Rechte des Verbrauchers gegenüber der Bank

Mit dem Haustürwiderrufsgesetz können sich Betroffene noch nach Jahren von unrentablen Investments trennen – und in sinnvollere Anlageformen investieren.

Um sich auf das Gesetz berufen zu können, müssen Anleger nachweisen, dass sie in einer so genannten Haustürsituation überrumpelt wurden.

Darunter verstehen Juristen einen nicht abgesprochenen Besuch in der Privatwohnung oder am Arbeitsplatz, oder eine Ansprache in Verkehrsmitteln oder auf der Straße.

Typisches Beispiel:

Ein Vertreter besucht den Verbraucher am Arbeitsplatz und bietet ihm dort die Zeichnung eines Fonds und dazu die Finanzierung durch ein Grundschuld- oder Hypothekendarlehen an. Der Verbraucher nimmt das Angebot an. Eigentlich müsste er nun über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Geschieht das schriftlich, kann nur bis zu zwei Wochen danach von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt keine Belehrung, so erlischt nach dem deutschen Gesetz dieses Recht binnen einem Monat nach “vollständiger Leistungserbringung”.

Das heißt im Klartext:

Sobald das Darlehen ausbezahlt ist, würde das Widerrufsrecht auch ohne Belehrung nach einem Monat erlöschen. Nach Auffassung des Europäische Gerichtshofes jedoch hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie nicht richtig umgesetzt: Auf die genannte Monatsfrist kommt es nicht an. Das bedeutet: Wer bei Abschluss eines Hypothekenkredites über sein Widerrufsrecht nicht schriftlich belehrt wurde, kann der Bank jede Zahlung verweigern.

 

von RA Johannes Fiala

Unsere Kanzlei in München

Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
»Mehr zu Dr. Johannes Fiala

Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

Videoberatung

Termin buchen

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

Termin vereinbaren / Rückrufservice

Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

Juristische Zweitmeinung einholen

(Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung. Sie erfahren was wir für Sie tun können & was wir von Ihnen an Informationen, Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.)