In der richtigen Form

Wer sich mit Hilfe von Stiftungen absichert, kann Geld sparen. In Frage kommen Treuhandstiftungen oder rechtsfähige Stiftungen.
Nicht nur für sehr vermögende Geschäftsleute kann sich die Gründung einer Stiftung lohnen. Auch für Inhaber mittelständischer Betriebe ist es möglich, ab einem gewissen Zeitpunkt im festen Angestelltenverhältnis für die eigene gemeinnützige Treuhandstiftung tätig zu sein, um aktiv den Stiftungszweck im In- und Ausland zu erfüllen. Beschäftigungslose Zeiten im eigenen Unternehmen können so geschickt überbrückt werden. Diese Variante ist auch für Personenkreise interessant, die ab einem bestimmten Zeitpunkt aus gesundheitlichen Gründen körperliche Tätigkeiten, zum Beispiel im Handwerk, nicht mehr ausführen können. Gesetzlich geregelte und in den Stiftungsstatuten festgelegte Unterhaltszahlungen für den Stifter oder seine Angehörigen sind eine Alternative zum aufgezeigten Beschäftigungsmodell im Gemeinnützigkeitssektor. Treuhandstiftung oder rechtsfähige Stiftung Die rechtsfähige Stiftung ist eigenständiger Träger von Rechten und Pflichten. Zur Gründung der Stiftung als juristische Person sind zwei Vorgänge notwendig: das Stiftungsgeschäft und die staatliche Genehmigung. Mit der Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes erlangt die Stiftung die Rechtsfähigkeit. Danach wird die rechtsfähige Stiftung von dieser Behörde beaufsichtigt. Im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung benötigt die Treuhandstiftung keine eigene Organisation. Die treuhänderische Verwaltung wird durch eine juristische Person wahrgenommen, die sie normalerweise aufgrund eines geschlossenen Treuhandvertrages und der Satzung nach außen vertritt. Die gemeinnützige Treuhandstiftung bedarf im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung nur der Prüfung bezüglich der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt. So wird die rechtsfähige Stiftung in Deutschland gleich von zwei Behörden überwacht: dem Finanzamt und der Stiftungsaufsichtsbehörde. Die treuhänderische, auch unselbständige Stiftung genannt, ist gerade für den Mittelständler die flexiblere Stiftung. Treuhandstiftungen haben eine mehr als tausend Jahre umfassende Geschichte in Deutschland. Treuhandstiftungen können recht schnell errichtet werden. Innerhalb von einem Monat kann die Gründung erfolgen, in Ausnahmefällen in wenigen Tagen. Die damit verbundene Zuerkennung der vorläufigen Gemeinnützigkeit hängt vom Arbeitsaufkommen des zuständigen Finanzamtes ab. Zieht man einen Vergleich zwischen rechtsfähiger und treuhändischer Stiftung, so wird in den meisten Fällen die treuhänderische Stiftung aufgrund folgender Vorteile vorgezogen: Es entfallen langwierige behördliche Genehmigungsverfahren und eine staatliche Aufsicht über die laufende Stiftungstätigkeit. Dafür bestehen Kontrollmechanismen durch die Finanzbehörde und durch Stiftungsgremien, die der Stifter selbst bestimmen kann. Der Kapitalzu- und -abfluss kann vom Stifter flexibler geregelt werden und richtet sich nach dessen Einkommen. Es ergeben sich Kostenvorteile sowohl bei der Gründung als auch beim laufenden Betrieb der Stiftung. Die Satzung einer treuhänderischen Stiftung kann, im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung, ohne Schwierigkeiten den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die gesamte Administration der Stiftung kann der Stifter auf den Stiftungsträger übertragen und sich auf die Erfüllung des Stiftungszwecks konzentrieren. Trotz der zahlreichen Vorteile, die die Treuhandstiftung gegenüber der rechtsfähigen Stiftung hat, gibt es hierzu wenige Berater, die die regelmäßige Er- richtung von Treuhandstiftungen im In- und im Ausland begleiten. Grenzüberschreitende Stiftungskonstruktionen lassen sich nur mit Expertenteams verwirklichen, die auch Erfahrung in der praktischen Umsetzung haben. Nur wer sich mit beiden Rechtsformen aktiv auseinandergesetzt hat, kann beurteilen, in welchen Fällen die Treuhandstiftung für den Stifter als vorteilhaft erscheint.
www.fiala.de www.stifter.org
(PBSreport Juli 2007, 32)
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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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