Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 14. Juni 2007 (Az. III ZR 269/06) hingewiesen, dass Schadenersatz geleistet werden muss, wenn eine Lebensversicherung an Kunden vermittelt wurde, die nicht dessen “Bedarf und …finanziellen Leistungsfähigkeit entsprach”. Läuft so ein Vertrag nur kurz z.B. lediglich ein Jahr, so bekommt der Kunde nach einer Untersuchung von Prof. Adams nicht einmal zwei Prozent seiner Einzahlungen zurück – eine Negativrendite von über 98 Prozent. Darauf weist der Münchener Rechtsanwalt Dr. Fiala hin. Ist ein Schadensersatzanspruch auf Falschberatung zurückzuführen, können Anleger neben den Beiträgen auch eine Kapitalmarktverzinsung für entgangenen Gewinn verlangen. Noch haben Anleger die Möglichkeit, den Schadenersatz aus Ansprüchen der letzten 30 Jahre einzufordern. Unter die Fälle von Falschberatung fallen nicht nur Abschlüsse, bei denen es von vornherein fraglich war, ob der Kunde die festen Beiträge überhaupt längerfristig aufbringen konnte. Oft haben Versicherer ihren Kunden “unverbindliche Beispielsrechnungen” mit unrealistisch hohen Renditen beim Vertragsabschluß vorlegen lassen. Dies kann nach einigen Urteilen dazu führen, dass der Versicherer die überschüsse später nicht herabsetzen darf (Erfüllungsanspruch) oder aber der Vertrag unter Rückzahlung von Beiträgen samt Zinsen rück abzuwickeln ist.
(Mandantenbrief Kanzlei Jani vom 25.09.2007)
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Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht. Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall juristisch tätig zu werden.
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