
BGH Pressemitteilungen
- Verhandlungstermin am 18. Mai 2021, 9.00 Uhr, in Sachen KVR 54/20 (Zulässigkeit "enger" Bestpreisklauseln für Hotelbuchungsportale) Pressemitteilung 82/21 vom 15.04.2021
- Urteil zur Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten bei Diesel-Fällen Pressemitteilung 80/21 vom 13.04.2021
- Verhandlungstermin am 6. Juli 2021, 8.30 Uhr, Sitzungssaal E 101 - XI ZR 4/20 - (Wirksamkeit von Klauseln, die eine "Servicepauschale" zugunsten einer Bausparkasse vorsehen) Pressemitteilung 81/21 vom 13.04.2021
- Hauptverhandlung am 15. Juni 2021 um 10.30 Uhr, Saal E 101, Herrenstraße 45a, in Sachen 1 StR 519/20 (Erstes CumEx-Verfahren) Pressemitteilung 78/21 vom 09.04.2021
- Aufhebung des Verhandlungstermins vom 28. April 2021, 9.00 Uhr - VIII ZR 275/19 (Anspruch auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?) Pressemitteilung 79/21 vom 09.04.2021
- Verhandlungstermin am 22. April 2021, 10.00 Uhr, Saal N 004, in der Sache III ZR 169/20 (Rückzahlungsansprüche nach Widerruf eines Partnervermittlungsvertrags) Pressemitteilung 77/21 vom 07.04.2021

Bundesverfassungsgericht Newsfeed
- 15. April 2021 | Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Berliner Mietendeckel“) nichtig Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.
- 14. April 2021 | Aufhebung der Verhandlungstermine in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens am 4. und 5. Mai 2021 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens, Aktenzeichen 2 BvE 5/18 und 2 BvF 2/18, die für den 4. und 5. Mai 2021 terminierte mündliche Verhandlung n i c h t durchzuführen.
- 14. April 2021 | Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten gegen die Anhaltung eines Briefes Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten stattgegeben, die sich gegen die Anhaltung eines Briefs richtet. Die angegriffenen Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, indem sie dem daraus folgenden Vertraulichkeitsschutz nicht hinreichend Rechnung tragen. Überdies liegt ein Verstoß gegen sein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz vor, weil sich die Fachgerichte nicht hinreichend mit den Ausführungen des Beschwerdeführers auseinandergesetzt haben. Zudem verletzt der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts das Grundrecht der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers, weil das Gericht ohne Weiteres davon ausgegangen ist, dass Schmähkritik nicht dem Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit unterfällt. Die Entscheidungen der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht Nördlingen und des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind daher aufzuheben. Die Sache ist an das Landgericht Augsburg zurückzuverweisen.
- 31. März 2021 | Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Niederlassungsfreiheit beschränkende Einkünftekorrektur ohne vorherige Vorlage an den EuGH Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde einer Kapitalgesellschaft stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs richtete, mit dem dieser eine auf § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes (AStG) gestützte Einkünftekorrektur der Teilwertabschreibung eines ausgefallenen unbesicherten Konzerndarlehens für rechtmäßig erklärt hatte. Das Urteil verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil der Bundesfinanzhof entgegen Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) von einem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) abgesehen hat.
- 30. März 2021 | Ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Joachim Jentsch verstorben Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Joachim Jentsch ist am 28. März 2021 im Alter von 83 Jahren verstorben.
- 26. März 2021 | Hängebeschluss zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz – ERatG) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf (Hängebeschluss).

BFH-Pressemitteilungen
- 15. April 2021 | Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Berliner Mietendeckel“) nichtig Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.
- 14. April 2021 | Aufhebung der Verhandlungstermine in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens am 4. und 5. Mai 2021 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens, Aktenzeichen 2 BvE 5/18 und 2 BvF 2/18, die für den 4. und 5. Mai 2021 terminierte mündliche Verhandlung n i c h t durchzuführen.
- 14. April 2021 | Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten gegen die Anhaltung eines Briefes Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten stattgegeben, die sich gegen die Anhaltung eines Briefs richtet. Die angegriffenen Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, indem sie dem daraus folgenden Vertraulichkeitsschutz nicht hinreichend Rechnung tragen. Überdies liegt ein Verstoß gegen sein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz vor, weil sich die Fachgerichte nicht hinreichend mit den Ausführungen des Beschwerdeführers auseinandergesetzt haben. Zudem verletzt der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts das Grundrecht der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers, weil das Gericht ohne Weiteres davon ausgegangen ist, dass Schmähkritik nicht dem Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit unterfällt. Die Entscheidungen der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht Nördlingen und des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind daher aufzuheben. Die Sache ist an das Landgericht Augsburg zurückzuverweisen.
- 31. März 2021 | Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Niederlassungsfreiheit beschränkende Einkünftekorrektur ohne vorherige Vorlage an den EuGH Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde einer Kapitalgesellschaft stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs richtete, mit dem dieser eine auf § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes (AStG) gestützte Einkünftekorrektur der Teilwertabschreibung eines ausgefallenen unbesicherten Konzerndarlehens für rechtmäßig erklärt hatte. Das Urteil verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil der Bundesfinanzhof entgegen Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) von einem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) abgesehen hat.
- 30. März 2021 | Ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Joachim Jentsch verstorben Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Joachim Jentsch ist am 28. März 2021 im Alter von 83 Jahren verstorben.
- 26. März 2021 | Hängebeschluss zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz – ERatG) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf (Hängebeschluss).

Bundesregierung Pressemitteilungen
- 15. April 2021 | Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin („Berliner Mietendeckel“) nichtig Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.
- 14. April 2021 | Aufhebung der Verhandlungstermine in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens am 4. und 5. Mai 2021 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens, Aktenzeichen 2 BvE 5/18 und 2 BvF 2/18, die für den 4. und 5. Mai 2021 terminierte mündliche Verhandlung n i c h t durchzuführen.
- 14. April 2021 | Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten gegen die Anhaltung eines Briefes Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten stattgegeben, die sich gegen die Anhaltung eines Briefs richtet. Die angegriffenen Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, indem sie dem daraus folgenden Vertraulichkeitsschutz nicht hinreichend Rechnung tragen. Überdies liegt ein Verstoß gegen sein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz vor, weil sich die Fachgerichte nicht hinreichend mit den Ausführungen des Beschwerdeführers auseinandergesetzt haben. Zudem verletzt der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts das Grundrecht der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers, weil das Gericht ohne Weiteres davon ausgegangen ist, dass Schmähkritik nicht dem Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit unterfällt. Die Entscheidungen der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht Nördlingen und des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind daher aufzuheben. Die Sache ist an das Landgericht Augsburg zurückzuverweisen.
- 31. März 2021 | Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Niederlassungsfreiheit beschränkende Einkünftekorrektur ohne vorherige Vorlage an den EuGH Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde einer Kapitalgesellschaft stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs richtete, mit dem dieser eine auf § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes (AStG) gestützte Einkünftekorrektur der Teilwertabschreibung eines ausgefallenen unbesicherten Konzerndarlehens für rechtmäßig erklärt hatte. Das Urteil verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil der Bundesfinanzhof entgegen Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) von einem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) abgesehen hat.
- 30. März 2021 | Ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Joachim Jentsch verstorben Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Joachim Jentsch ist am 28. März 2021 im Alter von 83 Jahren verstorben.
- 26. März 2021 | Hängebeschluss zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz – ERatG) bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf (Hängebeschluss).