Nicht gerichtstauglich

    Mit den vorhandenen Software-Lösungen zu der neuen Beratungs- und Dokumentationspflicht im Rahmen der Versicherungsvermittlerrichtlinie kann es zu Haftungsproblemen kommen. Darauf macht der auf Haftungsfragen spezialisierte Münchener Rechtsanwalt Johannes Fiala aufmerksam. Fiala meint, dass sich Vermittler mit den Programmen oft in einer falsch verstandenen Sicherheit fühlen. Zwar seien viele der bereits vorhandenen Protokoll-Muster hilfreich. Allerdings würde nach Fialas Kenntnisstand kein Programm den Gesprächsverlauf mit der erforderlichen Genauigkeit wiedergeben. Die genaue Abbildung des Verlaufs sei aber wichtig, um im Falle einer Haftungsklage überhaupt eine Chance zu haben. Verbunden mit der Angabe, dem Vermittler eine „haftungssichere Software“ zur Verfügung gestellt zu haben, könnten Software-Hersteller so selbst in die Haftungsfalle geraten. Im Falle einer Klage wegen Falschberatung, die durch die exakte Dokumentation des Gesprächsverlaufes nicht entkräftet werden kann, würde den Hersteller der Software eine Mithaftung treffen. Das Problem der Haftung bei Fehlern in der Beratung ist natürlich kein neues Problem. Seit Jahrzehnten müssen Vermittler im Ernstfall nachweisen, was sie dem Kunden konkret geraten haben. Professionelle Vermittler arbeiten deshalb schon seit langer Zeit mit Protokollen. Neu ist lediglich, dass es ab 2007 eine umfassende Pflicht zur Dokumentation von Beratungsgesprächen geben wird. Elke Pohl
    (Financial Performance 24/2006, 7)
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    Nicht gerichtstauglich

    Über den Autor

    Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

    Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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