Neue Aufgabe für Finanzabteilungen

Bonitätsrisiken durch Änderung der Insolvenzordnung

Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMSTG) beseitigte die bisher üblichen Eigenkapitalanforderungen an Unternehmen: Dies betrifft im Kern die Änderung der Vorschrift des § 19 II der Insolvenzordnung (InsO), wonach nun eine Überschuldung nur noch dann vorliegt, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Eine Pflicht, die eigenen Vertragspartner darüber zu informieren, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Speziell Finanzabteilungen, insbesondere als Gläubiger, sind dadurch gezwungen, die Bonität der eigenen Geschäftspartner verstärkt zu prüfen. Bilanzanalysen erlauben spätestens seit den Änderungen der Bewertungsvorschriften in den Jahren 2002 und 2008 keine zuverlässige Bonitätseinschätzung mehr. Auch sogenannte Ratings erwiesen sich seit der Finanzmarktkrise als vielfach unbrauchbar, da veraltet. Gläubiger verlangen daher zunehmend bankübliche Kreditsicherheiten. Denn im Zweifel werden Unternehmen auch überschuldet Weiterwirtschaften, längsten falls, bis sie den Zustand der Zahlungsunfähigkeit erreicht haben: Dann dürfte eine Insolvenzquote bei „0,00“ die Folge sein. Besonders heikel ist der Umstand, dass neben Versicherungen nunmehr auch die eigenen Hausbanken auf den Prüfstand müssen.

von Dr. Johannes Fiala

mit freundlicher Genehmigung von

www.finance-magazin.de (veröffentlicht in Finance 05/2009, Seite 29)

Videoberatung

Sollten Sie ein zur Beratung ein Gesicht wünschen, können wir Ihnen auch eine Videoberatung anbieten.

Persönlicher Termin

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

Juristische Zweit­meinung einholen

Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

Weiterempfehlung

Sie haben gefunden, wonach Sie gesucht haben? Sie kennen jemanden der unserer Unterstützung benötigt?

Empfehlen Sie uns gerne weiter.

  • Icon auf facebook teilen
  • Icon auf x teilen
  • Icon auf xing teilen
  • Icon auf linkedin teilen
  • Icon per e-mail teilen

Navigation

Weitere Artikel zum Thema

veröffentlicht am

  • Icon auf facebook teilen
  • Icon auf x teilen
  • Icon auf xing teilen
  • Icon auf linkedin teilen
  • Icon per e-mail teilen
  • Icon skype

Neue Aufgabe für Finanzabteilungen

Über den Autor

Portrait Dr. Fiala
Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
» Mehr zu Dr. Johannes Fiala

Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

Videoberatung

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung.
Sie erfahren was wir für Sie tun können und was wir von Ihnen an Informationen und
Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.

Weiterempfehlung

Sie haben gefunden, wonach Sie gesucht haben? Sie kennen jemanden der unserer Unterstützung benötigt?

Empfehlen Sie uns gerne weiter.

  • Icon auf facebook teilen
  • Icon auf x teilen
  • Icon auf xing teilen
  • Icon auf linkedin teilen
  • Icon per e-mail teilen
Cookie Consent mit Real Cookie Banner n/a