OLG Frankfurt: Keine Versicherungsmaklerhaftung ohne Dauerschuldverhältnis

*von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), Mediator (Univ.), MBA Financial Services (Univ.Wales), MM (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), EG-Experte (C.I.F.E.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches und Versersicherungsrecht (Univ. of Cooperative Education), Bankkaufmann (www.fiala.de)
“Tatsachen hören nicht auf zu bestehen, nur weil sie unbeachtet bleiben” (Aldons Huxley)
Das OLG Frankfurt hat die Klage eines Kunden gegen seinen Versicherungsmakler durch Urteil vom 05.07.2006 (Az. 7 U 68/05) abgewiesen.
Zur Begründung führte es aus, dass der auf Schadensersatz verklagte Versichrungsmakler in keinem Dauerschuldverhältnis zum Kunden stand. Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn der Makler beispielsweise die „Bestandsbetreuung“ übernommen hätte. Der Versicherungsmakler hatte jedoch keinen schriftlichen Vertrag mit entsprechendem Inhalt abgeschlossen. Das Gericht ging davon aus, dass der Makler auch keine „Betreuungsprovision“ erhalten hat, und daher keine dauernde Pflicht „die Deckung anzupassen und das Risikoobjekt zu beobachten“ vorgelegen habe.
Mit der Ausführung des ursprünglich erteilten Maklerauftrages, also der Vermittlung, war der Fall für den Makler erledigt. Pech hatte der klagende Kunde auch deshalb, weil er im Prozeß nicht beweisen könnte, dass der Makler von ihm über einen neuen Sachverhalt (mit der Folge einer Deckungslücke und einer Anzeigepflicht) informiert worden war.
Tip: In zahlreichen Maklervertragsmustern sind die Maklerpflichten als Dauerschuldverhältnis ausgestaltet. Dies weitet die Haftung des Versicherungsmaklers unnötig aus. Vertriebe und Pools, die “halbfertige” Maklervertragsmuster verbreiten, gelten insofern gemeinhin als nicht versicherbares “Klumpenrisiko” in der Vermögenschadenversicherung.
(experten.de am 11.04.2007)
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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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