach Ablauf ein. Die Berufung wurde als unzulässig verworfen – der Mandant verlor rund 50.000 € Schadensersatzanspruch. Der BGH stellte klar, dass der Anwalt persönlich die Fristenkontrolle sicherstellen muss; fehlende Überprüfung gilt als schuldhaftes Organisationsverschulden. In diesem Fall zahlte die Haftpflichtversicherung des Anwalts den vollen Schaden.
- Falsche Beratung und Fehlinformation: Gibt der Anwalt inhaltlich falschen Rat oder vergisst er, über wichtige Punkte aufzuklären, kann der Mandant falsche Entscheidungen treffen. Dazu zählt etwa die Empfehlung, einen vergleichsweise schlechten Vergleich abzuschließen, oder eine falsche Rechtsauskunft zu einer Vertragsgestaltung. Finanzielle Folge: Der Mandant verzichtet auf Rechte oder nimmt Nachteile in Kauf – oft in vier- bis sechsstelliger Höhe, je nach Fall. Laut BGH muss ein Anwalt seinen Mandanten umfassend vor Irrtümern bewahren und die bestmöglichen Schritte empfehlen, damit der Mandant eigenverantwortlich entscheiden kann. Unterlässt der Anwalt dies und entsteht ein Schaden, macht er sich schadensersatzpflichtig (sog. Schlechtberatung).
- Mangelnde Aufklärung über Risiken und Kosten: Ein Anwalt hat die Pflicht zur Aufklärung – er muss Sie über alle wesentlichen Risiken, Chancen und Alternativen informieren. Verschweigt er z. B. ein hohes Prozesskostenrisiko oder die geringe Erfolgsaussicht einer Klage, und Sie erleiden dadurch einen Nachteil, haftet er für diesen Beratungsfehler. Finanzielle Folge: Mandanten können z. B. auf hohen Gerichts- und Anwaltskosten sitzenbleiben, wenn sie schlecht über die Erfolgsaussichten aufgeklärt wurden. Der BGH betont, dass der Anwalt sogar verpflichtet sein kann, von einem für den Mandanten nachteiligen Vorgehen aktiv abzuraten – etwa von einem ungünstigen Vergleich. Unterbleibt ein solcher Hinweis, liegt eine Verletzung der anwaltlichen Informationspflicht vor.
- Unzureichende Vorbereitung oder Kanzleiorganisation: Auch interne Fehler des Anwalts können Sie als Mandant teuer zu stehen kommen. Beispielsweise kann eine fehlerhafte Recherche oder Beweisführung im Prozess die Erfolgschancen erheblich schmälern. Ebenso gilt ein Mangel an Kanzlei-Organisation (z. B. kein Fristenkalender, keine Vertretung bei Abwesenheit) als grobe Sorgfaltspflichtverletzung. Finanzielle Folge: Vom verlorenen Prozess bis zu zusätzlichen Kosten durch Verfahrensverzögerungen ist vieles möglich. Die Rechtsprechung wertet solche Organisationsmängel regelmäßig als grobe Fahrlässigkeit, was fast automatisch zur Haftung führt. Wichtig: Arbeitsüberlastung schützt den Anwalt nicht. Der BGH stellte unmissverständlich fest: „Ein Rechtsanwalt darf nur so viele Mandate annehmen, wie er […] sachgerecht bearbeiten kann.“ Übernimmt ein Anwalt also zu viel und macht deshalb Fehler, bleibt er haftbar.
Hohe Schadenssummen möglich
Beratungsfehler von Anwälten können gravierende finanzielle Folgen haben. In der Praxis liegen die Schäden oft im fünf- bis siebenstelligen Bereich, insbesondere bei fehlberatenden Fällen in großen Rechtsstreitigkeiten oder unternehmerischen Entscheidungen. Für Mandanten können solche Fehler existenzbedrohend sein – umso wichtiger ist es, seine Rechte zu kennen.
Pflichten des Rechtsanwalts: Aufklärung, Sorgfalt und Informationspflicht
Warum haftet der Anwalt bei falscher Beratung? Weil er gegen zentrale Anwaltspflichten verstößt. Diese Pflichten sollen den Mandanten schützen und sind durch Rechtsprechung klar definiert:
- Umfassende Beratung und Aufklärungspflicht: Ein Anwalt ist „grundsätzlich zu einer allgemeinen, umfassenden und möglichst erschöpfenden Beratung“ verpflichtet. Er muss Sie als Mandanten vor Irrtümern bewahren, alle Vor- und Nachteile eines Vorgehens erklären und die für Ihr Ziel bestgeeigneten Schritte empfehlen. Nur so können Sie eine sachgerechte, informierte Entscheidung treffen. Praxis: Der Anwalt muss z. B. von einem für Sie nachteiligen Vergleich abraten, selbst wenn Sie dadurch den Rechtsstreit schneller beenden könnten. Ausnahme: Nur in seltenen Fällen darf der Anwalt weniger beraten – nämlich wenn der Mandant schon vollständig vorinformiert und in juristischen Dingen erfahren ist. Ein solch nicht (mehr) beratungsbedürftiger Mandant ist aber die absolute Ausnahme in der Praxis, betont der BGH. Im Zweifel gilt also: Lieber einmal zu viel aufklären als zu wenig.
- Sorgfaltspflicht und Verschuldensprinzip: Anwälte müssen ihre Fälle mit höchster Sorgfalt bearbeiten und dürfen keine wichtigen Pflichten vernachlässigen. Der Maßstab ist, was ein durchschnittlich sorgfältiger Anwalt in der Situation tun würde. Nachlässigkeit reicht bereits für eine Haftung – der Anwalt muss Verschulden nicht gewollt haben. Beispiel Sorgfaltspflicht: Das strikte Überwachen von Fristen (zwei Kalender, Wiedervorlage etc.) ist zwingend; ein Fristversäumnis wird von Gerichten fast immer als anwaltliches Verschulden gewertet. Organisationspflicht: Der Anwalt muss organisatorisch sicherstellen, dass Fehler (z. B. fehlende Fristnotierung) nicht passieren. Versagt das Kanzleisystem, haftet der Anwalt wegen Organisationsverschulden – etwa wenn kein zuverlässiges Fristenkontrollsystem besteht.
- Informations- und Belehrungspflichten: Zu den anwaltlichen Hauptpflichten gehört auch, den Mandanten über wesentliche Entwicklungen und Risiken unaufgefordert zu informieren. Dazu zählt z. B. die Pflicht, den Mandanten über realistische Erfolgsaussichten und Kostenrisiken einer Klage aufzuklären. Anwälte müssen Nachfragen ihrer Mandanten zeitnah und wahrheitsgemäß beantworten (BGH verlangt hier sogar unverzügliche Reaktion). Werden Informationen zurückgehalten oder falsch dargestellt, liegt eine Verletzung der Informationspflicht vor – ein häufiger Haftungsgrund. Merke: Fragen Sie im Zweifel immer nach; Ihr Anwalt ist verpflichtet, transparent und vollständig zu informieren.
Ihre Rechte als Mandant bei Anwaltsfehlern (Schadensersatz)
Mandantenrechte stehen im Vordergrund:
Macht Ihr Rechtsanwalt einen Fehler, haben Sie das Recht, Schadensersatz zu fordern. Sie müssen nicht hinnehmen, dass ein Anwaltsfehler Ihre Position zerstört. Die Anwaltshaftung schützt Sie genau davor. Im Ergebnis muss der Anwalt Sie so stellen, als wäre der Fehler nicht passiert – finanziell soll Ihr Schaden ausgeglichen werden.
Voraussetzungen für Schadensersatz:
Damit Ihre Forderung Erfolg hat, müssen vier Punkte gegeben sein:
- Pflichtverletzung: Der Anwalt hat eine vertragliche oder gesetzliche Pflicht Ihnen gegenüber verletzt (z. B. falsche Beratung, Frist versäumt).
- Verschulden: Der Anwalt hat diese Pflichtverletzung verschuldet begangen, d. h. zumindest fahrlässig. In der Praxis liegt meist Fahrlässigkeit vor – er hat also die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen.
- Schaden: Ihnen ist ein konkreter Schaden entstanden, der in Euro beziffert werden kann. Das kann ein direkter finanzieller Verlust sein (z. B. entgangene Zahlung) oder ein verlorener Anspruch (entgangener Gewinn).
- Kausalität: Die Pflichtverletzung des Anwalts muss ursächlich für Ihren Schaden sein. Man fragt: Wäre der Schaden ohne den Anwaltsfehler auch eingetreten? Nur wenn die Antwort nein lautet, ist die Kausalität gegeben.
Diese Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein, damit der Anspruch durchsetzbar ist. Beweislast: Sie als Mandant müssen im Streitfall nachweisen, dass der Fehler des Anwalts vorlag und zum Schaden führte. Deshalb ist es ratsam, Beweise zu sichern – hierzu zählen Schriftverkehr, E-Mails, Aktennotizen und alles, was den Fehler dokumentiert.
Tipp:
Wenn Sie den Verdacht auf einen Anwaltsfehler haben, sollten Sie zügig handeln. Sprechen Sie Ihren Anwalt zunächst darauf an und versuchen Sie, eine Erklärung zu erhalten. Holen Sie bei Bedarf eine zweite Meinung eines spezialisierten Anwalts für Anwaltshaftung ein. Dokumentieren Sie alle Vorgänge und reagieren Sie nicht überstürzt – die meisten Anwälte sind versichert, Sie stehen also nicht schutzlos da. Falls nötig, kann auch eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer erwogen werden.
Mitverschulden des Mandanten:
In seltenen Fällen kann Ihr eigener Beitrag den Schadensersatz mindern. Nach § 254 BGB wird der Anspruch gekürzt, wenn Sie selbst zum Schaden beigetragen haben. Beispiele: Sie liefern trotz Aufforderung wichtige Unterlagen viel zu spät oder ignorieren Ratschläge Ihres Anwalts. Dann argumentiert der Anwalt, Sie hätten den Misserfolg mitverschuldet. Die Gerichte prüfen jedoch genau, ob wirklich ein erhebliches Eigenverschulden vorliegt. In der Praxis bleibt die volle Haftung des Anwalts bestehen, solange Sie als Mandant nicht gravierend gegen eigene Mitwirkungspflichten verstoßen haben. Wichtig ist, von Anfang an alle Absprachen und Unterlagen sorgfältig aufzubewahren – so können Sie im Zweifel belegen, dass Sie alles Nötige getan haben.
Verjährung beachten:
Schadensersatzansprüche gegen Anwälte verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie vom Fehler Kenntnis erlangt haben (oder hätten erlangen müssen). Haben Sie also z. B. im März 2025 von der Falschberatung erfahren, läuft die Frist ab Ende 2028. Warten Sie nicht zu lange mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – nach Ablauf der Verjährungsfrist ist Ihr Recht nämlich nicht mehr durchsetzbar.
Haftet die Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts?
Jeder Rechtsanwalt in Deutschland muss eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen (§ 51 BRAO). Diese Versicherung ist dafür da, Schadensersatzansprüche von Mandanten abzudecken, wenn dem Anwalt ein Fehler unterläuft. Für Sie als Mandant bedeutet das: Im Regelfall zahlt nicht der Anwalt aus eigener Tasche, sondern seine Versicherung übernimmt den Schaden. Typische versicherte Fälle sind z. B. Fristversäumnisse, Falschberatung oder fehlerhafte Prozessführung.
Ablauf im Schadensfall:
Wenn Sie Schadensersatz fordern, meldet der Anwalt den Fall seiner Haftpflichtversicherung. Der Versicherer prüft dann, ob der Anspruch berechtigt ist (Deckungsprüfung). Ist dies der Fall, wird die Versicherung zahlen; hält sie den Anspruch für unbegründet, wird sie ihn (im Namen des Anwalts) abwehren. Als Mandant müssen Sie in der Regel nicht selbst mit der Versicherung verhandeln – Ihr Anwalt bzw. Ihr neuer Anwalt klärt das für Sie.
Wann zahlt die Versicherung nicht? In wenigen Konstellationen kann die Berufshaftpflicht die Regulierung verweigern:
- Vorsatz des Anwalts: Hat der Anwalt Sie absichtlich falsch beraten oder z. B. bewusst Geld veruntreut, greift die Versicherung meist nicht. Versicherungen decken nur Fahrlässigkeit, kein vorsätzliches Handeln.
- Außerdienstliche Tätigkeiten: Passiert der Schaden außerhalb der Anwaltstätigkeit (z. B. ein privater Rat ohne Mandat), besteht kein Versicherungsschutz.
- Verspätete Meldung des Falls: Der Anwalt ist verpflichtet, den Fehler unverzüglich zu melden. Unterlässt er das und beeinträchtigt dadurch die Regulierung, kann die Versicherung die Deckung verweigern. (Für Sie als Mandant ist dies selten relevant – es handelt sich um interne Obliegenheiten des Anwalts gegenüber seinem Versicherer.)
In allen anderen Fällen steht die Versicherung aber hinter dem Anwalt und damit zu Ihren Gunsten ein. Die allermeisten Anwaltsfehler werden daher ohne Probleme von der Haftpflichtversicherung bezahlt. Beachten Sie aber: Die Mindestversicherungssumme für Anwälte liegt bei einigen hunderttausend Euro. In großen Schadensfällen (z. B. Fehler bei millionenschweren Streitwerten) kann es vorkommen, dass der Schaden höher ist als die Deckungssumme. Deckungslücke: Reicht die Versicherungssumme nicht aus, haftet der Anwalt mit seinem Privatvermögen für den überschießenden Betrag. Die Durchsetzbarkeit kann in so einem Fall schwieriger sein, etwa wenn der Anwalt finanziell nicht in der Lage ist, Millionenbeträge zu zahlen. Zum Glück sind solche Extremfälle selten – in der Regel sind Sie durch die Versicherung ausreichend abgesichert.
Fazit: Ihre Rechte durchsetzen – zögern Sie nicht!
Ein anwaltlicher Fehler darf nicht Ihr persönliches Risiko werden. Wenn Ihr Anwalt Sie falsch berät oder Pflichten verletzt, haben Sie gute Chancen, Schadensersatz zu erhalten – insbesondere wenn der Fehler eindeutig nachweisbar ist. Sie haben Anspruch auf vollen Ersatz Ihres Schadens, egal ob es um verlorenes Geld, zusätzliche Kosten oder entgangene Gewinnchancen geht. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Rechte geltend zu machen – die Anwalts-Haftpflichtversicherung ist genau für solche Fälle da.
Zum Schluss unser Rat: Lassen Sie sich frühzeitig beraten. Je schneller Sie im Falle einer fehlerhaften Rechtsberatung reagieren, desto besser lassen sich Ihre Ansprüche sichern. Nutzen Sie die Möglichkeit einer anwaltlichen Erstberatung, um Ihren Fall prüfen zu lassen. In einer Erstberatung kann geklärt werden, wie hoch Ihre Erfolgsaussichten stehen und welches Vorgehen sinnvoll ist. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – Sie haben ein Recht auf kompetente Vertretung!
Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Ersteinschätzung.
Wir prüfen Ihren Fall diskret, transparent und mit der Erfahrung zahlreicher Haftungsmandate.

Dr. Johannes Fiala
Ihr Anwalt aus München ist zuverlässig und kompetent immer an Ihrer Seite.