Jede Altersvorsorge auf einem Bein ist gefährlich

Droht Landtagsabgeordneten eine Altersarmut? Gewerkschaftliche Rentenexperten beklagten 2018, dass Abgeordnete eines Landtages nach dem bis 2007 geltenden Versorgungsrecht 3,675% p.a. ihrer Diäten als Pension bekamen, rechnerisch nach fünf Jahren mit 8.220 EUR an Einkommen, mithin 1.510 EUR als Rente.

 

Wenn Abgeordnete hingegen seit 2008 in fünf Jahren die im Zeitraum als Altersvorsorgebeitrag stattdessen gewährten 113.700 EUR zur Altersversorgung einbezahlt haben, so ergäbe sich bei 0,9% Garantiezins eine Monatsrente von 384 EUR aus privater Vorsorge. Dies ist rechnerisch eine Rentenminderung von rund 1.100 EUR bzw. ca. 75%.

Und wer seit 2003 vom (Durchschnitts-)Brutto (3.100 EUR) die empfohlenen 4% (ca. 125 EUR) geriestert hatte, solle dafür einen mtl. Rentenanspruch von um die 20 EUR erwarten dürfen.

 

Denkfehler gewerkschaftlicher Rentenexperten ?

Zu den mit 0,9 % Garantiezins gerechneten monatlich 383 EUR nach 5 Jahren kommen indes noch Überschüsse hinzu. Zudem kann ja auch in Fondsorientierte Produkte eingezahlt werden, so dass die Hochrechnung etwas zu pessimistisch erscheint.

Die betroffene Landtagsverwaltung verlangt für die staatliche Auszahlung zur privaten Vorsorge der Abgeordneten, dass mindestens der Höchstbeitrag (also rund 2/3 des Zuschusses i.H.v. 1.829 EUR p.M.) in eine Basisrente (einschließlich Deutscher Rentenversicherung Bund, DRV) eingezahlt wird.

Bereits nur 2/3 des dortigen Betrages reichen für die Einzahlung des Höchstbeitrags in die DRV aus: Alleine daraus sind – jedenfalls mit Rentensteigerungen – bereits mehr als die genannten 383 EUR einer Privatrente monatlich erzielbar.

Dann bleiben 1/3 oder rund 600 EUR monatlich für freie Vorsorge, ergibt mindestens weitere 125 EUR monatlich, zusammen also gut 500 EUR Monatsrente nach 5 Jahren Einzahlung. Oder nach 45 Jahren als Abgeordneter wie beim Eckrentner rund 4.500 EUR bzw. rund 55% der Brutto-Diäten.

Man geht indes zusätzlich davon aus, dass auch aus den Diäten selbst eine private Vorsorge erwartet wird, wie bei anderen auch; für die, die den Lebensstandard halten wollen. Dafür stehen nicht nur diverse Altersvorsorgeanbieter zur Verfügung, sondern auch jede andere Form der Vermögensanlage zur späteren freien Verwendung, oder eigenen mietfreien Wohnen.

 

Steuerplanung und Kostenvergleich

Im Veranlagungsjahr 2019 können (je Ehegatte) bis zu 24.305 EUR an Beiträgen zur DRV und/oder Basisrente die Steuerlast mindern – absetzbar sind davon dann 88% bzw. 21.388 EUR. Andererseits müssen diese Renten ab 2040 zu 100% versteuert werden. Bei Privatrenten hingegen, ohne steuerliche Absetzbarkeit, bleiben regelmäßig bis zu mehr als 82% der Auszahlungen steuerfrei.

Allerdings unterscheiden sich die Angebote kalkulatorisch und bei Risiken, Chancen und Kosten der Anlage erheblich, einschließlich solcher aus dem Ausland. Bis zu mehr als 20 % der Einzahlungen könnten für Abschluss- und Verwaltungskosten am Ende aufgebracht worden sein. Bei den Verwaltungskosten dürfte das Umlageverfahren bis zu mehr als 50 % günstiger sein.

Risikostreuung wegen unkalkulierbarer Risiken

Unkalkulierbar ist das weite Ermessen des Gesetzgebers, welche Regeln für die Einkommensteuer und bei der Sozialversicherung im künftigen Rentenalter gelten werden. Unsicher ist auch, ob Kapitaldeckung oder Umlageverfahren sich künftig als rentabler herausstellen wird. Ebenso ungewiss ist, ob die Lebenserwartung weiter steigt oder (etwa durch Gifte in der Umwelt oder eine durch Vogelzug verbreitete Pandemie) tendenziell wieder abnimmt. Wie hoch Realzins und Inflation sein werden, steht in den Sternen.

Gewiss ist nur, dass nach dem ökonomischen Mackenroth-Theorem die Kapitaldeckung keine Auswirkung auf das Demographie-Problem hat; auch nicht auf die Generationengerechtigkeit. So wie auch die Option für einen Riestervertrag für jenen zweistelligen Prozentsatz der Bevölkerung ohne jedwede Ersparnisse wegen fehlender Liquidität gar nicht erst in Frage kommt. Die durchschnittliche Sparquote erreicht nur ein kleinerer Teil der Bevölkerung.

Alles auf eine Karte zu setzen bedeutet ein unnötiges Klumpenrisiko. Dies erkennen Anleger und deren Berater häufiger erst nach einem (bis zu) Totalverlust bei dubiosen Kapitalanlagen – in Schiffen oder Derivaten, Containern und Hegdefonds, Immobilien oder anderen Steuermodellen.

 

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

 

mit freundlicher Genehmigung von

www.experten.de (veröffentlicht am 17.07.2019)

Link: https://www.experten.de/2019/07/17/jede-altersvorsorge-auf-einem-bein-ist-gefaehrlich/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=20190717+experten+Report

 

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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