Haftungsrisiken lauern überall. Welche gehören zu den häufigsten, welche zu den am meisten existenzbedrohenden?

Aus der Reihe der Newsletter der DHBW (Duale Hochschule Baden-Württemberg) Heidenheim zum Thema “Vermittlerrecht praktisch”:

An dieser Stelle beantwortet Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala, https://www.fiala.de, Lehrbeauftragter für Versicherungsrecht an der DHBW Heidenheim, Ihre Fragen.
Fragen können Sie stellen über eine E-Mail an ott@dhbw-heidenheim.de

 

Die Antwort darauf ist immer eine Momentaufnahme; Haftungsrisiken tauchen auf, werden bekannt und werden dann natürlich auch vermieden – von manchen, die sich im
Vermittler- bzw. Haftungsrecht auskennen, schneller, von anderen langsamer. Für manche der Langsamen war es in der Vergangenheit auch schon mal zu spät.

Aktuell wird beispielsweise diskutiert, dass es bei britischen Lebensversicherungen für deutsche Kunden ein “Smoothing”, die “Marktpreisanpassung”, sowie einen “Fälligkeitsbonus” gibt.

Leider unterfallen die Verträge deutscher Kunden dem deutschen VVG, welches derartige Begriffe gar nicht kennt. So kommt es immer wieder vor, dass gekündigte britische
Policen vom Versicherer “britisch” abgerechnet werden – dem Kunden aber zusätzliches Geld nach deutschem VVG zusteht.

Ein anderes Beispiel ist die eigene VSH-Deckung: Viele Vermittler erfahren erst im Haftungsfall, dass sie entweder erhebliche Deckungslücken in der marktüblichen VSH-Deckung “mitbekommen” haben, oder wegen Verstoß gegen grundlegende Rechtspflichten eines Maklers keine Deckung vom Versicherer erhalten.

Insbesondere auf der Internetseite http://www.suega.de/bgh.htm hat ein Makler zentrale Kernpflichten hübsch zusammengefasst: Die Praxis zeigt, dass Kunden immer
wieder vom Makler über seine Korrespondenz mit Versicherern nicht unverzüglich informiert werden – ein idealer Aufhänger für den Kunden, später den Makler in die Haftung zu nehmen.

 

Dr. Johannes Fiala

(DHBW Newsletter 05/2008)

Mit freundlicher Genehmigung von www.dhbw-heidenheim.de.

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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