Handelsregister und Offenlegung von Jahresabschlüssen: Bundesregierung beschließt noch mehr Transparenz – und Unternehmenspflichten

Neues elektronisches Unternehmensregister: Der Deutsche Bundestag (BT) hat am 28.09.2006 das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) beschlossen. “Das EHUG führt zu einer grundlegenden Modernisierung des Umgangs mit veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten. Wir senken die Informationskosten, bauen Bürokratie ab, beschleunigen Abläufe und Existenzgründungen und geben damit der deutschen Wirtschaft einen wichtigen Innovationsschub”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Bedeutung der Transparenz: Bereits nach der “EG-KapCo-Richtlinie” sind Unternehmen verpflichtet ihren Jahresabschluss beim Handelsregister einzureichen. Wer gelernt hat eine Bilanz zu lesen, oder noch besser, für eine Bonitätsanalyse zu interpretieren, kann aus den öffentlichen Daten direkte Rückschlüsse auf die Bonität ziehen. Gerade solche Marktteilnehmer, die kaufmännische Fehler oder fahrlässige rechtliche Gestaltungen zu verbergen suchen, werden sich erfahrungsgemäß besonders “zieren” die Daten firstgerecht über das Handelsregister offen zu legen.
Mehrere Änderungen: Es wird ein “Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister” eingeführt. Spätestens bis zum 01.01.2007 werden Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Die Zuständigkeit bleibt beim örtlichen Amtsgericht/Registergericht. In Zukunft können Unterlagen nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden dürfen. Allerdings bleibt für die Anmeldungen zur Eintragung eine öffentliche Beglaubigung – z.B. durch einen Notar – erforderlich. Zur Beschleunigung ist vorgesehen, dass über den Antrag grundsätzlich “unverzüglich” zu entscheiden ist.

Nicht nur die Registerführung, sondern auch die Bekanntmachung wird künftig elektronisch erfolgen. Daher sind die Daten dann für Jedermann aus dem In- und Ausland leicht zugänglich ? übrigens wie bereits seit Jahren in der Schweiz der Fall !
Nur für einen übergangszeitraum bis Ende 2008 wird die Bekanntmachung zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen, ein ausgesprochen teurer Spass ? eine Subventionierung der Zeitungsverlage durch den Gesetzgeber, die nun ein Ende findet. Transparenz durch Offenlegung der Jahresabschlüsse Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu erleichtern, werden für ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig werden. Damit werden die Gerichte von Verwaltungsaufwand entlastet ? beispielsweise wegen der unermüdlichen Anfragen aus dem Hause Experten.de

Damit wird der elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen. Das elektronische Unternehmensregister – www.unternehmensregister.de Ab dem 1. Januar 2007 können unter www.Unternehmensregister.de zentrale publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden.
Damit werden die Rechts- und Wirtschaftsbeteiligten künftig eine zentrale Informationsquelle besitzen, um die wesentlichen publizitätspflichtigen Angaben über ein Unternehmen zu erhalten.
Neues Gesetz setzt EG-Richtlinie um: Das EHUG setzt die Richtlinie 2003/58/EG zur Änderung der 1. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie, Teile der EU-Transparenzrichtlinie 2004/109/EG sowie Beschlüsse der Regierungskommission Corporate Governance um. Außerdem ist dies ein Beitrag zum “small-company-act” zur Entlastung von Mittelstand und Existenzgründern.
Mehr Druck zur Transparenz: Ein Verstoß gegen die Offenlegungspflicht ist derzeit weitestgehend folgenlos. Die Sanktionierung eines Verstoßes erfolgt nur auf Antrag. Solche Anträge auf die Verhängung eines Ordnungsgeldes nehmen zwar zu, sind aber in der Masse nach wie vor die Ausnahme. Mit dem neuen Gesetz, sollen auch alle Kapitalmarktinformationen (Ad-hoc-Meldungen, Directors-Dealings-Meldungen, Mitteilung nach der BörsenZulVO, Meldungen über Stimmrechtsanteilsänderungen, pp.) an das zentrale Register “online” erfolgen. Die heutige Aufsplittung der Daten auf Handelsregister/Amtsgericht, BaFin und elektronischen Bundesanzeiger entfällt damit.
Neues Bußgeldverfahren: Bereits heute besteht die Pflicht des Amtsgericht zur Prüfung der Unterlagen, auch auf Einreichung und Vollständigkeit ? ein Ordnungsgeld wird jedoch nur auf Antrag (durch Jedermann !) festgesetzt, wenn die Unterlagen beim Handelsregister nicht vorliegen. Künftig wird ein Bußgeldverfahren dies ablösen, und zwar bei unrichtigen, unvollständigen, nicht rechtzeitig eingereichten Unterlagen etc. Der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers hat Verstöße unaufgefordert zu melden – das Bußgeldverfahren wird also automatisiert. Das Bußgeld (bis zu 50.000 Euro) kann auch wiederholt festgesetzt werden.

Handlungszwang Damit werden die betroffenen Gesellschaften gezwungen sein, ab 1.1.2007 entweder die Offenlegungspraxis massiv zu ändern- oder die eigene Gesellschaftsform durch Gestaltung bzw. Umstrukturierung zu ändern. Bereits heute haben nicht wenige Gesellschaften diese Option einer Änderung der Verhältnisse nicht erkannt, und es in kauf genommen, dass unnötige Zwangs- bzw. Ordnungsgelder festgesetzt wurden. Zumeist steht der Steuerberater in der Verantwortung, denn Fristüberschreitungen bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen können zugleich den Tatbestand verschiedener Strafnormen erfüllen ? wobei die Geschäftsleitung primär in der Verantwortung steht.

 

von Dr. Johannes Fiala

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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