Leitsatzentscheidung des BGH, XII ZB 460/2013

Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramtes gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstoßen würde, kann auch auf Wunsch des Betroffenen nicht zum Betreuer bestellt werden.

 

BGH, Beschluss vom 18. 12. 2013 – XII ZB 460/13

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