Für Besitzer einer selbstgenutzten oder angemieteten Immobilie gibt es eine interessante Möglichkeit, ohne großen Aufwand bis zu 1.000 DM steuerfrei einzunehmen (Freigrenze). Der Immobilienbesitzer muss einen oder mehrere Räume vorübergehend vermieten. Falls die Einnahmen nicht höher sind als 1.000 DM bzw. 520 Euro je Kalenderjahr, wird keine Steuer erhoben, A 161 EStRichtlinien 2001. Daraus kann sich ein Steuersparmodell gestalten lassen, wenn Freunde und Bekannte oder Familienmitglieder (hier ist auf schriftlichen Vertrag über marktübliche Konditionen zu achten !) z.B. während einer Messe oder dergl. beherbergt werden. Der Vermieter kann eine Rechnung ausstellen (Dies ist in der Regel ohne Mehrwertsteuer zulässig, § 19 UStG), die der Gast dann ganz normal als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen darf, §§ 4, 9 EStG.
Quelle:Fiala, Freiesleben & Weber Rechts- und Patentanwaltskanzlei, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Videoberatung
Sollten Sie ein zur Beratung ein Gesicht wünschen, können wir Ihnen auch eine Videoberatung anbieten.
Persönlicher Termin
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.
Juristische Zweitmeinung einholen
Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweitmeinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nachstehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.