Hauskauf in Deutschland auf Kredit von guten Freunden mit Geld aus der Schweiz?

– Wie ein Verdacht auf Geldwäsche bei Vermögenstransfer mit dem Ausland entsteht –

 

Deutsche Steuersünder haben seit Jahrzehnten das Problem, Schwarzgeld nicht einfach mal aus dem Ausland nach Deutschland überweisen zu können. Jeder gute Prüfer des Finanzamtes würde eine Geldverkehrsrechnung anstellen, und dann versuchen, dem Ursprung des überraschenden Vermögenszuwachses auf die Spur zu kommen. Mindestens genauso intensiv bemühen sich Journalisten und Nachrichtenmagazine um die Aufdeckung der Hintergründe, sofern eine Person des Öffentlichen Lebens in einen Verdacht geraten ist.

 

Wer einmal auf das Radar gekommen ist, versäumte in aller Regel die rechtzeitige strafbefreiende steuerliche Selbstanzeige. Dies ist übrigens in derartigen Fällen bisher der einzige legale Weg zurück zur Steuerehrlichkeit, auch wenn manche Bank(st)er verzweifelt versucht haben Ihren Kunden leider völlig illegale Alternativen aufzuzeigen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 1 Mio., so das jüngste BGH-Urteil vom 07.02.2012 (Az. 1 StR 525/11), ist Freiheitsstrafe ohne Bewährung die Regel.

 

Erst 2013 soll zunächst nur mit der Schweiz ein Steuerabkommen in Kraft treten, welches jedwede Steuerhinterziehung durch anonymen rückwirkenden Steuereinbehalt unter Wahrung des Bankkundengeheimnisses legalisiert. Allerdings wird auch dann für einen größeren Teil der Betroffenen die echte Selbstanzeige wirtschaftlich erheblich günstiger ausfallen können.

 

Machtwort des Bundesgerichtshofes: Amtsgericht muss der Presse Grundbucheinsicht gewähren

Im Dezember 2010 verweigerte das Amtsgericht – Grundbuchamt – Burgwedel die Einsicht in das Grundbuch und die zugehörigen Akten, betreffend ein Grundstück „welches im Eigentum eines bekannten Politikers und dessen Ehefrau steht“. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte durch Urteil vom 17.08.2011 (Az. V ZB 47/11) das Recht auf Informationen für die Presse „Erforderlich ist, dass der dem Einsichtsbegehren zugrunde liegende – durch das Grundbuchamt inhaltlich nicht zu bewertende – Verdacht in dem Antrag mitgeteilt wird; außerdem muss für den Fall, dass sich die Vermutung als zutreffend erweist, eine publizistisch geeignete Verwertung der Information zu erwarten sein“. Das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ und Privatsphäre der Eigentümer tritt hinter dem Informationsinteresse der Medien und der interessierten Allgemeinheit zurück – dies gilt umso mehr, je stärker eine Person durch ihr Amt in der Öffentlichkeit steht. Insofern sind Prominente besonders gefährdet, durch die Presse enttarnt zu werden – es müssen gar nicht gestohlene Daten, wie bei einem Ex-Postbankchefs sein.

 

Der zu günstige Kredit aus der Schweiz – noch dazu ganz ohne übliche Kreditsicherheiten

Zahlreiche Mittelständler, einige Industrielle, aber auch Prominente besitzen Bankkonten, etwa in der Schweiz oder anderen Finanzplätzen, welche bei Deutschen vom Steuerabzug auf Kapitalerträge absehen. Das Geld stammt nicht nur aus Geschäften mit Direktzahlung in die Schweiz, sondern auch aus Erbschaften – die Steuerhinterziehung hat in manchen Familien seit Generationen eine gewisse Tradition. Um an das versteckte Vermögen wieder heran zu kommen, ist ein beliebter Trick, sich eines „guten Freundes“ oder eines willfährigen ausländischen Treuhänders zu bedienen.

 

Der Treuhänder erhält beispielsweise das (Schwarzgeld-)-Wertpapierdepot als Sicherheit, und leiht dann über die Grenze das (eigentlich eigene) Geld des Unternehmers an diesen in der Form eines recht zinsgünstigen Kredits. Der „Steuertrick“ besteht zunächst darin, dass Darlehen zunächst keine Ertragsteuern auslösen. Auch eine Schenkung von Schwarzgeld könnte man derart tarnen.

 

Die Erben solcher Unternehmer stehen dann allerdings vor einem noch größeren Problem, denn die Säuberung ist etwas aufwendiger – vor allem wenn dann der dreist-naive Treuhänder am Ende unter Druck geraten auch noch einen Suizid in Erwägung zieht oder umsetzt.

 

Beliebt sind hier auch Lebensversicherungen auf mehrere Familienmitglieder, die erst fällig werden, wenn der letzte 100 Jahre wird oder stirbt. Gewünschtes Kapital samt aufgelaufener Zinsen erhält man dann jederzeit – was bei  Rückkauf nicht möglich wäre – steuerfrei als übliches sogenanntes Policendarlehen bis zu Höhe der Rückkaufswertes, für allerdings nur fast exakt die Zinsen, die auch dem Lebensversicherungskapital jährlich zufließen.

 

Wozu einen kostspieligen Treuhänder oder den Umweg über eine Lebensversicherung, wenn es auch gute Freunde gibt? Der eine gute Freund benötigt gerade für gewisse Zeit etwas Bargeld. Dann kann man das Geld ja diesem als „zinsgünstigen oder zinslosen“ Kredit geben, allerdings mit der Schwierigkeit, dass die Geldherkunft verschleiert werden muss. Später, wenn der gute Freund das Geld zurück bezahlt, könnte es „gewaschen“ sein, denkt sich der naive Steuersünder. Er ahnt nicht, dass durch diesen Vorgang rein gar nichts strafrechtlich besser geworden ist, es sich erst beim Haus, und später bei der Rückzahlung des Darlehens weiterhin um „hinsichtlich Geldwäsche bemakeltes Vermögen“ handeln dürfte.

 

Typische Wege zur Verschleierung des Vermögenstransfers über die Grenzen

Mitarbeiter ausländischer Banken transportieren bis heute Gelder von zu Hause oder zurück nach Hause, beispielsweise über „grüne Grenzen“ – andere benutzen eine Zugverbindung, die der Zoll und andere Insider als „Schwarzgeld-Express“ bezeichnen. Noch sicherer scheint es, wenn die Auslandsbank für ihre guten Kontakte zur Mafia bekannt ist, und mitten in Deutschland eine „externe Kasse mit Bargeldreserven“ unterhält. Dazu bedarf es natürlich auch noch seriös gekleideter Bankberater, die sich als Geldkuriere hergeben. Das Entdeckungsrisiko ist groß, denn auch solche Geldbewegungen führen zur Erstellung von Belegen bzw. Abrechnungen.

 

Bequemer ist das Modell, das Sammelkonto „Conto pro Diverse“ (CpD) etwa einer Inlandsbank zu nutzen, wenn man dort kein eigenes Bankkonto selbst besitzt oder nur ein Schließfach. Solche Inlandsbanken sind dann Partner einer Bank im Ausland, etwa in der Schweiz – der Geldfluss über die Grenze wird nur intern zwischen beiden Banken verrechnet. Dieser Geldfluss funktioniert auch zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften von Kreditinstituten, und natürlich in beide Richtungen. Bei kleineren Beträgen bietet sich dann die schlichte Abhebung vom CpD an. Bei größeren Beträgen kauft der Kunde dann lieber einen über die Inlandsbank beschafften von der LZB (Zweigstelle der Deutschen Bundesbank) bestätigten Scheck, denn diesem kann zunächst niemand ansehen, welche Kreditinstitute mit welchen Bankkunden am Geldverkehr beteiligt waren. Solche bankbestätigen Schecks werden beispielsweise auch zur Hinterlegung vor dem Mitbieten bei Immobilienversteigerungen benutzt.

 

Alternativ kann man bei seiner Bank im In- oder Ausland auch Reiseschecks kaufen, oder den „Bargeldtransferservice“ von Western Union benutzen. Dies ist jedenfalls wesentlich diskreter, als eigene Kreditkarten in einem Land aufzuladen und in einem anderen Land auszuleeren. Früher war es bei kleineren Beträgen beliebt, über ein Postsparbuch bei einer Auslandspostfiliale Bargeld abzuheben. Heute ist der Inkasso- bzw. Nachnahmedienst einiger Spediteure bedeutender, wenn es um dem Anschein nach diskreten Geldtransfer ohne direkt erkennbare Überweisungen geht.

 

Weiterhin kann man das „Hawala-System“ nutzen, welches (fast) rund um den Globus neben dem normalen Bankverkehr existiert. Hierbei handelt es sich um regelmäßig seriöse Finanzagenten, welche Bargeld in einem Land entgegen nehmen, und es durch einen Partner in einem anderen Land an den Empfänger wieder auszahlen lassen. Hinzugekommen sind durch das Internet besondere Bezahlsysteme, wie beispielsweise PayPal, Edelmetall-Verrechnungskonten, Second-Life mit dem Linden-Dollar, sowie Online-Casinos. Nichts davon ist spurlos umsetzbar, und wirklich diskret.

 

Entdeckungsrisiko und Prominenten-Bonus

In Deutschland gibt es Bundessteuern und dafür einen Ländervollzug. Der Steuerwettbewerb unter den Bundesländern soll Grund dafür sein, dass die wenigen Steuerfahnder stets überlastet erscheinen. So ist es nicht verwunderlich, dass wohl über 90% der Fälle auf dem Tisch der Prüfer „durch Anschwärzen“ landet, weil sich Partner getrennt haben oder in Scheidung leben, weil die lästige Konkurrenz oder Mitarbeiter auspacken, oder weil eine Auslandsbank den eigenen vormals falsch beratenen und seither äußerst  lästigen Kunden bei der Finanzverwaltung anzeigt.

 

In manchen Bundesländern ist es üblich, dass sich Prominente bei beginnender Steuerprüfung an eine politische Partei ihres Vertrauens wenden, woraufhin der Steuerprüfer „von ganz oben“ angewiesen wird, auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen zu ermitteln. Das Ergebnis zeigt dann oft, dass gute Freunde durchaus für wahre Wunder sorgen können – nicht nur für billiges Baugeld.

 

 

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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