Mein Immobilienfonds ist pleite! – Kredit? Was machen?

von RA Johannes Fiala

Immer wieder gehen große Fondsgesellschaften pleite. Bekannt geworden sind beispielsweise Ost-Com, HAT, WGS usw. Wenn die Geldanlage durch eine Bank finanziert wurde, stellt sich die Frage, ob das Darlehen zurück zu bezahlen ist. Die Antwort lautet: Nein !
In vielen Fällen hat die Bank daran mitgewirkt, daß es zu der Vermittlung des Investmentfonds gekommen ist. Dann trifft die Bank eine besondere Aufklärungspflicht. Das Kreditinstitut hat über die Chancen und Risiken des Geschäfts vollständig und richtig aufzuklären. übrigens muß die Bank das beweisen !
Wenn die Investition durch einen Vermittler zustande kam, und auch der Darlehensvertrag über einen Vermittler zustande kam, ist anwaltlich zu prüfen, ob Initiator und Bank für unrichtige Angaben des Vermittlers einzustehen haben. Dafür eignet sich eine Erstberatung (eine Checkliste kann bei der Redaktion angefordert werden).
Nun stellt sich die Frage, warum die Bank kein Geld mehr bekommt? Die Gerichte haben sich für die Anleger entschieden. Anzuführen sind hierbei das LG Freiburg (Az. 5 O 404/98) und beispielsweise das aktuelle Urteil des OLG Nürnberg (Az. 12 W 2417/99).
Die Bank wird hier verhandlungsbereit sein, um nicht ein weiteres Urteil zu erwirken, das dem geschädigten Geldanleger einen Schadensersatz zuspricht. Die Urteile besagen beispielsweise, daß der Kunde kein Mark mehr an die Bank zahlt. Ja mehr noch, der Geldanleger kann sein ganzes Geld zurück verlangen !
Die Banken werden bei außergerichtlichen Verhandlungen versuchen besser davon zu kommen, etwa durch Senkung des Zinssatzes, durch teilweisen Verzicht auf das Darlehen oder durch zinslose Tilgungsaussetzung. Sie können jedoch mehr verlangen !
Macht es Sinn einer Interessengemeinschaft beizutreten? Die Frage läßt sich einfach beantworten: Die Interessengemeinschaft wird nur eine ?pauschale Regelung? treffen können. Solche eine Regelung kann kaum Ihren Einzelfall berücksichtigen. So schauen auch die Ergebnisse aus: Anstatt 100% des Kreditbetrages erlassen zu bekommen, wurde im Fall der HAT nur ein 30%-Nachlaß durch die Interessengemeinschaft erreicht. Insider munkeln bereits, daß dies keine saubere Interessenvertretung sei: So etwa bei einer Sozialhilfeempfängerin, die auch die angebotenen verbleibenden 70% wird niemals zurückbezahlen können. Für die Interessengemeinschaft kann ein einziger solcher Fall bedeuten, daß die Staatsanwaltschaft wegen Eingehungsbetrug mit Ermittlungen beginnt. Für Sie als Geldanleger bedeutet dies, daß eine qualifizierte Beratung und Vertretung in Ihrem persönlichen Fall oft mehr bringt, daß eine Gemeinschaft, die nur pauschale Regelungen erreichen kann.
Die Kreditinstitute haben unterschiedliche Methoden sich vor der Schadensregulierung zu drücken. Lassen Sie sich von barschen Schreiben und unverschämten Forderungen der Bank nicht einschüchtern. Nur qualifizierte (schriftliche !) Beratung bringt Ihnen Klarheit über die Frage, ob die Bank nur taktiert oder blufft. Gelegentlich muß man die Bank vor den Kadi zerren, damit Bewegung in die Sache kommt. Auch das Gericht wird im Zweifel auf eine Friedenslösung, also einen akzeptablen Vergleich, hinwirken. Wenn der Immobilienfonds pleite ist und die Geldanlage über einen Kredit finanziert ist, können Sie im Endergebnis nahezu nur gewinnen. Es lohnt sich in fast allen Fällen nicht die Flinte ins Korn zu werfen, sondern um ein Stück mehr an Gerechtigkeit zu kämpfen.

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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