Provisionsoffenlegung trifft auch Maklerpools und Strukturvertriebe
Veröffentlicht am 25.07.2014
Die Provisionsoffenlegung betrifft nicht nur alle Versicherungsarten (Versicherungsbote berichtete), sondern wohl auch die gesamten mit dem Versicherer vereinbarten Provisionen der jeweiligen Vertriebsgesellschaft. Hart treffen könnte die Provisionsoffenlegung dementsprechend auch Maklerpools und Strukturvertriebe, wie die Deutsche Vermögensberatung (DVAG). Auf diesen Aspekt machte Johannes Fiala aufmerksam.
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