Investment Kapitalanlage – äpfel mit Birnen vergleichen

von RA Johannes Fiala
Geld gehört nicht in den Sparstrumpf: Schließlich soll das Kapital nicht schlafen, sondern arbeiten und sich vermehren. Doch welche Anlageform ist für wen geeignet? Bei der Vielzahl der Kapitalanlagemöglichkeiten ist der Anlagewillige schnell überfordert, denn ihm fehlen die Grundlagen, die Angebote zu vergleichen und zu bewerten. Um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen , wird deshalb die Hilfe eines Bankberaters in Anspruch genommen. Doch die Empfehlungen der Banken sind nicht immer die lukrativsten, wie der folgende Fall zeigt. Eine Apothekerin aus Norddeutschland hat sich 1998 von der A-Bank einen ?A-PLUS?-Fonds als ?sichere? Geldanlage empfehlen lassen. Nach dem Beratungsgespräch mit dem Bankmitarbeiter handelte es sich um eine ?absolut sichere Sache?: So stand es auch im Prospekt mit dem Hinweis auf eine ?sicherheitsorientierte Anlage? und eine durch das Fonds-Management erfolgte ?Absicherungsbasis? ? es sollte sich um eine ?Aktien-Garantie-Anlage? handeln. Doch die Freude währte nur bis zum Jahr 2002: Denn aus gut 18.000 DM (Stand 05/1998) waren nach vier Jahren noch 7.517 ? (Stand 04/2002) geworden. Rechnerisch hat die sichere Anlage somit durchschnittlich etwa 6,5 Prozent p.a. negative Rendite erwirtschaftet.
Prospekt- und Beraterhaftung gilt Der BGH hat wiederholt entschieden, dass der Anlageberater mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgehen muss (z.B. BGH WM 1986, 1032 ff.). Daneben kommt eine sogenannte Prospekthaftung in Frage, nachdem insbesondere die Risiken der Kapitalanlage aus Sicht der Apothekerin undurchschaubar oder für sie unverständlich dargestellt wurden. Der Bankberater könnte sich darauf zurückziehen, dass er ja einen Beratungsbogen zur Hand hatte, welcher von der Apothekerin unterzeichnet worden war. Doch auch dies ist für die Bank nur ein schwaches Argument, wenn ihr die Geldanlage als ?sicher? verkauft worden war.
Teure Erfahrung Heute weiß die Apothekerin, dass ihr eine Anlage in einer englischen Lebensversicherung eine echte Garantie gegen Kapitalverlust geboten hätte ? nur leider hat ihr der Bankberater der A.-Bank dieses Alternativprodukt gar nicht vorgestellt. Vielfach nutzen Bankkunden im Zuge besserer Aufklärung nicht mehr den Rat der Bankberater, sondern wenden sich an freie Berater. Der Wechsel des Kreditinstituts steht ebenso im Raume, wie eine Klage gegen den Bankberater persönlich sowie die A-Bank. Die Apothekerin kann es sich leisten ? sie war bereits 1998 rechtsschutzversichert. Ihr Ehemann, ebenfalls Apotheker, kommentiert: ?Selbst wenn der Rechtsschutz nicht zahlt, wollen wir die Bank haftbar machen. Es kann doch nicht sein, dass äpfel (sichere Anlage) versprochen werden und dann Birnen (Risiko-Investment) verkauft werden, ohne dass der Bankkunde etwas davon merkt.?

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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