Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder freiwillige GKV? – So vermeiden Sie teure Fehler im Ruhestand

Viele angehende Rentner wissen nicht, dass ihre Krankenversicherung im Ruhestand weitreichende finanzielle Folgen haben kann. Je nachdem, wie lange Sie zuvor gesetzlich versichert waren, können Sie nach Rentenbeginn als Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) geführt werden – oder müssen als ehemaliges Kassenmitglied in die freiwillige gesetzliche Versicherung überwechseln. Das hat große Auswirkungen auf Ihre Beiträge: Wer in der KVdR ist, zahlt in der Regel nur Beiträge auf die gesetzliche Rente sowie auf Betriebsrenten. Einkünfte aus Miete, Zinsen oder privaten Renten bleiben beitragsfrei. Freiwillig Versicherte zahlen dagegen von allen Einnahmen Beiträge – oft inklusive eines hohen Mindestbeitrags. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie typischen Fehlern entgehen und im Ruhestand nicht unnötig draufzahlen.

KVdR vs. freiwillige GKV: Darauf kommt es an

Anspruch auf die KVdR haben Sie, wenn Sie eine Rente der deutschen Rentenversicherung beziehen (Altersrente, Erwerbsminderungsrente etc.) und in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich krankenversichert waren. Hierbei zählen Pflichtversicherung, freiwillige Mitgliedschaft und Familienversicherung gleichermaßen; nur private Krankenversicherung darf maximal 10 % der Zeit umfassen. Zusätzlich werden Kindererziehungs-, Pflege- und ähnliche Zeiten pauschal angerechnet (je drei Jahre pro Kind). Werden diese Vorversicherungszeiten erfüllt, gelten Sie ab Rentenbeginn als Pflichtversicherter in der KVdR.

Im Pflichtstatus KVdR sind nur bestimmte Einnahmen beitragspflichtig: Ihre gesetzliche Rente sowie Betriebsrenten und Pensionen (Versorgungsbezüge) und eventuelles Erwerbseinkommen werden als Bemessungsgrundlage herangezogen. Auf diesen Betrag zahlen Sie nur den halben allgemeinen GKV-Beitragssatz (7,3 % zzgl. Zusatzbeitrag, wobei die Rentenversicherung die andere Hälfte übernimmt). Nicht beitragspflichtig sind Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Dividenden oder private Renten. Es gibt zudem keine Mindestbeitragspflicht – im besten Fall bleiben Ihre Kosten recht gering.

Müssen Sie freiwillig gesetzlich versichert sein (z.B. weil Sie die 90 %-Voraussetzung knapp verfehlen), sieht die Rechnung anders aus. Dann zählt jedes Einkommen: Gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Arbeitseinkommen und auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Auf diese Gesamtsumme zahlen Sie den vollen Beitragssatz plus Zusatzbeitrag – zudem gibt es einen festen Mindestbeitrag, der bei geringen Einnahmen spürbar höher ausfallen kann (derzeit etwa 220 € pro Monat). Die Rentenversicherung bezahlt in diesem Fall nur auf Antrag die Hälfte des Rentenanteils der Beiträge. Da Sie bei der freiwilligen GKV also auch passive Einkünfte versteuern müssen, kann Ihr Monatsbeitrag schnell mehrere hundert Euro über dem KVdR-Beitrag liegen.

Merke: Die Entscheidung, ob Sie KVdR- oder freiwillig versichert werden, fällt vor Renteneintritt. Warten Sie nicht darauf, dass Ihnen alles automatisch mitgeteilt wird – Ihre Beiträge hängen direkt von Ihrer bisherigen Versicherungszeit und Ihren Einkünften ab.

Beitragspflichtige Einkünfte im Ruhestand

Das Einkommen im Ruhestand teilt sich in verschiedene Kategorien:

  • KVdR beitragspflichtig: Gesetzliche Renten (Altersrenten, Witwen-/Waisenrenten etc.), Betriebsrenten/Pensionen und aktives Erwerbseinkommen.
  • KVdR beitragsfrei: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) und private Rentenzahlungen (z.B. aus privater Rentenversicherung).
  • Freiwillig GKV beitragspflichtig: Alle Einkünfte aus Renten, Arbeit und passive Quellen (Miete, Kapital, private Renten).

Wichtig zu wissen: Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet (2025: 5.512,50 € monatlich). Einkommen darüber hinaus bleibt beitragsfrei. Bei sehr hohen Renten wirkt sich die KVdR also weniger aus, bei mittleren oder niedrigen Einkommen dagegen umso mehr. Für Betriebsrenten existieren zusätzliche Freibeträge (2025 sind 164,50 € monatlich beitragsfrei). Private Leibrenten (etwa aus einem Rürup-Vertrag) sind in der KVdR generell beitragsfrei.

Auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (2025 im Mittel ca. 1,6 %) und der Pflegebeitrag (3,4 % mit Kind bzw. 4 % ohne Kind) sind zu berücksichtigen. Im KVdR übernimmt die Rentenversicherung auf Antrag die Hälfte des Zusatzbeitrags für den Rentenanteil. In der freiwilligen GKV müssen Sie alle Zusatzbeiträge selbst tragen (nur anteilig fördert die RV die Rente). In der Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss – alle Rentner zahlen hier den vollen Satz.

Kurz gefasst: Pflichtversicherte Rentner (KVdR) zahlen Beiträge nur auf Renten- und Arbeitseinkommen. Freiwillig Versicherte zahlen dagegen auf alle Einnahmen und müssen zudem einen Mindestbeitrag leisten.

Typische Fehler und Stolperfallen

In der Praxis passieren oft vermeidbare Fehler, die zu hohen Beiträgen führen. Häufige Fallen sind:

  • Kinderzeiten übersehen: Seit 2017 gilt für die KVdR: Pro Kind werden pauschal 3 Jahre Versicherungszeit angerechnet. Wird dies nicht berücksichtigt, kann die nötige 90%-Quote leicht verfehlt werden. Prüfen Sie Ihren Nachweis der Versicherungszeiten: Zeiten für Kindererziehung, Pflege oder Wehrdienst müssen korrekt erfasst sein.
  • Fehlerhafte Zeitberechnung: Die Krankenkasse könnte den Bewertungszeitraum falsch abstecken oder Zwischenphasen (Auslandsaufenthalte, Teilzeitbeschäftigung o.ä.) übersehen. Die Rahmenfrist beginnt mit Ihrer ersten Ausbildung/Berufstätigkeit und endet mit Antragstellung. Beispiel: Wurden Jahre, in denen Sie privat versichert waren, falsch gezählt, kann auch ein kurzer „Dazwischenraum“ die KVdR verhindern.
  • Unberechtigte Einstufung als freiwillig: Versicherte werden manchmal voreilig als „freiwillig“ eingestuft, obwohl sie doch die Voraussetzungen für KVdR erfüllen. In solchen Fällen müssen Sie zwingend Widerspruch einlegen – beachten Sie: Die Frist beträgt nur einen Monat nach Bescheid. Versäumen Sie die Widerspruchsfrist, wird der Bescheid verbindlich. Deshalb: Wenn Ihr Krankenversicherungsträger Ihnen keine KVdR-Zusage erteilt, holen Sie sofort weitere Informationen ein und legen gegebenenfalls Widerspruch ein.
  • Falsche Beitragsberechnung: Kontrollieren Sie, ob die Krankenkasse wirklich nur die erlaubten Einkünfte zur Beitragsberechnung herangezogen hat. Beispiel: Kassen rechnen manchmal versehentlich Mieteinnahmen mit, obwohl diese im KVdR beitragsfrei wären. Fordern Sie eine detaillierte Beitragsaufstellung an und hinterfragen Sie jede Zahl.
  • Zu späte Information: Ein häufiger Fehler ist, alles erst kurz vor Rentenbeginn zu regeln. Klären Sie Ihren Krankenversicherungsstatus idealerweise ein Jahr vor der geplanten Rente. Je früher Sie handeln, desto mehr Zeit bleibt, eventuelle Lücken zu schließen. Tragen Sie alles Relevante zusammen (Versicherungszeiten, Einkommensbescheide, Rentenvoranträge).

Jede dieser Fallen kann Sie deutlich mehr kosten, als es rechtens wäre. Lassen Sie deshalb Ihre Unterlagen prüfen und holen Sie im Zweifel Rat ein.

Beispiele: So teuer kann es werden

Die finanziellen Unterschiede zwischen KVdR und freiwilliger GKV werden in typischen Fällen deutlich. Wir vergleichen unten KVdR (Beiträge nur auf Rente) mit freiwilliger GKV (Beiträge auf alle Einkünfte) bei einem Beitragssatz von 14,6 % + 1,6 % Zusatzbeitrag + 3,4 % Pflegebeitrag (2025):

 

Monatliches Einkommen (Beispiel)

KVdR-Beitrag (ca.)

freiwilliger GKV-Beitrag

Ersparnis KVdR

Rente 2.000 € (nur gesetzliche Rente)

~ 230 €

~ 230 €

~ 0 €

Rente 2.000 € + Mieteinnahmen 500 €

~ 230 €

~ 311 €

~ 81 €

Rente 1.000 € + Miete 500 € + Zinsen 100 €

~ 115 €

~ 212 €

~ 97 €

(Beispielrechnung: Beiträge aus Rente plus ggf. weitere Einkünfte; Durchschnittszusatzbeitrag angenommen.)

Die Tabelle zeigt: Bei reiner Rente (ohne weitere Einnahmen) liegt der Beitrag ähnlich hoch. Kommt aber eine Mietzahlung dazu, steigt der Beitrag in der freiwilligen GKV (hier im Beispiel um rund 81 € pro Monat). Im dritten Beispiel wirkt sich die Mindestbeitragspflicht stark aus. Aufs Jahr gerechnet summieren sich die Ersparnisse der KVdR leicht auf ein paar hundert Euro – oft sogar mehr.

Tipp: Machen Sie eigene Beispielrechnungen für Ihre Zahlen. Jeder Fall ist anders – Ihr tatsächlicher Beitragssatz, Zusatzbeitrag und Ihre Einkommensstruktur fließen hier ein

So kommen Sie jetzt noch in die günstige KVdR

Fehlt nur noch wenig für die KVdR, können folgende Strategien helfen:

  • Versicherungszeiten prüfen und auffüllen: Achten Sie darauf, dass keine Zeiten vergessen wurden. Fehlen Monate (z.B. wegen Selbstständigkeit oder schulischer Ausbildung)? Klären Sie, ob Sie sich vor dem Rentenbeginn freiwillig weiterversichern können. Jeder Monat in der GKV erhöht Ihre Quote.
  • Teilrente beantragen: Teilrente beantragen: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie statt Vollrente eine Teilrente wählen (10–99,99 %). Mit einer Teilrente von 99,99 % bleibt zudem der Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie nebenbei weiterarbeiten. Damit senken Sie Ihr Einkommen gezielt. Beispielsweise: Ist Ihr Ehepartner GKV-versichert und Ihr Einkommen darf 500 € nicht überschreiten, können Sie durch Teilrente darunter fallen und so über Ihren Partner familienversichert bleiben.
  • Freiwillig weiter einzahlen: Gerade für Selbstständige oder Freiberufler gilt: Bleiben Sie in der GKV und zahlen Sie weiter Beiträge. So sammeln Sie zusätzliche Versicherungszeit. Selbst wenige Jahre Teilzeitbeschäftigung können schon genügen.
  • Mindesteinkommen (5-Jahres-Regel): Nur wer mindestens 5 Jahre (60 Monate) in die Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt überhaupt eine gesetzliche Rente. Fehlen Ihnen Jahre, sorgen Sie freiwillig vor (z.B. durch Rürup-Beiträge). Ohne Rentenanspruch blieben Sie sonst lebenslang freiwillig in der GKV gefangen – ein teurer Umweg.
  • Familienversicherung prüfen: Unter sehr engen Voraussetzungen kann der Ehepartner beitragsfrei familienversichert sein. Ihr Einkommen darf dann allerdings nur einen kleinen Freibetrag überschreiten (ca. 516 € im Monat). Kombination aus Teilrente und Familienversicherung kann helfen, wenn Ihr Einkommen sonst knapp darüber läge.
  • Kasse wählen und Zuschuss beantragen: Wenn klar ist, dass Sie nicht KVdR-versichert sein können, melden Sie sich unverzüglich freiwillig an. Wählen Sie eine Kasse mit niedrigem Zusatzbeitrag (z.B. TK, HKK oder Audi BKK). Beantragen Sie den Zuschuss der Rentenversicherung gleichzeitig, damit Ihre Beiträge reduziert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine gesetzliche Rente beziehen und freiwillig in der GKV versichert sind – dann beteiligt sich die Rentenversicherung

 

Sonderfälle: PKV-Option und Auswandern

  • Private Krankenversicherung: Ein Wechsel in die PKV im Rentenalter ist normalerweise nur in Ausnahmesituationen möglich und oft ungünstig. In der Regel erhalten Sie im Alter keine staatliche Unterstützung (anders als in der GKV) und die Beiträge können sehr hoch steigen. Viele Rentner mit bisheriger PKV wechseln daher in den Basistarif (einen Höchstsatz-Tarif). Nur bei extrem hohem Einkommen kann sich ein PKV-Verbleib lohnen – für die meisten gilt: Für den Ruhestand ist die GKV günstiger.
  • Auswandern: Ziehen Sie ins Ausland, bleibt Ihr deutsches Rentenkonto wichtig. Ein Wohnsitzwechsel kann zudem – insbesondere ab dem 55. Lebensjahr – eine Möglichkeit sein, später wieder in die GKV zurückzukehren. Beziehen Sie eine deutsche Rente im EU-/EWR-Ausland, bleiben Sie in der deutschen GKV pflichtversichert – Sie zahlen weiter Beiträge, sind aber über die Krankenkasse Ihres Wohnlandes versorgt. Bei dauerhaftem Wegzug in ein Nicht-EU-Land endet meist die Pflichtversicherung in Deutschland, Sie verlieren dann Ihren GKV-Schutz. Eine Abmeldung ist gut zu überlegen: Klären Sie früh, welche Krankenversicherung in Ihrem neuen Wohnland greift. Eine unbedachte Abmeldung kann sonst teuer werden.

Diese Themen sind komplex und sollten individuell geprüft werden. Ein gut gestalteter Zweiwohnsitz ist dabei stets empfehlenswert, denn ein bloßer Scheinwohnsitz kann auch bei der Sozialversicherung schnell den Vorwurf der Hinterziehung nach sich ziehen. Pauschal gilt: Planen Sie große Schritte (PKV-Wechsel, Auswanderung) erst, nachdem alle Konsequenzen für die Krankenversicherung klar sind.

Jetzt informieren und handeln

Die Wahl der richtigen Krankenversicherung im Ruhestand entscheidet über Ihre Finanzen für die kommenden Jahrzehnte. Viele Fehler entstehen, weil Betroffene sich zu spät kümmern oder fehlerhafte Bescheide ungeprüft akzeptieren. Die Folgen können schnell mehrere tausend Euro pro Jahr an unnötigen Beiträgen sein.

Lassen Sie es nicht so weit kommen:
Wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen für die KVdR tatsächlich erfüllt sind, ob Ihre Krankenkasse korrekt gerechnet hat und welche Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen noch offenstehen.

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Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder freiwillige GKV? – So vermeiden Sie teure Fehler im Ruhestand

Viele angehende Rentner wissen nicht, dass ihre Krankenversicherung im Ruhestand weitreichende finanzielle Folgen haben kann. Je nachdem, wie lange Sie zuvor gesetzlich versichert waren, können Sie nach Rentenbeginn als Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) geführt werden – oder müssen als ehemaliges Kassenmitglied in die freiwillige gesetzliche Versicherung überwechseln. Das hat große Auswirkungen auf Ihre Beiträge: Wer in der KVdR ist, zahlt in der Regel nur Beiträge auf die gesetzliche Rente sowie auf Betriebsrenten. Einkünfte aus Miete, Zinsen oder privaten Renten bleiben beitragsfrei. Freiwillig Versicherte zahlen dagegen von allen Einnahmen Beiträge – oft inklusive eines hohen Mindestbeitrags. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie typischen Fehlern entgehen und im Ruhestand nicht unnötig draufzahlen.

KVdR vs. freiwillige GKV: Darauf kommt es an

Anspruch auf die KVdR haben Sie, wenn Sie eine Rente der deutschen Rentenversicherung beziehen (Altersrente, Erwerbsminderungsrente etc.) und in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich krankenversichert waren. Hierbei zählen Pflichtversicherung, freiwillige Mitgliedschaft und Familienversicherung gleichermaßen; nur private Krankenversicherung darf maximal 10 % der Zeit umfassen. Zusätzlich werden Kindererziehungs-, Pflege- und ähnliche Zeiten pauschal angerechnet (je drei Jahre pro Kind). Werden diese Vorversicherungszeiten erfüllt, gelten Sie ab Rentenbeginn als Pflichtversicherter in der KVdR.

Im Pflichtstatus KVdR sind nur bestimmte Einnahmen beitragspflichtig: Ihre gesetzliche Rente sowie Betriebsrenten und Pensionen (Versorgungsbezüge) und eventuelles Erwerbseinkommen werden als Bemessungsgrundlage herangezogen. Auf diesen Betrag zahlen Sie nur den halben allgemeinen GKV-Beitragssatz (7,3 % zzgl. Zusatzbeitrag, wobei die Rentenversicherung die andere Hälfte übernimmt). Nicht beitragspflichtig sind Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Dividenden oder private Renten. Es gibt zudem keine Mindestbeitragspflicht – im besten Fall bleiben Ihre Kosten recht gering.

Müssen Sie freiwillig gesetzlich versichert sein (z.B. weil Sie die 90 %-Voraussetzung knapp verfehlen), sieht die Rechnung anders aus. Dann zählt jedes Einkommen: Gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Arbeitseinkommen und auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Auf diese Gesamtsumme zahlen Sie den vollen Beitragssatz plus Zusatzbeitrag – zudem gibt es einen festen Mindestbeitrag, der bei geringen Einnahmen spürbar höher ausfallen kann (derzeit etwa 220 € pro Monat). Die Rentenversicherung bezahlt in diesem Fall nur auf Antrag die Hälfte des Rentenanteils der Beiträge. Da Sie bei der freiwilligen GKV also auch passive Einkünfte versteuern müssen, kann Ihr Monatsbeitrag schnell mehrere hundert Euro über dem KVdR-Beitrag liegen.

Merke: Die Entscheidung, ob Sie KVdR- oder freiwillig versichert werden, fällt vor Renteneintritt. Warten Sie nicht darauf, dass Ihnen alles automatisch mitgeteilt wird – Ihre Beiträge hängen direkt von Ihrer bisherigen Versicherungszeit und Ihren Einkünften ab.

Beitragspflichtige Einkünfte im Ruhestand

Das Einkommen im Ruhestand teilt sich in verschiedene Kategorien:

  • KVdR beitragspflichtig: Gesetzliche Renten (Altersrenten, Witwen-/Waisenrenten etc.), Betriebsrenten/Pensionen und aktives Erwerbseinkommen.
  • KVdR beitragsfrei: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) und private Rentenzahlungen (z.B. aus privater Rentenversicherung).
  • Freiwillig GKV beitragspflichtig: Alle Einkünfte aus Renten, Arbeit und passive Quellen (Miete, Kapital, private Renten).

Wichtig zu wissen: Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet (2025: 5.512,50 € monatlich). Einkommen darüber hinaus bleibt beitragsfrei. Bei sehr hohen Renten wirkt sich die KVdR also weniger aus, bei mittleren oder niedrigen Einkommen dagegen umso mehr. Für Betriebsrenten existieren zusätzliche Freibeträge (2025 sind 164,50 € monatlich beitragsfrei). Private Leibrenten (etwa aus einem Rürup-Vertrag) sind in der KVdR generell beitragsfrei.

Auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (2025 im Mittel ca. 1,6 %) und der Pflegebeitrag (3,4 % mit Kind bzw. 4 % ohne Kind) sind zu berücksichtigen. Im KVdR übernimmt die Rentenversicherung auf Antrag die Hälfte des Zusatzbeitrags für den Rentenanteil. In der freiwilligen GKV müssen Sie alle Zusatzbeiträge selbst tragen (nur anteilig fördert die RV die Rente). In der Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss – alle Rentner zahlen hier den vollen Satz.

Kurz gefasst: Pflichtversicherte Rentner (KVdR) zahlen Beiträge nur auf Renten- und Arbeitseinkommen. Freiwillig Versicherte zahlen dagegen auf alle Einnahmen und müssen zudem einen Mindestbeitrag leisten.

Typische Fehler und Stolperfallen

In der Praxis passieren oft vermeidbare Fehler, die zu hohen Beiträgen führen. Häufige Fallen sind:

  • Kinderzeiten übersehen: Seit 2017 gilt für die KVdR: Pro Kind werden pauschal 3 Jahre Versicherungszeit angerechnet. Wird dies nicht berücksichtigt, kann die nötige 90%-Quote leicht verfehlt werden. Prüfen Sie Ihren Nachweis der Versicherungszeiten: Zeiten für Kindererziehung, Pflege oder Wehrdienst müssen korrekt erfasst sein.
  • Fehlerhafte Zeitberechnung: Die Krankenkasse könnte den Bewertungszeitraum falsch abstecken oder Zwischenphasen (Auslandsaufenthalte, Teilzeitbeschäftigung o.ä.) übersehen. Die Rahmenfrist beginnt mit Ihrer ersten Ausbildung/Berufstätigkeit und endet mit Antragstellung. Beispiel: Wurden Jahre, in denen Sie privat versichert waren, falsch gezählt, kann auch ein kurzer „Dazwischenraum“ die KVdR verhindern.
  • Unberechtigte Einstufung als freiwillig: Versicherte werden manchmal voreilig als „freiwillig“ eingestuft, obwohl sie doch die Voraussetzungen für KVdR erfüllen. In solchen Fällen müssen Sie zwingend Widerspruch einlegen – beachten Sie: Die Frist beträgt nur einen Monat nach Bescheid. Versäumen Sie die Widerspruchsfrist, wird der Bescheid verbindlich. Deshalb: Wenn Ihr Krankenversicherungsträger Ihnen keine KVdR-Zusage erteilt, holen Sie sofort weitere Informationen ein und legen gegebenenfalls Widerspruch ein.
  • Falsche Beitragsberechnung: Kontrollieren Sie, ob die Krankenkasse wirklich nur die erlaubten Einkünfte zur Beitragsberechnung herangezogen hat. Beispiel: Kassen rechnen manchmal versehentlich Mieteinnahmen mit, obwohl diese im KVdR beitragsfrei wären. Fordern Sie eine detaillierte Beitragsaufstellung an und hinterfragen Sie jede Zahl.
  • Zu späte Information: Ein häufiger Fehler ist, alles erst kurz vor Rentenbeginn zu regeln. Klären Sie Ihren Krankenversicherungsstatus idealerweise ein Jahr vor der geplanten Rente. Je früher Sie handeln, desto mehr Zeit bleibt, eventuelle Lücken zu schließen. Tragen Sie alles Relevante zusammen (Versicherungszeiten, Einkommensbescheide, Rentenvoranträge).

Jede dieser Fallen kann Sie deutlich mehr kosten, als es rechtens wäre. Lassen Sie deshalb Ihre Unterlagen prüfen und holen Sie im Zweifel Rat ein.

Beispiele: So teuer kann es werden

Die finanziellen Unterschiede zwischen KVdR und freiwilliger GKV werden in typischen Fällen deutlich. Wir vergleichen unten KVdR (Beiträge nur auf Rente) mit freiwilliger GKV (Beiträge auf alle Einkünfte) bei einem Beitragssatz von 14,6 % + 1,6 % Zusatzbeitrag + 3,4 % Pflegebeitrag (2025):

 

Monatliches Einkommen (Beispiel)

KVdR-Beitrag (ca.)

freiwilliger GKV-Beitrag

Ersparnis KVdR

Rente 2.000 € (nur gesetzliche Rente)

~ 230 €

~ 230 €

~ 0 €

Rente 2.000 € + Mieteinnahmen 500 €

~ 230 €

~ 311 €

~ 81 €

Rente 1.000 € + Miete 500 € + Zinsen 100 €

~ 115 €

~ 212 €

~ 97 €

(Beispielrechnung: Beiträge aus Rente plus ggf. weitere Einkünfte; Durchschnittszusatzbeitrag angenommen.)

Die Tabelle zeigt: Bei reiner Rente (ohne weitere Einnahmen) liegt der Beitrag ähnlich hoch. Kommt aber eine Mietzahlung dazu, steigt der Beitrag in der freiwilligen GKV (hier im Beispiel um rund 81 € pro Monat). Im dritten Beispiel wirkt sich die Mindestbeitragspflicht stark aus. Aufs Jahr gerechnet summieren sich die Ersparnisse der KVdR leicht auf ein paar hundert Euro – oft sogar mehr.

Tipp: Machen Sie eigene Beispielrechnungen für Ihre Zahlen. Jeder Fall ist anders – Ihr tatsächlicher Beitragssatz, Zusatzbeitrag und Ihre Einkommensstruktur fließen hier ein

So kommen Sie jetzt noch in die günstige KVdR

Fehlt nur noch wenig für die KVdR, können folgende Strategien helfen:

  • Versicherungszeiten prüfen und auffüllen: Achten Sie darauf, dass keine Zeiten vergessen wurden. Fehlen Monate (z.B. wegen Selbstständigkeit oder schulischer Ausbildung)? Klären Sie, ob Sie sich vor dem Rentenbeginn freiwillig weiterversichern können. Jeder Monat in der GKV erhöht Ihre Quote.
  • Teilrente beantragen: Teilrente beantragen: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie statt Vollrente eine Teilrente wählen (10–99,99 %). Mit einer Teilrente von 99,99 % bleibt zudem der Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie nebenbei weiterarbeiten. Damit senken Sie Ihr Einkommen gezielt. Beispielsweise: Ist Ihr Ehepartner GKV-versichert und Ihr Einkommen darf 500 € nicht überschreiten, können Sie durch Teilrente darunter fallen und so über Ihren Partner familienversichert bleiben.
  • Freiwillig weiter einzahlen: Gerade für Selbstständige oder Freiberufler gilt: Bleiben Sie in der GKV und zahlen Sie weiter Beiträge. So sammeln Sie zusätzliche Versicherungszeit. Selbst wenige Jahre Teilzeitbeschäftigung können schon genügen.
  • Mindesteinkommen (5-Jahres-Regel): Nur wer mindestens 5 Jahre (60 Monate) in die Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt überhaupt eine gesetzliche Rente. Fehlen Ihnen Jahre, sorgen Sie freiwillig vor (z.B. durch Rürup-Beiträge). Ohne Rentenanspruch blieben Sie sonst lebenslang freiwillig in der GKV gefangen – ein teurer Umweg.
  • Familienversicherung prüfen: Unter sehr engen Voraussetzungen kann der Ehepartner beitragsfrei familienversichert sein. Ihr Einkommen darf dann allerdings nur einen kleinen Freibetrag überschreiten (ca. 516 € im Monat). Kombination aus Teilrente und Familienversicherung kann helfen, wenn Ihr Einkommen sonst knapp darüber läge.
  • Kasse wählen und Zuschuss beantragen: Wenn klar ist, dass Sie nicht KVdR-versichert sein können, melden Sie sich unverzüglich freiwillig an. Wählen Sie eine Kasse mit niedrigem Zusatzbeitrag (z.B. TK, HKK oder Audi BKK). Beantragen Sie den Zuschuss der Rentenversicherung gleichzeitig, damit Ihre Beiträge reduziert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine gesetzliche Rente beziehen und freiwillig in der GKV versichert sind – dann beteiligt sich die Rentenversicherung

 

Sonderfälle: PKV-Option und Auswandern

  • Private Krankenversicherung: Ein Wechsel in die PKV im Rentenalter ist normalerweise nur in Ausnahmesituationen möglich und oft ungünstig. In der Regel erhalten Sie im Alter keine staatliche Unterstützung (anders als in der GKV) und die Beiträge können sehr hoch steigen. Viele Rentner mit bisheriger PKV wechseln daher in den Basistarif (einen Höchstsatz-Tarif). Nur bei extrem hohem Einkommen kann sich ein PKV-Verbleib lohnen – für die meisten gilt: Für den Ruhestand ist die GKV günstiger.
  • Auswandern: Ziehen Sie ins Ausland, bleibt Ihr deutsches Rentenkonto wichtig. Ein Wohnsitzwechsel kann zudem – insbesondere ab dem 55. Lebensjahr – eine Möglichkeit sein, später wieder in die GKV zurückzukehren. Beziehen Sie eine deutsche Rente im EU-/EWR-Ausland, bleiben Sie in der deutschen GKV pflichtversichert – Sie zahlen weiter Beiträge, sind aber über die Krankenkasse Ihres Wohnlandes versorgt. Bei dauerhaftem Wegzug in ein Nicht-EU-Land endet meist die Pflichtversicherung in Deutschland, Sie verlieren dann Ihren GKV-Schutz. Eine Abmeldung ist gut zu überlegen: Klären Sie früh, welche Krankenversicherung in Ihrem neuen Wohnland greift. Eine unbedachte Abmeldung kann sonst teuer werden.

Diese Themen sind komplex und sollten individuell geprüft werden. Ein gut gestalteter Zweiwohnsitz ist dabei stets empfehlenswert, denn ein bloßer Scheinwohnsitz kann auch bei der Sozialversicherung schnell den Vorwurf der Hinterziehung nach sich ziehen. Pauschal gilt: Planen Sie große Schritte (PKV-Wechsel, Auswanderung) erst, nachdem alle Konsequenzen für die Krankenversicherung klar sind.

Jetzt informieren und handeln

Die Wahl der richtigen Krankenversicherung im Ruhestand entscheidet über Ihre Finanzen für die kommenden Jahrzehnte. Viele Fehler entstehen, weil Betroffene sich zu spät kümmern oder fehlerhafte Bescheide ungeprüft akzeptieren. Die Folgen können schnell mehrere tausend Euro pro Jahr an unnötigen Beiträgen sein.

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Über den Autor

Portrait Dr. Fiala
Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

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