Wieso Sie eine Versicherung rückabwickeln sollten
Nach Abschluss einer Versicherung bieten sich Versicherten zwei Möglichkeiten das Vertragsverhältnis mit ihrem Versicherer zu beenden: Zum einen kann der Vertrag – wie jeder Vertrag- unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen formlos gekündigt werden und zum anderen bietet sich die Möglichkeit, bei bestimmten Versicherungen den abgeschlossenen Vertrag im Nachhinein zu widerrufen und demnach rückabwickeln zu lassen.
Entscheidet sich der Versicherungsnehmer dazu, seinen Vertrag mit der Versicherung zu kündigen, so geht dies in aller Regel mit erheblichen finanziellen Einbußen einher. Eine Kündigung bedeutet, dass der Versicherte nur Anspruch auf den sogenannten Rückkaufswert seines Versicherungsvertrages hat. Dies ist in den meisten Fällen einem Vermögensverlust für den Versicherten gleichzusetzen, da der Rückkaufswert deutlich geringer ausfällt als die vom Versicherten bereits einbezahlten Prämien. Hinzu kommt, dass die meist sehr hohen Abschlusskosten von den Versicherungen nicht zurückerstattet werden und den ohnehin großen finanziellen Schaden noch erheblich vergrößern.
Anders verhält es sich mit der sogenannte Rückabwicklung einer Versicherung. Diese bietet gegenüber der klassischen Kündigung viele Vorteile. So verringert bzw. eliminiert eine Rückabwicklung den zu erwartenden Verlust deutlich. Entgegen der bereits erwähnten Kündigung, hat man bei der Versicherungs-Rückabwicklung gute Chancen, die gesamten bereits gezahlten Prämien zurück zu erhalten. Diese beinhalten auch alle vom Versicherungsanbieter für Provisionen und Abschlusskosten vorgesehenen Beiträge und Raten. Zusätzlich erhalten Kunden nach einer Rückabwicklung noch einen sogenannten Nutzungsersatz in Form von Zinsen für die Bereitstellung von Kapital.
Die Vorteile der Rückabwicklung von Versicherungen gegenüber einer Kündigung sind demnach ganz erheblich. Wem also sein Vermögen lieb ist, sollte seine Versicherungspolicen hinsichtlich einer Rückabwicklung prüfen lassen und stets den Widerruf einer Kündigung -sofern möglich- vorziehen.
Was aber, wenn der Vertrag mit der Versicherung bereits gekündigt wurde? Auch hier bietet das Recht auf Widerruf überraschende Möglichkeiten. Auch wenn es paradox klingen mag, so ist der Widerruf und eine damit einhergehende Rückabwicklung von Versicherungen auch nach einer Kündigung oder dem Ablauf einer Versicherung noch möglich.
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