Pensionszusagen und Insolvenz

Pensionszusage und Insolvenz

Insolvenzantragsrisiko bei Pensionszusagen

Als gängiges und äußerst beliebtes Rentenvorsorgekonzept für Geschäftsführer, insbesondere des Mittelstandes, gilt die sogenannte Pensionszusage oder auch Direktzusage. Tausendfach als Altersvorsorge für führende Angestellte gedacht, wurde dieses  “Steuersparmodell” gerne von Steuerberatern in ganz Deutschland empfohlen und bei Unternehmen angepriesen. 

Eine Pensionszusage oder Direktzusage ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge bei der ein Unternehmen für seine Mitarbeiter Geld aus Firmenmitteln anlegt. Wie es der Name bereits andeutet, sagt das Unternehmen hierbei entweder einen festen Betrag für die Rente oder eine garantierte Verzinsung des angelegten Geldes zu. Eine Zuzahlung durch den Mitarbeiter erfolgt meist nicht.

Dieses Vorsorgemodell erfreut sich deshalb großer Beliebtheit, weil es für enorme steuerliche Vorteile auf Unternehmensseite sorgt. Die sogenannten Pensionsrückstellung, also das Geld, welches für die Mitarbeiter zurückgelegt wird, kann nämlich als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Eine scheinbare Win Win Situation, bei der die Unternehmen Steuern sparen und gleichzeitig an Attraktivität bei Arbeitnehmern gewinnen. Die Arbeitnehmer erhalten so eine zusätzliche Rente ohne finanzielle Eigenleistung. Der Fiskus geht im ersten Moment “leer aus”. 

Tatsächlich machen sich Probleme mit diesem Modell erst später bemerkbar. Wie so oft bei Versicherungen und Zusagen, entpuppen sich die wahren Schwachstellen erst, wenn die versprochenen Leistungen fällig werden oder das jeweilige Unternehmen verkauft beziehungsweise einem Nachfolger übergeben werden soll. Zusätzlich hat sich in den vergangenen Jahren der Sparaufwand seit der Einführung des Euros praktisch verdreifacht, bei gleicher Rentenauszahlung. Hier wird statistisch deutlich, dass das Insolvenzrisiko für Unternehmen steigt und als Konsequenz häufig viele Geschäftsführer ohne Pension dastehen. 

Verantwortlich hierfür sind gleich mehrere Faktoren, die dieses Vorsorgekonzept zu einem Auslaufmodell in der deutschen Rentenwelt macht. Zum einen wurden häufig keine oder nur unzureichend performante Rückdeckungskonzepte in den Unternehmen aufgestellt, um langfristig entsprechendes Kapital vorzuhalten. Zum anderen wurden teilweise keine Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die eventuelle Kapitalengpässe abgefedert hätten. Verschlechtert sich dann noch die wirtschaftliche Lage der pensionspflichtigen Unternehmen oder ein Verkauf wird unumgänglich, ist der Schaden bereits angerichtet. 

In Deutschland ist davon auszugehen, dass über 90% der Geschäftsführer eine Pensionszusage als Teil der vertraglichen Vereinbarungen erhalten haben, welche jedoch nicht durch Finanzmittel gedeckt waren. Düstere Aussichten für Unternehmen und Geschäftsführer.  

Als vermeintlich unschlagbares Steuersparmodell gestartet, bei dem es nur Gewinner geben sollte,  führte es tatsächlich sowohl zu Altersarmut bei Pensionsbegünstigten als auch zu insolventen Unternehmen, die ihren Pensionsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. 

Schwachstellen bei Pensionszusagen zum Nachteil von Geschäftsführern

  • Pensionszusage erfolgt ohne Gesellschafterbeschluss 
  • Fehlende Abfindungsoption bei der Unternehmensnachfolge
  • Keine Überprüfung der Überschuldungsgefahr durch den Steuerberater
  • Ausstiegs- und Vorbehaltsklauseln im Insolvenzfall 
  • Keine Verpfändung der Rückdeckungsversicherung
  • Unterfinanzierung der Pensionszusage
  • Anbieter von Pensionszusagen können in Schieflage geraten

Wie wir Sie beim Thema Pensionszusage und Insolvenzantragsrisiko unterstützen

  • Beratung zum Thema Unternehmensnachfolge
  • Beratung bei der Unternehmensveräußerung 
  • Beratung zum Thema Auslagerung von Pensionszusagen 
  • Vertragsprüfungen jeglicher Art 
  • Juristische Begleitung von Insolvenzen
  • Steuerliche & juristische Begleitung bei der Restrukturierungen von Unternehmen
  • Beratung zum Thema Nachlass in Deutschland 

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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