Professionelle Vermögensvernichtung – durch Produktverkäufer im Private-Banking

– Wie Vermögende und sehr Vermögende vom Bank(st)er über den Tisch gezogen werden –


Nicht erst die Finanzkrise bewegt vermögende Anleger, etwa alle drei Jahre die Bank oder den Vermögensverwalter zu wechseln. Die Enttäuschung der Kunden über Produktverkäufer des Investmentbanking sitzt tief?


Unsicherheit und Zweifel an der Kompetenz, aber auch die Angst vor provisionsgetriebener Verkaufsberatung ohne Rücksicht auf die Interessen des Kunden sorgen für Zurückhaltung. Hinzu kommt eine gewisse Scham, denn die Kunden glaubten, sie hätten die Tätigkeiten des Beraters verstanden oder selbst „im Griff“ – bis erhebliche Vermögensverluste sie eines Besseren belehrten. Die Bereitschaft, eine Fehlberatung vor Gericht zu tragen nimmt zu – ist jedoch keine Lösung für die Zukunft.


Beispiel Immobilien-Blase

Bereits ab Ende der 80er-Jahre erlebte Deutschland eine Immobilienblase, getrieben durch Finanzierungen von Immobilien zur „Altersversorgung“. Einziger Haken: Der von den Banken finanzierte Betrag inklusive Vertriebskosten lag nicht selten beim drei- bis fünffachen des Verkehrswertes. Man schimpft dies dann Schrottimmobilie, und manche zieht tatsächlich auch heute nochmal das Publikum an, wenn der Sprengmeister das Werk vollendet. Später heißt es von einem Bankster „da sehen Sie mal, wie großzügig wir waren – wer hätte Ihnen denn sonst „heiße Luft“ finanziert?“.

Einkommensmillionäre, wie ein bayerischer Notar, aber auch Maurer, lernten bald die Besonderheiten des deutschen Insolvenzverfahrens kennen. Als ab Ende der 90er-Jahre dann solche faulen Kredite als „(Un-)Wertpapiere“ den Anlegern weiterverkauft wurden, setzten sich einige Finanzhäuser ein Denkmal für ihre eigene Inkompetenz. Anstatt die Bonität zu hinterfragen, glaubte man an Ratings aufgrund unverstandener und längst von der Wirklichkeit überholter Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen, und verlor die tatsächlich sich entwickelnden Risiken aus dem Blickfeld. Seitdem versuchen zahlreiche Finanzhäuser, den Bestand an (fast) wertlosen Giftpapieren in den Bilanzen zu verstecken. Die wenigen sehr gut aufgestellten Banken und Versicherer halten sich bisweilen etwa zurück, ihre bewiesene Risiko-Kompetenz herauszustellen.


Beispiel Lehman-Pleite

Michael Rubens Bloomberg, Bürgermeister von New York City, ist Gründer der Finanzagentur Bloomberg L.P. Jeder halbwegs gebildete Banker hätte das Informationsangebot viele Monate vor der Lehman-Pleite nutzen können, um das zunehmende Risiko des Investments in Lehman-Papiere zu erkennen. Wenn heute der SAP-Gründer eine Forderung über 977 Mio. US-Dollar anmelden muss, wird man sich auch fragen, wer die Risikoüberwachung auf Seiten des Investors zu verantworten hat? Kaum ein Kunde bekommt von seiner Bank regelmäßigen einen Bericht über die Risikoveränderungen in seinen Anlagen – die Rechtsprechung verweist dies allein in die Verantwortung der Kunden, die sich dazu ein eigenes Controlling leisten müssten. Delikat wird es, wenn einzelne international operierende Privatbanken jahrelang ihren vermögenden Privatkunden „Performance-Berichte“ liefern, deren rechnerische Fehlerhaftigkeit man mit den vier Grundrechenarten nachweisen kann. Die Kontrolle bei Kunden und Beratern endet mit dem Blick auf die Summe.


Beispiel Madoff-Belegfälschungen

Besonders bitter für die Finanzbranche ist der Befund, dass nicht nur private, sondern auch institutionelle Anleger sowie Aufsichtsbehörden ihre Vermögensverwalter nicht effektiv kontrolliert haben. Eine von der BaFin eingesetzte WP-Gesellschaft hatte im Fall „Phoenix-Kapitaldienst“ trotz Sonderprüfungsauftrag das Fehlen eines dreistelligen Millionenbetrages übersehen. Natürlich haftet der Staat im Zweifel für seine „Aufsicht“ nicht – die Controlling-Aufgabe bleibt den vermögenden und institutionellen Anlegern überlassen.


Versicherer – die Ausnahme?

Speziell Versicherer lassen sich aber gar nicht in die Karten schauen – sie verweisen auf ihre zu wahrenden Geschäftsgeheimnisse und die „strenge“ Aufsicht durch die BaFin, und verlangen sonst schlicht von ihren Kunden Vertrauen, zumal ja bisher alles gut gegangen sei. Die einzelnen Fälle der Notrettung von Lebensversicherern, Veruntreuungen, staatsanwaltschaftlicher Untersuchungen, Verhaftungen, Verurteilungen und Selbstmorde von Vorständen vergisst man rasch.


Beispiel Risiko-Bilanz

Vorbei sind die Zeiten, zu denen man sich einen Bankpartner oder ein Investmentprodukt ausgewählt hatte, und für viele Jahre ohne Überwachung der Berater und Kapitalanlagen auskam. Bis heute sind zahlreiche Finanzhäuser bekannt, deren Berater mit dem Geld ihrer Kunden spekulierten – um ganz nebenbei ordentliche Boni zu generieren. Selbst jahrelang bekannte Mängel im internen Kontrollsystem mancher Bank aus Deutschland oder der Schweiz sind offenbar bis heute nicht behoben. Bei den Risikoüberwachungssystemen, aber auch der Dokumentation, wird gespart – das Risiko darf ja dann der Investor tragen.


Beispiel Offshore-Banking

Mit dem Begriff „Internationale Zentren für Vermögensmanagement“ wollen Banker alten Wein in neuen Schläuchen an den Mann bringen. Voraussetzung für den Kundenwunsch nach Steuerersparnis ist keinesfalls der sogenannte Zweitpass. Typische Steuerhinterziehung durch die Bank findet sich im „Gutachten aus dem Wealth-Management“, wenn es dort rechtsirrig heißt „nachdem Sie nur eine Ferienwohnung in Deutschland haben, sind Sie mit dem übrigen Vermögen dort steuerfrei“. Die Unterschrift eines ausländischen Steuer- oder Unternehmensberaters lässt erahnen, dass der Banker und sein Gutachter nur ein vermutetes Schlupfloch entdeckt haben wollen. Spätestens wenn der Steuerfahnder erst mal vor der Tür steht, platz der Traum von seriöser Gestaltungsberatung. Dabei böten selbst einfach zu strickende Lebensversicherungen bis heute völlig steuerfreie Erträge – doch werden lieber komplexeste Produkte verkauft, vermutlich gerade, weil sie nicht verstanden werden.


von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

mit freundlicher Genehmigung von

www.handwerke.de (veröffentlicht in Computern im Handwerk, Ausgabe 05-06/2010, Seiten 5-6)

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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