Ist es unbedingt nötig, als Makler alles über das neue VVG zu wissen und zu beachten?

 

Auch das neue VVG enthält viele Fallen für den Makler.

Typisch ist das Vorgehen, dass Vermittler ein Rating und/oder einer Software zum Produkt- und Bedingungsvergleich einsetzen, und sich auf die darin dargestellten Ergebnisse verlassen.

Dabei dürfte die Mehrzahl der so gewonnenen Ergebnisse trügerisch sein:

Die Subprime-Krise 2007 zeigt beispielsweise, dass sich Banker irrig auf Ratings verlassen haben, die sie nicht verstanden hatten – dreistellige Milliarden- Verlustposten weltweit waren die Folge.

Ein anderes Beispiel:

Ein Versicherungsmakler empfiehlt mit Hilfe einer renommierten Software eine BUZ, bei welcher der Versicherer nach § 19 VVG (2008) auf Kündigung verzichtet, wenn schuldlos eine Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Die Software (einer Rating-Agentur) weist aber damit nur eine “Halbwahrheit” aus: Der Versicherer kann nach wie vor – um nur eine Falle zu nennen – anfechten: Damit entfällt die BUZ, ohne Kündigung.

Darum ist es für Vermittler wichtig, Gesetze und Bedingungswerke zu lesen und zu vergleichen, damit sie korrekt beraten und haftungsmindernd dokumentieren können. Unsere Empfehlung: Nehmen Sie an unseren Vorlesungsreihen teil (siehe dazu den folgenden Punkt 4) und befolgen Sie die Ratschläge der dort anwesenden.

Dr. Johannes Fiala
Peter A. Schramm

(DHBW Newsletter 02/2008)

Mit freundlicher Genehmigung von www.dhbw-heidenheim.de.

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