Haftungsfalle: bAV-Rückdeckung mit geschlossenen Beteiligungen

*von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), Mediator (Univ.), MBA Financial Services (Univ.Wales), MM (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), EG-Experte (C.I.F.E.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches und Versersicherungsrecht (Univ. of Cooperative Education), Bankkaufmann (www.fiala.de)
Was manche Menschen sich selber vormachen, dass macht ihnen so schnell keiner nach. (Gerd Uhlenbrock)
Sowohl in der betrieblichen Altersvorsorge, aber auch bei Zeitwertkontenmodellen, werden gerne geschlossene Beteiligungen vermittelt. Dabei hebt mancher Anbieter hervor, dass die Rückdeckungsversicherung zunehmen unanttraktiver geworden sei.
Rückdeckung mit „gewerblichen Fonds“ – steuerliche Nachteile für den GGF: Seit 01.01.2007 sind geschlossene Beteiligungen, insbesondere gewerbliche Fonds, geschlossene Immobilienfonds und Schiffsfonds nicht mehr steuerlich begünstigt, wenn sie als Rückdeckung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) eingesetzt werden. Dennoch haben Versicherungsmakler beobachtet, dass dafür mit dem Steuerargument kurz vor und nach dem Jahreswechsel geworben wurde. Für den Vermittler also eine sichere Haftung, wenn er unrichtige Informationen an seinen Kunden, den GGF bzw. Unternehmer weitergibt.
Haftungsrisiko geschlossener Beteiligungen: Nachdem zahlreiche Oberlandesgerichte sowieso die Eignung geschlossener Beteiligungen für den Aufbau einer Altersvorsorge „rechtskräftig“ in Frage gestellt haben, haben es die Vermittler besonders schwer solche Produkte „haftungsfrei“ zu vermitteln. Die Werbung mit dem nicht mehr gegebenen Steuervorteil kommentiert der bAVUnternehmensberater und Versicherungsmakler Andreas Bosl: „Dies dürfte für manchen Makler, der diese Form der Rückdeckung vermittelt, für die Zukunft das sichere Todesurteil in der Vermittlung sein.„ Kick-Backs als Top-Risiko:
Hinzu kommt, dass mancher Berater in steuerlichen Fragen an der Provision beteiligt wird. Darüber kann sich der Vermittler nur freuen – dann haftet nicht nur er im Falle einer Rückabwicklung, jedoch beide leider ohne irgend einen Versicherungsschutz.
Sichere Altersarmut:
Wer seine Pensionszusage mit den geschlossenen Beteiligungen, „Fonds“ von Columbus-Capital, HAT, HAG, FALK oder beispiesweise Medienfonds rückgedeckt hat, wird zur Kenntnis nehmen, dass der eigene Steuerberater die Insolvenz nur dadurch vermeiden kann, dass er „zur Vorsicht“ erst mal nur wenige Prozent wertloser Beteiligungen in der Bilanz abschreibt. Das Totalausfallrisiko wurde selten komplett aufgedeckt bzw. beraten.
Plausibilitätskontrolle:
bAV-Experte Bosl beschreibt das Informationsproblem, mit seinen Worten: „Auch wir müssen es uns leider leisten können, unabhängige Experten zu befragen, wenn im Kreise befreundeter Kollegen keine saubere Prüfung von Produkten zu erreichen ist. Daher gehören wir auch nicht zu den bedauernswerten schätzungsweise 25.000 Kollegen, die Filmfonds mit fraglichen Steuereffekten vermittelt haben.“ Bekanntlich sitzt der eine oder andere Initiator wegen delikaten Steuerfragen in U-Haft, und es sind erfahrungsgemäß wohl 4-6 Jahre als Strafe zu erwarten. Die betroffenen Vermittler haben sich die Kurzberatung steuerlicher Plausibilität erspart (Kosten: Ab 210 Euro), und haften nun jeweils den Anlegern oft in sechsstelliger Größenordnung. Bekanntlich hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Finanzdienstleister die rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Plausibilität zu prüfen hat – dies vom Initiator zu erwarten wäre ein schöner Traum. Nur selten erhalten die Vermittler die passenden IDW-S4-Prospektgutachten sowie die entsprechenden Sondergutachten über die rechtliche und steuerliche Unbedenklichkeit, vor allem für den Einsatz in der bAV und beim Zeitwertkonto.
(experten.de am 20.04.2007)
Mit freundlicher Genehmigung vonhttp://www.nachdenkseiten.de/>www.nachdenkseiten.de.

Unsere Kanzlei in München

Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
»Mehr zu Dr. Johannes Fiala

Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

Videoberatung

Termin buchen

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

Termin vereinbaren / Rückrufservice

Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

Juristische Zweitmeinung einholen

(Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung. Sie erfahren was wir für Sie tun können & was wir von Ihnen an Informationen, Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.)