Neue Bücher zur anwaltlichen Berufshaftpflichtversicherung

Dass jeder Rechtsanwalt berufsrechtlich verpflichtet ist, gemäß § 51 BRAO eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und diese Versicherung während der gesamten Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten, weiß jeder Berufsträger spätestens im Zeitpunkt der Antragstellung zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Die berufsrechtliche Vorschrift sieht indes ausschließlich vor, dass jeder Rechtsanwalt mindestens mit einer Versicherungssumme in Höhe von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall abgesichert sein muss.

Diese Mindestversicherungssumme wird für viele Berufsanfänger regelmäßig eine ausreichende Absicherung ihres beruflichen Risikos bieten. Häufig können sich jedoch sowohl die Tätigkeitsbereiche eines Rechtsanwalts als auch dessen Mandantenstrukturen ändern.

Die das Haftungsrisiko beeinflussenden Änderungen ergeben mit anderen Berufsträgern. Die Gefahren einer unzureichenden Versicherungssumme können in der Praxis mithin schleichend und zunächst unerkannt auftreten. Hinzu kommt, dass das Thema des individuellen Haftungsrisikos vom Berufsträger nicht selten verdrängt wird.

Die drei auf dem Gebiet des Haftungs- und Versicherungsrechts erfahrenen Autoren, die sich den möglichen Deckungslücken in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung annehmen, wollen mit ihrem für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer geschriebenen Werk für dieses wichtige Thema sensibilisieren und spiegeln daher typische – aber vermeidbare – Fehlerquellen und untypische Tätigkeiten mit den üblichen Standarddeckungen der Versicherer wider.

Dadurch sollen dem Leser oft übersehene Lücken bzw. Ausschlüsse im Versicherungsschutz, beispielsweise im Zusammenhang mit der sogenannten „wissentlichen Pflichtverletzung“, deutlich vor Augen geführt werden.

Die Autoren stellen in ihrem Werk nicht nur angrenzende Bereiche des privaten und beruflichen Versicherungsschutzes vor, sondern zeigen sehr anschaulich auch mögliche Strategien zur Begrenzung der Haftung auf.

Neben der gemäß § 51a BRAO möglichen individuellen Begrenzung von Ersatzansprüchen wird auch das Thema „Risikomanagement“ behandelt.

Jedem Rechtsanwalt kann nur nachhaltig empfohlen werden – beispielsweise mit Hilfe dieses Werkes -, der Frage nachzugehen, ob sein individueller Versicherungsschutz ausrecht.

 

mit freundlicher Genehmigung von

www.brak-mitteilungen.de (BRAK Mitteilungen 04/2010, 160-161)

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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