
BGH Pressemitteilungen
- Verurteilung zweier Angeklagter wegen rechtsradikaler Übergriffe auf Ausländer beim Dresdener Stadtfest rechtskräftig Pressemitteilung 64/22 vom 20.05.2022
- Verhandlungstermin in Sachen I ZR 186/17 am 29. September 2022 um 10.00 Uhr (Befugnis von Verbraucherschutzverbänden zur Verfolgung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht) Pressemitteilung 63/22 vom 19.05.2022
- Bundesgerichtshof hebt Entscheidung zum Verkauf von brandenburgischen Ackerflächen durch Agrarkonzern auf Pressemitteilung 62/22 vom 17.05.2022
- Bundesgerichtshof trifft erste Entscheidung in Klageserie gegen Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmen Pressemitteilung 60/22 vom 12.05.2022
- Bundesgerichtshof trifft zwei Entscheidungen zur Untersuchungshaft von sog. IS-Rückkehrerinnen Pressemitteilung 61/22 vom 12.05.2022
- Sexualdelikt zum Nachteil einer 11-jährigen Schülerin in München muss hinsichtlich der verhängten Rechtsfolgen neu verhandelt werden Pressemitteilung 59/22 vom 09.05.2022

Bundesverfassungsgericht Newsfeed
- 20. Mai 2022 | Besuch einer Delegation des kolumbianischen Verfassungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht Am 18. und 19. Mai 2022 besuchte eine Delegation des kolumbianischen Verfassungsgerichts unter Leitung der Vizepräsidentin Diana Fajardo Rivera das Bundesverfassungsgericht. Die Delegationsmitglieder wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König sowie weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Die Themen der Fachgespräche waren unter anderem das Individualbeschwerdeverfahren und die Meinungsfreiheit sowie die Rechte der Natur und der Klimaschutz. Darüber hinaus diente der Besuch dem allgemeinen Erfahrungsaustausch beider Gerichte. Von vorne links: Mitglied des kolumbianischen Verfassungsgerichts Paola Andrea Meneses Mosquera, Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), Vizepräsidentin des kolumbianischen Verfassungsgerichts Diana Fajardo Rivera, Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König, Mitglied des kolumbianischen Verfassungsgerichts Natalia Ángel Cabo, LL.M. (Harvard). Zweite Reihe von links: Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. (Michigan), Mitglied des kolumbianischen Verfassungsgerichts Gloria Stella Ortiz Delgado, Mitglied des kolumbianischen Verfassungsgerichts Alejandro Linares Cantillo, LL.M. (Harvard), Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Ines Härtel, Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein. Dritte Reihe von links: Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Christine Langenfeld, Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski, Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Gabriele Britz, Bundesverfassungsrichterin Dr. Yvonne Ott, Mitglied des kolumbianischen Verfassungsgerichts Antonio José Lizarazo Ocampo.
- 20. Mai 2022 | Unzulässige Vorlage eines Amtsgerichts zum Säumniszuschlag auf Prämienrückstände in der privaten Pflichtkrankenversicherung (§ 193 Abs. 6 Satz 2 VVG) Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Vorlage des Amtsgerichts Wiesbaden zu § 193 Abs. 6 Satz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für unzulässig erklärt, da sie den Begründungsanforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht genügt. Die Vorlage betrifft die Frage, ob diese Vorschrift insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Versicherungsnehmer für jeden angefangenen Monat eines Prämienrückstandes einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent des Prämienrückstandes zu entrichten hat.
- 19. Mai 2022 | 22. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2022 im Bundesverfassungsgericht Am Sonntag, dem 22. Mai 2022, findet im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts das 22. Karlsruher Verfassungsgespräch mit dem Thema „Alternative Fakten – leben wir im selben Universum?“ unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) statt. Veranstalter des Verfassungsgesprächs sind die Stadt Karlsruhe, die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe, das Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik, die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission und der Förderverein Forum Recht.
- 19. Mai 2022 | Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“) Impfnachweis (COVID-19) Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen § 20a, § 22a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) richtet. Darin ist die auf bestimmte Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens und der Pflege bezogene Pflicht geregelt, eine COVID-19-Schutzimpfung, eine Genesung von der COVID-19-Krankheit oder eine medizinische Kontraindikation für eine Impfung nachzuweisen (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“). Die angegriffenen Vorschriften verletzen die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG. Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssen die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten.
- 17. Mai 2022 | Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts vier Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) in der Freien und Hansestadt Hamburg, in der Freien Hansestadt Bremen sowie in der Stadt Freiburg im Breisgau betreffen. Eine Vielzahl von Städten und Gemeinden erhebt seit dem Jahr 2005 von den ansässigen Beherbergungsbetrieben eine Übernachtungsteuer, die sich zumeist auf einen niedrigen Prozentsatz des Übernachtungspreises (Nettoentgelt) beläuft. Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit – nicht verfahrensgegenständlichem – Grundsatzurteil vom 11. Juli 2012 - BVerwG 9 CN 1.11 -, dass beruflich veranlasste Übernachtungen aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer auszunehmen seien. Seither nehmen deutschlandweit sämtliche Übernachtungsteuergesetze solche Übernachtungen von der Besteuerung aus. Gegenstand der Verfassungsbeschwerden waren Entscheidungen der Fachgerichte, denen die mittelbar angegriffenen Regelungen der Übernachtungsteuer zu Grunde lagen. Der Erste Senat hat nun entschieden, dass die Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Länder haben die der Besteuerung zugrundeliegenden Gesetze kompetenzgemäß erlassen. Die Übernachtungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, die bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig ist. Die Gesetzgebungsbefugnis der Länder ist insbesondere nicht durch eine gleichartige Bundessteuer gesperrt. Die Übernachtungsteuerregelungen sind auch materiell mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie belasten die betroffenen Beherbergungsbetriebe nicht übermäßig. Der Gesetzgeber kann zudem beruflich veranlasste Übernachtungen von der Aufwandbesteuerung ausnehmen, muss dies aber nicht.
- 10. Mai 2022 | 85. Geburtstag des Richters des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard) Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard), wird am 11. Mai 2022 sein 85. Lebensjahr vollenden.

BFH-Pressemitteilungen
- 20. Mai 2022 | Besuch einer Delegation des kolumbianischen Verfassungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht Am 18. und 19. Mai 2022 besuchte eine Delegation des kolumbianischen Verfassungsgerichts unter Leitung der Vizepräsidentin Diana Fajardo Rivera das Bundesverfassungsgericht. Die Delegationsmitglieder wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König sowie weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Die Themen der Fachgespräche waren unter anderem das Individualbeschwerdeverfahren und die Meinungsfreiheit sowie die Rechte der Natur und der Klimaschutz. Darüber hinaus diente der Besuch dem allgemeinen Erfahrungsaustausch beider Gerichte. Von vorne links: Mitglied des kolumbianischen Verfassungsgerichts Paola Andrea Meneses Mosquera, Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), Vizepräsidentin des kolumbianischen Verfassungsgerichts Diana Fajardo Rivera, Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König, Mitglied des kolumbianischen Verfassungsgerichts Natalia Ángel Cabo, LL.M. (Harvard). Zweite Reihe von links: Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. (Michigan), Mitglied des kolumbianischen Verfassungsgerichts Gloria Stella Ortiz Delgado, Mitglied des kolumbianischen Verfassungsgerichts Alejandro Linares Cantillo, LL.M. (Harvard), Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Ines Härtel, Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein. Dritte Reihe von links: Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Christine Langenfeld, Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski, Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Gabriele Britz, Bundesverfassungsrichterin Dr. Yvonne Ott, Mitglied des kolumbianischen Verfassungsgerichts Antonio José Lizarazo Ocampo.
- 20. Mai 2022 | Unzulässige Vorlage eines Amtsgerichts zum Säumniszuschlag auf Prämienrückstände in der privaten Pflichtkrankenversicherung (§ 193 Abs. 6 Satz 2 VVG) Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Vorlage des Amtsgerichts Wiesbaden zu § 193 Abs. 6 Satz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für unzulässig erklärt, da sie den Begründungsanforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht genügt. Die Vorlage betrifft die Frage, ob diese Vorschrift insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Versicherungsnehmer für jeden angefangenen Monat eines Prämienrückstandes einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent des Prämienrückstandes zu entrichten hat.
- 19. Mai 2022 | 22. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2022 im Bundesverfassungsgericht Am Sonntag, dem 22. Mai 2022, findet im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts das 22. Karlsruher Verfassungsgespräch mit dem Thema „Alternative Fakten – leben wir im selben Universum?“ unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) statt. Veranstalter des Verfassungsgesprächs sind die Stadt Karlsruhe, die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe, das Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik, die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission und der Förderverein Forum Recht.
- 19. Mai 2022 | Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“) Impfnachweis (COVID-19) Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen § 20a, § 22a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) richtet. Darin ist die auf bestimmte Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens und der Pflege bezogene Pflicht geregelt, eine COVID-19-Schutzimpfung, eine Genesung von der COVID-19-Krankheit oder eine medizinische Kontraindikation für eine Impfung nachzuweisen (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“). Die angegriffenen Vorschriften verletzen die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG. Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssen die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten.
- 17. Mai 2022 | Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts vier Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) in der Freien und Hansestadt Hamburg, in der Freien Hansestadt Bremen sowie in der Stadt Freiburg im Breisgau betreffen. Eine Vielzahl von Städten und Gemeinden erhebt seit dem Jahr 2005 von den ansässigen Beherbergungsbetrieben eine Übernachtungsteuer, die sich zumeist auf einen niedrigen Prozentsatz des Übernachtungspreises (Nettoentgelt) beläuft. Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit – nicht verfahrensgegenständlichem – Grundsatzurteil vom 11. Juli 2012 - BVerwG 9 CN 1.11 -, dass beruflich veranlasste Übernachtungen aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer auszunehmen seien. Seither nehmen deutschlandweit sämtliche Übernachtungsteuergesetze solche Übernachtungen von der Besteuerung aus. Gegenstand der Verfassungsbeschwerden waren Entscheidungen der Fachgerichte, denen die mittelbar angegriffenen Regelungen der Übernachtungsteuer zu Grunde lagen. Der Erste Senat hat nun entschieden, dass die Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Länder haben die der Besteuerung zugrundeliegenden Gesetze kompetenzgemäß erlassen. Die Übernachtungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, die bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig ist. Die Gesetzgebungsbefugnis der Länder ist insbesondere nicht durch eine gleichartige Bundessteuer gesperrt. Die Übernachtungsteuerregelungen sind auch materiell mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie belasten die betroffenen Beherbergungsbetriebe nicht übermäßig. Der Gesetzgeber kann zudem beruflich veranlasste Übernachtungen von der Aufwandbesteuerung ausnehmen, muss dies aber nicht.
- 10. Mai 2022 | 85. Geburtstag des Richters des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard) Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard), wird am 11. Mai 2022 sein 85. Lebensjahr vollenden.

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- 20. Mai 2022 | Besuch einer Delegation des kolumbianischen Verfassungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht Am 18. und 19. Mai 2022 besuchte eine Delegation des kolumbianischen Verfassungsgerichts unter Leitung der Vizepräsidentin Diana Fajardo Rivera das Bundesverfassungsgericht. Die Delegationsmitglieder wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König sowie weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Die Themen der Fachgespräche waren unter anderem das Individualbeschwerdeverfahren und die Meinungsfreiheit sowie die Rechte der Natur und der Klimaschutz. Darüber hinaus diente der Besuch dem allgemeinen Erfahrungsaustausch beider Gerichte. Von vorne links: Mitglied des kolumbianischen Verfassungsgerichts Paola Andrea Meneses Mosquera, Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), Vizepräsidentin des kolumbianischen Verfassungsgerichts Diana Fajardo Rivera, Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Doris König, Mitglied des kolumbianischen Verfassungsgerichts Natalia Ángel Cabo, LL.M. (Harvard). Zweite Reihe von links: Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. (Michigan), Mitglied des kolumbianischen Verfassungsgerichts Gloria Stella Ortiz Delgado, Mitglied des kolumbianischen Verfassungsgerichts Alejandro Linares Cantillo, LL.M. (Harvard), Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Ines Härtel, Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein. Dritte Reihe von links: Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Christine Langenfeld, Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski, Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Gabriele Britz, Bundesverfassungsrichterin Dr. Yvonne Ott, Mitglied des kolumbianischen Verfassungsgerichts Antonio José Lizarazo Ocampo.
- 20. Mai 2022 | Unzulässige Vorlage eines Amtsgerichts zum Säumniszuschlag auf Prämienrückstände in der privaten Pflichtkrankenversicherung (§ 193 Abs. 6 Satz 2 VVG) Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Vorlage des Amtsgerichts Wiesbaden zu § 193 Abs. 6 Satz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für unzulässig erklärt, da sie den Begründungsanforderungen des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht genügt. Die Vorlage betrifft die Frage, ob diese Vorschrift insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als der Versicherungsnehmer für jeden angefangenen Monat eines Prämienrückstandes einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent des Prämienrückstandes zu entrichten hat.
- 19. Mai 2022 | 22. Karlsruher Verfassungsgespräch am 22. Mai 2022 im Bundesverfassungsgericht Am Sonntag, dem 22. Mai 2022, findet im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts das 22. Karlsruher Verfassungsgespräch mit dem Thema „Alternative Fakten – leben wir im selben Universum?“ unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) statt. Veranstalter des Verfassungsgesprächs sind die Stadt Karlsruhe, die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe, das Karlsruher Forum für Kultur, Recht und Technik, die Deutsche Sektion der Internationalen Juristen-Kommission und der Förderverein Forum Recht.
- 19. Mai 2022 | Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“) Impfnachweis (COVID-19) Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen § 20a, § 22a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 7h des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) richtet. Darin ist die auf bestimmte Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens und der Pflege bezogene Pflicht geregelt, eine COVID-19-Schutzimpfung, eine Genesung von der COVID-19-Krankheit oder eine medizinische Kontraindikation für eine Impfung nachzuweisen (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“). Die angegriffenen Vorschriften verletzen die Beschwerdeführenden nicht in ihren Rechten insbesondere aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG. Soweit die Regelungen in die genannten Grundrechte eingreifen, sind diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssen die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten.
- 17. Mai 2022 | Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts vier Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) in der Freien und Hansestadt Hamburg, in der Freien Hansestadt Bremen sowie in der Stadt Freiburg im Breisgau betreffen. Eine Vielzahl von Städten und Gemeinden erhebt seit dem Jahr 2005 von den ansässigen Beherbergungsbetrieben eine Übernachtungsteuer, die sich zumeist auf einen niedrigen Prozentsatz des Übernachtungspreises (Nettoentgelt) beläuft. Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit – nicht verfahrensgegenständlichem – Grundsatzurteil vom 11. Juli 2012 - BVerwG 9 CN 1.11 -, dass beruflich veranlasste Übernachtungen aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer auszunehmen seien. Seither nehmen deutschlandweit sämtliche Übernachtungsteuergesetze solche Übernachtungen von der Besteuerung aus. Gegenstand der Verfassungsbeschwerden waren Entscheidungen der Fachgerichte, denen die mittelbar angegriffenen Regelungen der Übernachtungsteuer zu Grunde lagen. Der Erste Senat hat nun entschieden, dass die Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Länder haben die der Besteuerung zugrundeliegenden Gesetze kompetenzgemäß erlassen. Die Übernachtungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, die bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig ist. Die Gesetzgebungsbefugnis der Länder ist insbesondere nicht durch eine gleichartige Bundessteuer gesperrt. Die Übernachtungsteuerregelungen sind auch materiell mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie belasten die betroffenen Beherbergungsbetriebe nicht übermäßig. Der Gesetzgeber kann zudem beruflich veranlasste Übernachtungen von der Aufwandbesteuerung ausnehmen, muss dies aber nicht.
- 10. Mai 2022 | 85. Geburtstag des Richters des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard) Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard), wird am 11. Mai 2022 sein 85. Lebensjahr vollenden.