Der neunte Teil der Serie beschäftigt sich mit den erschreckend unterschiedlichen Ergebnissen von Internet- Riester-Förderrechnern von Finanzdienstleistern.
Die Riester-Rente ist mittlerweile zu einem wichtigen Prämiengaranten in der Assekuranz geworden. Aus Sicht der Kunden dürften die hohen staatlichen Riester-Förderungen in der Anwartschaftsphase ausschlaggebend für die Abschlussbereitschaft sein. Seit Ende 2008 profitieren von den Riester- Fördermöglichkeiten nicht nur angehende Rentner, sondern auch angehende Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie (so genanntes Wohn-Riester). Dies ist Motivation genug für Finanzdienstleister – angefangen von den Rentenversicherern über Bausparkassen bis hin zu Vertriebsgesellschaften – den Internet- Nutzern die Höhe der Riester-Förderung nahezubringen. Versucht nun ein Internet-Nutzer, seine mögliche Riester- Förderung über den Förderrechner in Erfahrung zu bringen, wird er überrascht sein. Obwohl die individuelle Riester-Förderung nicht vom Anbieter (des Riester- Förderrechners) abhängt, wird aber genau dieser Anschein erweckt.
Bei den Bezugsgrößen geht es drunter und drüber
Dies beginnt bei der Höhe der Grundzulagen. In dem einen Förderrechner beträgt die maximale Grundzulage 154 Euro pro Person und Jahr und beim anderen nur 153 Euro. In dem einen Förderrechner werden alle Kinderzulagen aller Kinder der Familie berücksichtigt, im nächsten nur einige und im dritten keine. In manchen Förderrechner werden für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, 300 Euro Kinderzulage zugerechnet – in anderen nur 185 Euro.
Bei den Bezugsgrößen für die Berechnung der Zulagenförderung geht es drunter und drüber. Die einen berücksichtigen dazu nur die Einkünfte, die der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, andere auch gleichgestellte Einkünfte (zum Beispiel Beamtenbezüge) und wieder andere berücksichtigen alle Einkünfte – einschließlich Mieteinkünfte und Kapitalerträge oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit des nur mittelbar förderfähigen Ehepartners. Wieder andere berechnen die Riester-Förderung nur dann, wenn es genau ein Haushaltseinkommen gibt. Es verwundert auch nicht mehr, dass es wiederum Riester-Förderrechner gibt, die die Haushaltsförderung nur dann berechnen, wenn beide Ehepartner ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen besitzen.
Fällt bereits die Berechnung der Zulagenförderung von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus, so unterscheiden sich die ermittelten Steuerförderungen noch dramatischer. Für diesen Beitrag wurden einige Dutzend Finanzdienstleister ausgesucht und ihre Internet-Riester-Förderrechner jeweils mit vier gleichen Testfällen gefüttert (siehe Charts auf den folgenden Seiten) und die Ergebnisse für das laufende Jahr miteinander verglichen. Fehlen in den Grafiken Balken, war die Berechnung nicht möglich. Alle Anbieter wurden um eine Stellungnahme gebeten und dabei insbesondere um eine Beurteilung, ob Eingabefehler oder Missverständnisse die Auskünfte des Anbieters verfälscht haben könnten. Die Ergebnisse sind verblüffend. Es gibt keine zwei Anbieter mit gleichen Ergebnissen. Damit ist schnell klar, dass höchstens ein Anbieter mit korrekten Auskünften glänzen kann und alle anderen falsch liegen. Erschreckend ist jedoch, wie stark die Ergebnisse voneinander abweichen. Die Spreizung der Ergebnisse erreicht fast 800 Prozent und die größten absoluten Unterschiede in Euro sind sogar vierstellig – allein für das Jahr 2009. Eine Analyse der Ergebnisse zeigt, dass es häufig so genannte „Muster“-Fehler gibt. Die wichtigsten dieser Fehler sind: n Erhebungsfehler – entstehen, wenn wichtige Eingabemöglichkeiten fehlen, n Berechnungsfehler – entstehen meistens aus Unkenntnis der gesetzlichen Vorgaben Pflegefehler – entstehen oft aus Nachlässigkeit.
Ein Beispiel für einen Pflegefehler liefert die Basler Versicherung, die auf ihrer Ergebnisseite erklärt:
„Die Berechnung wird auf den gesetzlichen Regelungen vom Juni 2001 durchgeführt“
In den letzten acht Jahren gab es mehrere Steuerreformen und einige Veränderungen der Zulagenhöhen, die in den Ergebnissen prompt unberücksichtigt blieben. Die Pflege von Förderrechnern scheint ein unterschätztes Problem zu sein. Der seit Anfang 2008 gewährte Berufseinsteigerbonus wird nur von wenigen Förderrechnern berücksichtigt. Dies gilt im Übrigen auch für den „Referenz-Zulagenrechner“ der Deutschen Rentenversicherung Bund (www.deutsche-rentenversicherungbund. de), der keinerlei Eingabemöglichkeit für die Berücksichtigung des Berufseinsteigerbonus vorsieht. Berufseinsteigern wird prompt ihr Bonus vorenthalten. Die häufigste Fehlerquelle hängt mit den fehlenden Eingabemöglichkeiten zusammen.
Offenbar treibt viele Anbieter die Sorge um, dass viele Eingabenotwendigkeiten den Nutzer abschrecken – und streichen unverzichtbare Eingabefelder. Ein Paradebeispiel hierfür sind die Felder für die Steuerförderung. Offenbar ist den meisten Anbietern nicht klar, dass die Bezugsgrößen für die Berechnung von Zulagen- und Steuerförderung unterschiedlich sind. Für die Berechnung der Zulagenförderung ist vorrangig das GRV-pflichtige (oder gleichgestellte) Einkommen allein des unmittelbar Förderpflichtigen ausschlaggebend – neben weiteren Eingaben wie Kindergeldberechtigungen oder das Alter. Für die Berechnung der Steuerförderung sind alle einkommensteuerpflichtigen Einkünfte wichtig – auch die des Ehepartners. Können bei einem Riester-Förderrechner die notwendigen Basisdaten für die Steuerförderung nicht eingegeben werden, drohen fehlerhafte Ergebnisse. In einigen Fällen werden nur die für die Zulagen wichtigen Einkommen erfasst. In der Tabelle sind diese in der Zeile „Zulagen-Einkommen“ mit „x“ gekennzeichnet. Mit drei Ausnahmen erhebt keiner von diesen Anbietern zusätzliche Informationen zu den Einkünften, die wichtig sind für die Steuerförderung. Fehlberechnungen der Steuerförderung dürfen daher nicht überraschen. Andere Förderrechner fragen nur nach Einkünften und überlassen es dem Nutzer, darunter nur die zulagen- oder die steuerförderungswichtigen Einkünfte zu verstehen. In der Tabelle sind diese Anbieter in der Zeile „Zulagen-Einkommen“ mit „(x)“ gekennzeichnet. Fallen die Werte für beide Einkunftsarten nicht zusammen, kann es falsche Zulagenberechnungen oder Steuerberechnungen geben – und nicht selten beides. Die Auswertungen für die vier Testfälle sind ein klarer Beweis dafür, dass derartige Fehler – und sogar mit eklatanten Abweichungen – auftreten können. Drei Anbieter (AWD, Badenia und Hamburg-Mannheimer) haben die Unterschiede bei den Bezugsgrößen für Zulagen- und Steuerförderung zwar erkannt, doch nur unzureichend gelöst. Alle drei benötigen das zu versteuernde Einkommen (zvE) – doch kaum ein Interessent kennt sein zu versteuerndes Einkommen für das laufende Jahr. Wer dies berechnen kann, der braucht die Auskunft zur Steuerförderung nicht mehr. Bei bekanntem zvE reicht ein Blick in die Steuertabellen.
Konzentration auf wirklich Wichtiges wäre ratsam
Eine der verblüffenden Erkenntnisse der Tabelle ist, dass jede Erhebungsnotwendigkeit von mindestens einem Anbieter erkannt wurde – nur kein Anbieter hat alle zugleich erkannt. Erstaunlich ist auch, dass häufig unnötige Eingaben erhoben werden, etwa das Geschlecht, die Steuerklasse, die Anzahl der Monatsgehälter, das Rentenbeginnalter und die Höhe des Urlaubsgelds. Hier wäre die Konzentration auf wirklich wichtige Eingaben ratsamer gewesen. Ein weiterer Musterfehler basiert auf dem Glauben, dass höchstens Geburtsjahre für Antragsteller und Kinder erfasst werden müssen. Offenbar scheint unbekannt zu sein, dass für ein Kind, das am 1. Januar 1991 geboren wurde, 2009 kein Kindergeld gezahlt und damit keine Kinderzulage gewährt wird – wenn man eine übliche 18-jährige Förderdauer unterstellt. Für ein Kind, das aber am 3. März 1991 geboren wurde, wird 2009 sowohl Kindergeld gezahlt als auch eine Kinderzulage gewährt. ähnliches gilt für den Berufseinsteigerbonus. Eine Nachlese wird es in naher Zukunft geben, da einige Anbieter wie Debeka und Deutscher Ring erklärt haben, ihre Förderrechner zu überarbeiten. Sollte dies wirklich erfolgen, hätte dieser Artikel bereits seine Aufgabe erfüllt.
von Dr. Johannes Fiala
mit freundlicher Genehmigung von
www.all4finance.de (veröffentlicht im Versicherungsmagazin 05/2009, Seite 54 – 58)
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Über den Autor

PhD, MBA, MM
Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht. Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall juristisch tätig zu werden.
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